NVK: Nachbarschaftsverband
Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe
Die elf Verbandsgemeinden umfassen eine Fläche von ca.
500 qkm mit einer Einwohnerzahl von über 480.000. Mit der
Flächennutzung betraut, hat der NVK festzulegen wo im
Stadtumlandbereich Wohnungen gebaut, Gewerbegebiete ausgewiesen,
Industrien angesiedelt oder Grünflächen angelegt werden
sollen.
Zustimmung bei einer der ersten Sitzungen der Verbandsversammlung im Jahr 1977
Aufgaben des Verbandes
Zu den Aufgaben des Verbandes zählen nach der Verbandssatzung aus dem Jahre 1976 u.a.:
- Förderung der geordneten Entwicklung des Nachbarschaftsbereichs unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung und Hinwirkung auf einen Ausgleich der Interessen seiner Mitglieder.
- Die Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes (vorbereitenden Bauleitplanes) für das gesamte Verbandsgebiet.
- Beteiligung bei der Bebauungsplanung (verbindlichen Bauleitplanung) als Träger öffentlicher Belange.
Von erzwungener zu gelebter
Zusammenarbeit
Die Gründung des NVKs zum 01.01.1976 erfolgte nicht freiwillig. Die institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land wurde vom Regierungspräsidium "im öffentlichen Interesse" angeordnet. Kritisch gesehen wurde z.B. die Verankerung der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes bei der Stadt Karlsruhe. Diese stellt heute niemand mehr in Frage, gewährleistet sie doch eine beständige und verlässliche Aufgabenerledigung, was gerade für langfristig angelegte Themenstellungen des Flächennutzungsplanes von enormer Bedeutung ist.
Der meiste Widerspruch entzündete sich daran, dass die Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung über 60% der Stimmen verfügt. Die Einen finden dadurch die demokratischen Prinzipien unterwandert - die Anderen berufen sich darauf, dass 70% der Bevölkerung des Verbandsgebietes nicht durch eine Minderheit majorisiert werden können. Obwohl dieser Widerspruch auch weiterhin besteht, konnten diese Ressentiments durch stetigen Informationsaustausch Zug um Zug abgebaut werden. Auch wenn es, wie in jeder Partnerschaft, immer mal wieder kracht, kann man sagen, dass aus der erzwungenen eine gelebte Zusammenarbeit wurde, die als Grundvoraussetzung für eine raumübergreifende Lösung räumlicher Fragestellungen dienen kann.
Das Prinzip Nachbarschaftsverband
Der Landesgesetzgeber hat im Zuge der Verwaltungsreform mit dem Nachbarschaftsverbandsgesetz vom 09.07.1974 die Bildung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) festgelegt. Ähnliche Nachbarschaftsverbände gibt es mit Heidelberg-Mannheim, Pforzheim, Reutlingen-Tübingen und Ulm, auch noch in vier weiteren Verdichtungsräumen Baden-Württembergs.