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NVK: Planwerke

Flächennutzungsplan 2030

Wohnen, Erholung, Gewerbe, Landwirtschaft - der FNP stellt die Weichen für die zukünftige Bodennutzung

Wohnen, Erholung, Gewerbe, Landwirtschaft - der FNP stellt die Weichen für die zukünftige Bodennutzung

 

Einsicht in den FNP

Aufgrund der aktuellen Situation ist eine persön­li­che Ein­sicht­nahme im Rathaus der Stadt Karlsruhe nicht möglich. Der Er­läu­te­rungs­be­richt des Flächen­nut­zungs­plans kann unter Downloa­d ein­ge­se­hen werden. Den Kartenteil finden Sie in der virtu­el­len ­Pla­naus­kunft.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Planungs­stelle des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe Tel.: +49721 133-6111 oder E-Mail: info@nach­bar­schafts­ver­band-karlsruhe.de

 

Virtuelle Planauskunft

Planauskunft


Zum FNP 2030 Hier können Sie einzelne Gebiete suchen und in verschiedenen Darstellungen ansehen.

Download

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Broschüre Flächennutzungsplan 2030 Fortschreibung (PDF, 5.96 MB)

Flächennutzungsplan 2030 (PDF, 6.18 MB)

Begründung (PDF, 11.24 MB)

Umweltbericht (PDF, 11.11 MB)

Gebietspässe (PDF, 32.90 MB)

Zusammenfassende Erklärung (PDF, 289 KB)

Weitere Infor­ma­tio­nen

Weitere Informationen


Fortschreibung FNP 2030 Mehr zum Verfahren und den darin eingegangenen Anregungen

Verfahrenslogbuch Übersicht der Arbeitsschritte im Verfahren zur Fortschreibung FNP 2030


 

Aufgaben des Flächen­nut­zungs­pla­nes (FNP)

Im FNP ist die Art der zukünf­ti­gen Boden­nut­zung darzu­stel­len, wie sie sich aus den voraus­seh­ba­ren Bedürf­nis­sen für die gesam­te ­Ge­mar­kung ergibt. Man geht zumeist von einem Planungs­zeit­raum von ca. 10-15 Jahren aus, da man für diese Spanne die Be­dürf­nisse noch einiger­ma­ßen abschätzen kann.

Der Flächen­nut­zungs­plan ist der vorbe­rei­tende Bauleit­plan für das gesamte Gemein­de­ge­biet. Er ist für den Einzelnen recht­lich un­ver­bind­lich. Das bedeutet, dass man als Privat­per­son keinen Rechts­an­spruch daraus ableiten kann. Erst der Bebau­ungs­plan gibt das Recht, Gebäude oder Anlagen zu erstellen. Für Gemeinden, die diese Bebau­ungs­pläne dann aufstellen oder für öffent­li­che ­Pla­nungs­trä­ger (Stra­ßen­bau­ver­wal­tung...), die die in den Grund­zü­gen darge­stellte Entwick­lung konkre­ti­sie­ren, ist der FNP jedoch bindend.

Inhalte und zeich­ne­ri­sche Darstel­lun­gen

Im Textteil des FNP, dem Erläu­te­rungs­be­richt, werden die Ent­schei­dun­gen die zu den Planungen geführt haben und die Ab­sich­ten der städte­bau­li­chen Planung dargelegt.

Im zeich­ne­ri­schen Teil des FNP darge­stellt werden geplante und be­ste­hen­de

  • Bauflächen wie Wohnbau­flä­chen, gemischte- oder gewerb­li­che ­Bau­flä­chen, erholungs­be­zo­gene Sonder­bau­flä­chen (Wo­chen­end­h­aus­ge­biete...) und Sonder­bau­flä­chen (Forschung, Einkaufs­zen­tren...)
  • Flächen für Einrich­tun­gen des Gemein­be­dar­fes (Schulen, Kran­ken­häu­ser...)
  • Flächen für Ver- und Entsor­gung(­Klär­an­la­gen, Kraftwerke, Leitungen...)
  • Flächen für den überört­li­chen Verkehr und für die Haupt­ver­kehrs­zü­ge
  • Grünflä­chen (Parks, Sport­plätze...)
  • Flächen für Landwirt­schaft, Wald, Wasser und Boden.

Vermerkt und nachricht­lich übernommen werden zudem na­tur­schutz­recht­li­che Regelungen (Land­schafts­schutz-, Natur­schutz­ge­biete...), Sanie­rungs­ge­biete, beste­hen­de ­Be­las­tun­gen (Schall, Altlasten...) aber auch Fachpla­nun­gen (­über­ge­ord­nete Straßen­pla­nun­gen wie Bundes- oder Landes­s­tra­ßen, Schall­schutz...)

Einze­l­än­de­run­gen - Aktua­li­sie­run­gen des beste­hen­den Planes

Durch neue, nicht aus dem Flächen­nut­zungs­plan entwi­ckel­te ­Pla­nun­gen der Mitglieds­ge­mein­den, wird der Flächen­nut­zungs­plan nach erfolg­rei­chem Durch­lau­fen eines Einze­l­än­de­rungs­ver­fah­rens im­mer wieder aktua­li­siert. Laufende Einze­l­än­de­run­gen, die gerade in der Planung sind, finden Sie hier auf der Seite unter der Rubrik "laufende Verfahren".