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NVK: Planwerke

Landschaftsplan 2030

Der LP ist ein Handlungskonzept für Umgang mit Natur und Landschaft.

Der LP ist ein Handlungskonzept für Umgang mit Natur und Landschaft.

 

Einsicht in den LP

Aufgrund der aktuellen Situation ist eine persön­li­che Ein­sicht­nahme im Rathaus der Stadt Karlsruhe nicht möglich. Die Un­ter­la­gen des Landschafts­plans können unter Downloads ein­ge­se­hen werden. Den Kartenteil finden Sie auch in der vir­tu­el­len Planaus­kunft.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Planungs­stelle des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe Tel.: +49721 133-6111 oder E-Mail: info@nach­bar­schafts­ver­band-karlsruhe.de

 

Aufgaben des Landschafts­pla­nes

Auf kommunaler Ebene ist der Landschafts­plan (LP) das zentra­le ­In­stru­ment des Natur­schut­zes, der Landschafts­pflege und der Er­ho­lungs­vor­sorge.

Der Nachbar­schafts­ver­band Karlsruhe (NVK) hat als Träger der Flä­chen­nut­zungs­pla­nung die Aufgabe zur Aufstel­lung des Land­schafts­pla­nes im Benehmen mit den unteren Na­tur­schutz­be­hör­den.

Im Landschafts­plan werden die konkre­ti­sier­ten Erfor­der­nisse und Maß­nah­men formuliert und flächen­de­ckend darge­stellt. Er bildet auch den ökolo­gi­schen Beitrag zum Flächen­nut­zungs­plan und gibt einen wertenden Überblick über die Schutz­gü­ter im Ver­bands­ge­biet. Damit ist er wichtige Grundlage für die Um­welt­prü­fung des Flächen­nut­zungs­plans 2030 (FNP).

Heran­ge­hens­weise, Aufbau und Inhalte

Die grund­sätz­li­che Heran­ge­hens­weise und des Aufbaus des Plan­wer­kes wurden an den von der Landes­an­stalt für Umwelt Baden Würt­tem­berg (LUBW) erarbei­te­ten Empfeh­lun­gen für die Land­schafts­pla­nung ausge­rich­tet. Mit der Erarbei­tung wurde das Pla­nungs­büro Hage+Hop­pens­tedt Partner (HHP), Rotten­bur­g ­be­auf­tragt.

Der Aufbau des fertigen LP 2030 nimmt auf die zurück­lie­gen­den ­Pha­sen der Erarbei­tung Bezug:

  • Orien­tie­rungs­phase (Scree­ning): Festlegung inhalt­li­cher Schwer­punkte und Arbeits­schritte. Inhalt­li­che Basis waren der Land­schafts­plan 2010 (Stand 2004) und die Ökolo­gi­sche ­Trag­fä­hig­keits­stu­die des NVK (2011).
  • Analyse: Darstel­lung und Bewertung der vorhan­de­nen Qua­li­tä­ten und Ziele zur Entwick­lung der Schutz­gü­ter.
  • Leitbild: Landschafts­be­zo­gene Darstel­lung der fachli­chen ­Ziele als Wegweiser für die Entwick­lung von Natur, Landschaft und der landschafts­ge­bun­de­nen Erholung im Verbands­ge­biet
  • Handlungs­pro­gramm: Ziele, Erfor­der­nisse, Maßnahmen und Um­set­zungs­hin­wei­se

In die Fortschrei­bung einge­bun­den waren neben Mitglieds­ge­mein­den und Fachbe­hör­den auch Natur­schutz­ver­bände sowie die Öf­fent­lich­keit. Die Verbands­ver­samm­lung des NVK hat am 30. März 2020 den Landschafts­plan beschlos­sen.

 

Virtuelle Planauskunft