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NVK: Aktuelle Verfahren

Ablauf eines Verfahrens in der Flächennutzungsplanung

Um den Flächen­nut­zungs­plan (FNP) oder den Landschafts­plan (LP) zu ändern, fortzu­schrei­ben, aufzu­stel­len oder aufzuheben gibt es einen normier­ten Ablauf - ein sogenann­tes Verfahren - das im Bauge­setz­buch (BauGB) fixiert ist. Hier können Sie die Verfah­rens­schritte Schritt für Schritt nachvoll­zie­hen.


Die verschiedenen Schritte im Zuge eines FNP-Verfahrens



Verbandsversammlung


 

1) Aufstel­lungs­be­schluss der Verbands­ver­samm­lung

Das Verfahren beginnt mit dem Aufstel­lungs­be­schluss. Die Verbands­ver­samm­lung des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe beschließt die Einleitung des Verfahrens. Das kann für ein bestimmtes Teilgebiet eine Einze­l­än­de­rung, oder für das gesamte Verbands­ge­biet eine Fortschrei­bung, Neuauf­stel­lung oder Aufhebung des Flächen­nut­zungs­plans oder Landschafts­plans sein.

Mit der Umsetzung dieses Beschlus­ses wird die Planungs­stelle des Nachbar­schafts­ver­ban­des beauftragt. In aller Regel geht diesem Beschluss eine Vorbe­rei­tungs­phase voraus, in der erste Überle­gun­gen angestellt und Vorar­bei­ten und Gutachten durch­ge­führt werden. Der Aufstel­lungs­be­schluss wird ortsüblich in den BNN und der Stadt­zei­tung bekannt gemacht.

 

Frühzeitige Beteiligung


 

2) Frühzei­tige Betei­li­gung

Die nach dem Bauge­setz­buch vorge­se­he­ne Betei­li­gung erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe wird möglichst frühzeitig über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, sowie sich wesent­lich unter­schei­dende Lösungen, die für die Neuge­stal­tung oder Entwick­lung eines Gebietes in Betracht kommen, informiert.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteilgung


 

2a) Frühzei­tige Betei­li­gung - Öffent­lich­keit

Bürger haben während der frühzei­ti­gen Betei­li­gung die Möglich­keit, die Planungs­ab­sich­ten mit Mitar­bei­tern der Verwaltung zu disku­tie­ren und sich auch schrift­lich dazu zu äußern. Bei kleineren Planungen wie z.B. einer Einze­l­än­de­rung liegt der Plan nach öffent­li­cher Ankün­di­gung im Rathaus zur Ansicht aus. Größere Planungen wie z.B. die Fortschrei­bung des Flächen­nut­zungs­plans werden in der Regel zusätzlich in öffent­li­chen Veran­stal­tun­gen vorge­stellt und diskutiert. Über das Statt­fin­den der frühzei­ti­gen Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung infor­mie­ren die BNN und die Stadt­zei­tung.

 

Verbandsversammlung


 

2b) Frühzei­tige Betei­li­gung - Anhörung Behörden

Neben der Öffent­lich­keit werden auch schon im Stadium des Vorent­wurfs andere von der Planung betrof­fe­ne Behörden einge­bun­den, das sind z. B. die Wirtschafts­för­de­rung, die Natur­schutz­be­hör­den oder der Regio­nal­ver­band als überge­ord­nete Planungs­in­stanz. Auch Inter­es­sen­ver­bände wie z.B. der BUND oder die IHK werden regelmäßig an der Plandis­kus­sion beteiligt. Es erleich­tert die Planung, wenn bereits zu diesem relativ frühen Zeitpunkt erste Stellung­nah­men vorliegen.

 

Verbandsversammlung


 

3) Ausle­gungs­be­schluss der Verbands­ver­samm­lung

Hat die Planung einen in sich stimmigen Planungs­stand erreicht, wird diese zusammen mit den im Rahmen der frühzei­ti­gen Betei­li­gung der Öffent­lich­keit vorge­brach­ten Anregungen und den einge­gan­ge­nen Stellung­nahme der Behörden und Verbände der Verbands­ver­samm­lung vorgelegt. Diese prüft die einge­gan­ge­nen Stellung­nah­men und Anregungen und beschließt die öffent­li­che Auslegung des Entwurfes.

 

Verbandsversammlung


 

4) Formelle Betei­li­gung

Die zweite Stufe der gesetzlich vorge­schrie­be­nen Betei­li­gung ist die formelle Betei­li­gung. Ähnlich wie bei der frühzei­ti­gen Betei­li­gung werden Öffent­lich­keit und Behörden parallel einge­bun­den. Beide haben die Möglich­keit, sich zum Entwurf und dessen voraus­sicht­li­chen Auswir­kun­gen zu äußern.

 

Verbandsversammlung


 

4a) Formelle Betei­li­gung - Öffent­li­che Auslegung

Nachdem Ort und Dauer der Offenlage in den BNN und der Stadt­zei­tung mindestens eine Woche vorher veröf­fent­licht werden, besteht die Möglich­keit, die Pläne und weitere dazu gehörende Unterlagen für die Dauer eines Monats einzusehen. Zusätzlich findet eine Veröf­fent­li­chung im Internet statt. Anregungen der Öffent­lich­keit werden dokumen­tiert und an die zustän­di­gen Plane­rin­nen und Planer weiter­ge­lei­tet.

 

Verbandsversammlung


 

4a) Formelle Betei­li­gung - Behör­den­be­tei­li­gung

Im Rahmen der öffent­li­chen Auslegung wird der Entwurf den Behörden, die von der Planung berührt sein können, zur Stellung­nahme vorgelegt. Hier sind regel­mä­ßi­ge Abstim­mun­gen notwenig. Zudem wird der Sachstand in den politi­schen Gremien der Mitglieds­ge­mein­den beraten.

 

Verbandsversammlung


 

5) Abschlie­ßen­der Beschluss Verbands­ver­samm­lung

Nach der formellen Betei­li­gung werden die vorge­brach­ten Stellung­nah­men geprüft. Dabei sind die öffent­li­chen und privaten Belange gegen­ein­an­der und unter­ein­an­der gerecht abzuwägen. Über den Abwägungs­vor­schlag sowie den fertig­ge­stell­ten Entwurf entschei­det die Verbands­ver­samm­lung. Bei wesent­li­chen Planän­de­run­gen müssen die Verfah­rens­schritte Ausle­gungs­be­schluss und öffent­li­che Auslegung wiederholt werden.

 

Verbandsversammlung


 

6) Prüfung und Geneh­mi­gung durch das RP

Nach positivem Beschluss durch die Verbands­ver­samm­lung werden der Entwurf samt Begrün­dun­gen, Stellung­nah­men und Abwägung nochmals der höheren Verwal­tungs­be­hörde, in diesem Fall dem Regie­rungs­prä­si­dium (RP) Karlsruhe, vorgelegt. Dieses entschei­det über die endgül­ti­ge Geneh­mi­gung.

 

Verbandsversammlung


 

7) Veröf­fent­li­chung in Zeitung und Internet

Nach der Geneh­mi­gung durch das Regie­rungs­prä­si­dium wird der Beschluss des Entwurfs ortsüblich in den BNN und der Stadt­zei­tung bekannt­ge­ge­ben. Zusätzlich findet eine Veröf­fent­li­chung im Internet statt. Damit tritt der Plan in Kraft. Er kann jederzeit während der Dienst­stun­den bei der Planungs­stelle des Nachbar­schaft­ver­ban­des eingesehen werden.