NVK: Nachbarschaftsverband
Haushaltssatzung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe für die Haushaltsjahre 2019/2020
Auf Grund des § 8 der Verbandssatzung des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe vom 1. Januar 1976 i.d.F. vom 13. Oktober 2011 in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 12. November 2018 folgende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019/20 beschlossen:
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HHPL und Satzung 2019 und 2020 (PDF, 282 KB) Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2019 und 2020 sowie Finanzplanung 2018 - 2023
Antrag HHPL und Satzung 2019 und 2020 (PDF, 102 KB) Vorlage Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Doppelhaushalt) sowie Finanzplanung 2018 - 2023
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
2019 | 2020 | |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 322.100 € | 302.160 € |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | -322.100 € | -302.160 € |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 0 € | 0 € |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge | 0 € | 0 € |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | 0 € | 0 € |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | 0 € | 0 € |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) | 0 € | 0 € |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2019 | 2020 | |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 282.100 € | 292.160 € |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | -322.100 € | -302.160 € |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) |
-40.000 € | -10.000 € |
2.4 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit | 0 € | 0 € |
2.5 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf | -40.000 € | -10.000 € |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit | 0 € | 0 € |
2.7 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts | -40.000 € | -10.000 € |
§ 2 Kassenkredite
2018 | 2019 | |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 100.000 € | 100.000 € |
§ 3 Verbandsumlagen
2018 | 2019 | |
Die Verbandsumlage nach § 9 der Verbandssatzung wird festgelegt auf | 281.900 € | 291.960 € |
Die Umlage wird nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden nach dem Stand des 30. Juni des jeweiligen Vorjahres aufgeteilt. Vom Landkreis Karlsruhe wird keine Umlage erhoben.
gez.
Johannes Arnold
Verbandsvorsitzender des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe
Oberbürgermeister der Stadt Ettlingen