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NVK: Nachbarschaftsverband

Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe

Die elf Verbands­ge­mein­den umfassen eine Fläche von ca. 500 qkm mit einer Einwohner­zahl von über 480.000. Mit der Flä­chen­nut­zung betraut, hat der NVK festzu­le­gen wo im Stadt­um­land­be­reich Wohnungen gebaut, Gewer­be­ge­biete ausge­wie­sen, Indus­trien angesie­delt oder Grünflä­chen angelegt werden ­sol­len.


Zustimmung bei einer der ersten Sitzungen der Verbandsversammlung im Jahr 1977

Zustimmung bei einer der ersten Sitzungen der Verbandsversammlung im Jahr 1977


Aufgaben des Verbandes

Zu den Aufgaben des Verbandes zählen nach der Verbands­sat­zung aus dem Jahre 1976 u.a.:

  • Förderung der geordneten Entwick­lung des Nachbar­schafts­be­reichs unter Beachtung der Ziele der Raumord­nung und Landes­pla­nung und Hinwirkung auf einen Ausgleich der Interessen seiner Mitglieder.
  • Die Erstellung eines gemein­sa­men Flächen­nut­zungs­pla­nes (vorbe­rei­ten­den Bauleit­pla­nes) für das gesamte Verbands­ge­biet.
  • Betei­li­gung bei der Bebau­ungs­pla­nung (verbind­li­chen Bauleit­pla­nung) als Träger öffent­li­cher Belange.

Von erzwun­ge­ner zu gelebter Zusam­men­ar­beit

Die Gründung des NVKs zum 01.01.1976 erfolgte nicht freiwillig. Die insti­tu­tio­na­li­sier­te Zusam­men­ar­beit zwischen Stadt und Land wurde vom Regie­rungs­prä­si­dium "im öffent­li­chen Inter­es­se" angeordnet. Kritisch gesehen wurde z.B. die Veran­ke­rung der Planungs­stelle des Nachbar­schafts­ver­ban­des bei der Stadt Karlsruhe. Diese stellt heute niemand mehr in Frage, gewähr­leis­tet sie doch eine beständige und verläss­li­che Aufga­be­ner­le­di­gung, was gerade für langfris­tig angelegte Themen­stel­lun­gen des Flächen­nut­zungs­pla­nes von enormer Bedeutung ist.

Der meiste Wider­spruch entzündete sich daran, dass die Stadt Karlsruhe in der Verbands­ver­samm­lung über 60% der Stimmen verfügt. Die Einen finden dadurch die demokra­ti­schen Prinzipien unter­wan­dert - die Anderen berufen sich darauf, dass 70% der Bevöl­ke­rung des Verbands­ge­bie­tes nicht durch eine Minder­heit majori­siert werden können. Obwohl dieser Wider­spruch auch weiterhin besteht, konnten diese Ressen­ti­ments durch stetigen Infor­ma­ti­ons­aus­tausch Zug um Zug abgebaut werden. Auch wenn es, wie in jeder Partner­schaft, immer mal wieder kracht, kann man sagen, dass aus der erzwun­ge­nen eine gelebte Zusam­men­ar­beit wurde, die als Grund­vor­aus­set­zung für eine raumüber­grei­fende Lösung räumli­cher Frage­stel­lun­gen dienen kann.

 

Das Prinzip Nachbarschaftsverband

Frage


Der Landes­ge­setz­ge­ber hat im Zuge der Verwal­tungs­re­form mit dem Nachbar­schafts­ver­bands­ge­setz vom 09.07.1974 die Bildung des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe (NVK) festgelegt. Ähnliche Nachbar­schafts­ver­bände gibt es mit Heidelberg-Mannheim, Pforzheim, Reutlingen-Tübingen und Ulm, auch noch in vier weiteren Verdich­tungs­räu­men Baden-Württem­bergs.