NVK: Planwerke
Flächennutzungsplan 2030
Wohnen, Erholung, Gewerbe, Landwirtschaft - der FNP stellt die Weichen für die zukünftige Bodennutzung
Einsicht in den FNP
Aufgrund der aktuellen Situation ist eine persönliche Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Karlsruhe nicht möglich. Der Erläuterungsbericht des Flächennutzungsplans kann unter Download eingesehen werden. Den Kartenteil finden Sie in der virtuellen Planauskunft.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe Tel.: +49721 133-6111 oder E-Mail: info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
Virtuelle Planauskunft
Zum FNP 2030 Hier können Sie einzelne Gebiete suchen und in verschiedenen Darstellungen ansehen.
Download
Broschüre Flächennutzungsplan 2030 Fortschreibung (PDF, 5.96 MB)
Flächennutzungsplan 2030 (PDF, 6.18 MB)
Zusammenfassende Erklärung (PDF, 289 KB)
Weitere Informationen
Fortschreibung FNP 2030 Mehr zum Verfahren und den darin eingegangenen Anregungen
Verfahrenslogbuch Übersicht der Arbeitsschritte im Verfahren zur Fortschreibung FNP 2030
Aufgaben des Flächennutzungsplanes (FNP)
Im FNP ist die Art der zukünftigen Bodennutzung darzustellen, wie sie sich aus den voraussehbaren Bedürfnissen für die gesamte Gemarkung ergibt. Man geht zumeist von einem Planungszeitraum von ca. 10-15 Jahren aus, da man für diese Spanne die Bedürfnisse noch einigermaßen abschätzen kann.
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet. Er ist für den Einzelnen rechtlich unverbindlich. Das bedeutet, dass man als Privatperson keinen Rechtsanspruch daraus ableiten kann. Erst der Bebauungsplan gibt das Recht, Gebäude oder Anlagen zu erstellen. Für Gemeinden, die diese Bebauungspläne dann aufstellen oder für öffentliche Planungsträger (Straßenbauverwaltung...), die die in den Grundzügen dargestellte Entwicklung konkretisieren, ist der FNP jedoch bindend.
Inhalte und zeichnerische Darstellungen
Im Textteil des FNP, dem Erläuterungsbericht, werden die Entscheidungen die zu den Planungen geführt haben und die Absichten der städtebaulichen Planung dargelegt.
Im zeichnerischen Teil des FNP dargestellt werden geplante und bestehende
- Bauflächen wie Wohnbauflächen, gemischte- oder gewerbliche Bauflächen, erholungsbezogene Sonderbauflächen (Wochenendhausgebiete...) und Sonderbauflächen (Forschung, Einkaufszentren...)
- Flächen für Einrichtungen des Gemeinbedarfes (Schulen, Krankenhäuser...)
- Flächen für Ver- und Entsorgung(Kläranlagen, Kraftwerke, Leitungen...)
- Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die Hauptverkehrszüge
- Grünflächen (Parks, Sportplätze...)
- Flächen für Landwirtschaft, Wald, Wasser und Boden.
Vermerkt und nachrichtlich übernommen werden zudem naturschutzrechtliche Regelungen (Landschaftsschutz-, Naturschutzgebiete...), Sanierungsgebiete, bestehende Belastungen (Schall, Altlasten...) aber auch Fachplanungen (übergeordnete Straßenplanungen wie Bundes- oder Landesstraßen, Schallschutz...)
Einzeländerungen - Aktualisierungen des bestehenden Planes
Durch neue, nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelte Planungen der Mitgliedsgemeinden, wird der Flächennutzungsplan nach erfolgreichem Durchlaufen eines Einzeländerungsverfahrens immer wieder aktualisiert. Laufende Einzeländerungen, die gerade in der Planung sind, finden Sie hier auf der Seite unter der Rubrik "laufende Verfahren".