NVK: Aktuelle Verfahren
Ablauf eines Verfahrens in der Flächennutzungsplanung
Um den Flächennutzungsplan (FNP) oder den Landschaftsplan (LP) zu ändern, fortzuschreiben, aufzustellen oder aufzuheben gibt es einen normierten Ablauf - ein sogenanntes Verfahren - das im Baugesetzbuch (BauGB) fixiert ist. Hier können Sie die Verfahrensschritte Schritt für Schritt nachvollziehen.
1) Aufstellungsbeschluss der Verbandsversammlung
Das Verfahren beginnt mit dem Aufstellungsbeschluss. Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe beschließt die Einleitung des Verfahrens. Das kann für ein bestimmtes Teilgebiet eine Einzeländerung, oder für das gesamte Verbandsgebiet eine Fortschreibung, Neuaufstellung oder Aufhebung des Flächennutzungsplans oder Landschaftsplans sein.
Mit der Umsetzung dieses Beschlusses wird die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes beauftragt. In aller Regel geht diesem Beschluss eine Vorbereitungsphase voraus, in der erste Überlegungen angestellt und Vorarbeiten und Gutachten durchgeführt werden. Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich in den BNN und der Stadtzeitung bekannt gemacht.
2) Frühzeitige Beteiligung
Die nach dem Baugesetzbuch vorgesehene Beteiligung erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe wird möglichst frühzeitig über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, sowie sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, informiert.
2a) Frühzeitige Beteiligung - Öffentlichkeit
Bürger haben während der frühzeitigen Beteiligung die Möglichkeit, die Planungsabsichten mit Mitarbeitern der Verwaltung zu diskutieren und sich auch schriftlich dazu zu äußern. Bei kleineren Planungen wie z.B. einer Einzeländerung liegt der Plan nach öffentlicher Ankündigung im Rathaus zur Ansicht aus. Größere Planungen wie z.B. die Fortschreibung des Flächennutzungsplans werden in der Regel zusätzlich in öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt und diskutiert. Über das Stattfinden der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung informieren die BNN und die Stadtzeitung.
2b) Frühzeitige Beteiligung - Anhörung Behörden
Neben der Öffentlichkeit werden auch schon im Stadium des Vorentwurfs andere von der Planung betroffene Behörden eingebunden, das sind z. B. die Wirtschaftsförderung, die Naturschutzbehörden oder der Regionalverband als übergeordnete Planungsinstanz. Auch Interessenverbände wie z.B. der BUND oder die IHK werden regelmäßig an der Plandiskussion beteiligt. Es erleichtert die Planung, wenn bereits zu diesem relativ frühen Zeitpunkt erste Stellungnahmen vorliegen.
3) Auslegungsbeschluss der Verbandsversammlung
Hat die Planung einen in sich stimmigen Planungsstand erreicht, wird diese zusammen mit den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregungen und den eingegangenen Stellungnahme der Behörden und Verbände der Verbandsversammlung vorgelegt. Diese prüft die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen und beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes.
4) Formelle Beteiligung
Die zweite Stufe der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung ist die formelle Beteiligung. Ähnlich wie bei der frühzeitigen Beteiligung werden Öffentlichkeit und Behörden parallel eingebunden. Beide haben die Möglichkeit, sich zum Entwurf und dessen voraussichtlichen Auswirkungen zu äußern.
4a) Formelle Beteiligung - Öffentliche Auslegung
Nachdem Ort und Dauer der Offenlage in den BNN und der Stadtzeitung mindestens eine Woche vorher veröffentlicht werden, besteht die Möglichkeit, die Pläne und weitere dazu gehörende Unterlagen für die Dauer eines Monats einzusehen. Zusätzlich findet eine Veröffentlichung im Internet statt. Anregungen der Öffentlichkeit werden dokumentiert und an die zuständigen Planerinnen und Planer weitergeleitet.
4a) Formelle Beteiligung - Behördenbeteiligung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird der Entwurf den Behörden, die von der Planung berührt sein können, zur Stellungnahme vorgelegt. Hier sind regelmäßige Abstimmungen notwenig. Zudem wird der Sachstand in den politischen Gremien der Mitgliedsgemeinden beraten.
5) Abschließender Beschluss Verbandsversammlung
Nach der formellen Beteiligung werden die vorgebrachten Stellungnahmen geprüft. Dabei sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Über den Abwägungsvorschlag sowie den fertiggestellten Entwurf entscheidet die Verbandsversammlung. Bei wesentlichen Planänderungen müssen die Verfahrensschritte Auslegungsbeschluss und öffentliche Auslegung wiederholt werden.
6) Prüfung und Genehmigung durch das RP
Nach positivem Beschluss durch die Verbandsversammlung werden der Entwurf samt Begründungen, Stellungnahmen und Abwägung nochmals der höheren Verwaltungsbehörde, in diesem Fall dem Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe, vorgelegt. Dieses entscheidet über die endgültige Genehmigung.
7) Veröffentlichung in Zeitung und Internet
Nach der Genehmigung durch das Regierungspräsidium wird der Beschluss des Entwurfs ortsüblich in den BNN und der Stadtzeitung bekanntgegeben. Zusätzlich findet eine Veröffentlichung im Internet statt. Damit tritt der Plan in Kraft. Er kann jederzeit während der Dienststunden bei der Planungsstelle des Nachbarschaftverbandes eingesehen werden.