NVK: Planwerke
Das Planungsverfahren des FNP 2010
Für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes hat der Gesetzgeber den Verfahrensablauf im Baugesetzbuch vorgeschrieben. Damit soll gewährleistet werden, dass die öffentlichen und privaten Belange berücksichtigt und gegeneinander bzw. untereinander gerecht abgewogen werden (§1 Abs. 6 BauGB). Die Abwägung erfolgt durch die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe.
- Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes 2010 erfolgte durch den Aufstellungsbeschluss der Verbandsversammlung am 19.05.1995.
- Die Verbandsversammlung beschloss in ihrer Sitzung am 23.07.2003, nach Abwägung der Anregungen, die Entwürfe des Flächennutzungsplanes 2010 und des Landschaftsplanes 2010.
- Für einige zusätzliche Einzeländerungspunkte, wie "Konversion Neureut", "Nahversorgungs- und Seniorenzentrum Oberreut", "Betreutes Wohnen Söllingen", erfolgte der Beschluss am 12.07.2004.
- Das Regierungspräsidium erteilte die Genehmigung des FNP-2010 am 19.07.2004. Fünf Bauflächen auf dem "Alten Flugplatz" mussten wegen der noch nicht abgeschlossenen Natura 2000-Verfahren als sogenannte "Weißflächen", also als Flächen ohne Darstellungen der allgemeinen Art der Nutzung dargestellt werden.
- Die Veröffentlichung der Genehmigung erfolgte am 24.07.2004. Damit ist der Flächennutzungsplan gültig.
- Seit November 2017 ist die 5.Aktualisierung des Flächennutzungsplans 2010 gültig.
Durch neue, nicht aus dem FNP entwickelte Planungen der Mitgliedsgemeinden, wird der FNP nach erfolgreichem Durchlaufen eines Einzeländerungsverfahrens immer wieder aktualisiert. Die Einzelblätter zu den Einzeländerungen können mit Erläuterungs- und Umweltbericht unter Aktuelle Verfahren eingesehen werden.