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NVK: Planwerke

Landschaftsplan 2010 abgelöst durch den LP 2030

Der LP ist ein Handlungskonzept für Umgang mit Natur und Landschaft.

Der LP ist ein Handlungskonzept für Umgang mit Natur und Landschaft.

 

Einsicht in den LP

Aufgrund der aktuellen Situation ist eine persön­li­che Ein­sicht­nahme im Rathaus der Stadt Karlsruhe nicht möglich. Der Er­läu­te­rungs­be­richt des Landschafts­pla­nes 2010 kann unter ­Dow­n­load eingesehen werden.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Planungs­stelle des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe Tel.: +497211336111 oder E-Mail: info@nach­bar­schafts­ver­band-karlsruhe.de

 

Aufgaben des Landschafts­pla­nes (LP)

Der Landschafts­plan ist ein eigen­stän­di­ger Fachplan des Natur­schut­zes und der Landes­pflege. Zugleich ist er der landschafts­öko­lo­gi­sche und landschafts­ge­stal­te­ri­sche Beitrag zum Flächen­nut­zungs­plan. Er stellt Erfor­der­nisse und Maßnahmen des Natur­schut­zes und der Landschafts­pflege in Text und Karte dar. In seinem Entwick­lungs­teil enthält er die örtlichen Maßnahmen zur Verwirk­li­chung der im Landschafts­rah­men­plan formu­lier­ten Zielset­zun­gen im Rahmen der vorbe­rei­ten­den Bauleit­pla­nung. Der "Land­schafts­plan 2010" des NVK wurde im Jahr 2004 fertig­ge­stellt.

Den gesetz­li­chen Rahmen für die Berück­sich­ti­gung landschafts­pla­ne­ri­scher Gesichts­punkte auf den einzelnen Planungs­ebe­nen liefern das Bauge­setz­buch des Bundes (BauGB) vom 23.09.2004 sowie die Natur­schutz­ge­setze des Bundes (BNatSchG) vom 29.07.2009 und der Länder (in Baden-Württem­berg NatSchG vom 01.01.2006).

Inhalte und Ablauf der Erstellung des Landschafts­pla­nes in Baden-Württem­berg

  • Ermittlung der plane­ri­schen Rahmen­be­din­gun­gen
  • Bestands­auf­nahme der Naturgüter / Landschafts­fak­to­ren sowie der Nutzungs­an­sprü­che / Nutzungen
  • Ermittlung der natür­li­chen Eignung der Landschaft für bestimmte Funktionen, der Beein­träch­ti­gun­gen sowie der Konflikt
  • Landes­pfle­ge­ri­sches Zielkon­zept zur Flächen­nut­zung
  • Entwick­lung des landes­pfle­ge­ri­schen Fachpro­gramms
  • Landes­pfle­ge­ri­sche Aussagen für andere Fachpla­nun­gen und zur Siedlung
  • Aufnahme der Landschafts­pla­nung in den Flächen­nut­zungs­plan.