NVK: Aktuelle Verfahren
Berichtigungen des Flächennutzungsplanes (FNP 2010)
Die Ausnahme von der Regel
In Ausnahmefällen kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Rechtsgrundlage sind § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und §13b.
Nach Abschluss eines solchen Verfahrens, wird der Flächennutzungsplan nachträglich im Wege einer Berichtigung angepasst.
Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden; Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.