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NVK: Planwerke

Flächennutzungsplan 2010 abgelöst durch den FNP 2030

Wohnen, Erholung, Gewerbe, Landwirtschaft - der FNP stellt die Weichen für die zukünftige Bodennutzung

Wohnen, Erholung, Gewerbe, Landwirtschaft - der FNP stellt die Weichen für die zukünftige Bodennutzung

 

Einsicht in den FNP

Aufgrund der aktuellen Situation ist eine persön­li­che Ein­sicht­nahme im Rathaus der Stadt Karlsruhe nicht möglich. Der Er­läu­te­rungs­be­richt des Flächen­nut­zungs­plans kann unter Downloa­d ein­ge­se­hen werden. Den Kartenteil finden Sie in der virtu­el­len ­Pla­naus­kunft.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Planungs­stelle des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe Tel.: +497211336111 oder E-Mail: info@nach­bar­schafts­ver­band-karlsruhe.de

 

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FNP 2010 5.Aktualisierung (PDF, 5.09 MB)

Erläuterungsbericht Teil 1 Darlegung der zu Grunde liegenden Abwägung, Hinter­grün­de und Infor­­ma­tio­­nen sowie pla­ne­ri­­sche Entschei­dun­gen

Erläuterungsbericht Teil 2 Einzel­blät­ter zu den Einze­l­än­de­run­gen des FNP mit Erläu­te­rungs- und Umwelt­be­richt


 

Aufgaben des Flächen­nut­zungs­pla­nes (FNP)

Im FNP ist die Art der zukünf­ti­gen Boden­nut­zung darzu­stel­len, wie sie sich aus den voraus­seh­ba­ren Bedürf­nis­sen für die gesamte Gemarkung ergibt. Man geht zumeist von einem Planungs­zeit­raum von ca. 10-15 Jahren aus, da man für diese Spanne die Bedürf­nisse noch einiger­ma­ßen abschätzen kann.

Der Flächen­nut­zungs­plan ist der vorbe­rei­ten­de Bauleit­plan für das gesamte Gemein­de­ge­biet. Er ist für den Einzelnen rechtlich unver­bind­lich. Das bedeutet, dass man als Privat­per­son keinen Rechts­an­spruch daraus ableiten kann. Erst der Bebau­ungs­plan gibt das Recht, Gebäude oder Anlagen zu erstellen. Für Gemeinden, die diese Bebau­ungs­pläne dann aufstellen oder für öffent­li­che Planungs­trä­ger (Stra­ßen­bau­ver­wal­tung...), die die in den Grundzügen darge­stellte Entwick­lung konkre­ti­sie­ren, ist der FNP jedoch bindend.

Inhalte und zeich­ne­ri­sche Darstel­lun­gen

Im Textteil des FNP, dem Erläu­te­rungs­be­richt, werden die Entschei­dun­gen die zu den Planungen geführt haben und die Absichten der städte­bau­li­chen Planung dargelegt.

Im zeich­ne­ri­schen Teil des FNP darge­stellt werden geplante und beste­hen­de

  • Bauflächen wie Wohnbau­flä­chen, gemischte- oder gewerb­li­che Bauflächen, erholungs­be­zo­ge­ne Sonder­bau­flä­chen (Wochen­end­h­aus­ge­biete...) und Sonder­bau­flä­chen (Forschung, Einkaufs­zen­tren...)
  • Flächen für Einrich­tun­gen des Gemein­be­dar­fes (Schulen, Kranken­häu­ser...)
  • Flächen für Ver- und Entsor­gung(­Klär­an­la­gen, Kraftwerke, Leitungen...)
  • Flächen für den überört­li­chen Verkehr und für die Haupt­ver­kehrs­zü­ge
  • Grünflä­chen (Parks, Sport­plätze...)
  • Flächen für Landwirt­schaft, Wald, Wasser und Boden.

Vermerkt und nachricht­lich übernommen werden zudem natur­schutz­recht­li­che Regelun­gen (Land­schafts­schutz-, Natur­schutz­ge­biete...), Sanie­rungs­ge­biete, bestehende Belas­tun­gen (Schall, Altlasten...) aber auch Fachpla­nun­gen (über­ge­ord­ne­te Straßen­pla­nun­gen wie Bundes- oder Landes­s­tra­ßen, Schall­schutz...)

Einze­l­än­de­run­gen - Aktua­li­sie­run­gen des beste­hen­den Planes

Durch neue, nicht aus dem Flächen­nut­zungs­plan entwi­ckelte Planungen der Mitglieds­ge­mein­den, wird der Flächen­nut­zungs­plan nach erfolg­rei­chem Durch­lau­fen eines Einze­l­än­de­rungs­ver­fah­rens immer wieder aktua­li­siert. Die Einzel­blät­ter zu den Einze­l­än­de­run­gen können mit Erläu­te­rungs- und Umwelt­be­richt unter Erläu­te­rungs­be­richt Teil 2 eingesehen werden. Laufende Einze­l­än­de­run­gen, die gerade in der Planung sind, finden Sie hier auf der Seite unter der Rubrik "laufende Verfahren".