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NVK: Planungsgrundlagen

Eingangsgrößen für die FNP-Fortschreibung

Im CIMA-Gutachten wurde dem ursprüng­li­che Progno­se­zeit­raum bis 2025 eine Entwick­lungs­re­se­serve von acht Jahren zugeschla­gen (also bis 2033), um Flächen­kon­tin­gente für den nächsten Fortschrei­bungs­zeit­raum des FNP vorzu­hal­ten. Dies wurde von der Geneh­mi­gungs­be­hörde für den FNP nicht mitge­tra­gen, sondern der Zielho­ri­zont auf 2030 festgelegt und eine regel­mä­ßi­ges Monitoring der Entwick­lun­gen vereinbart. Die Flächen­kon­tin­gente aus der Studie wurden dieser Änderung angegli­chen.


Nachfrage

Progno­s­ti­zierte Nachfrage

Bis 2025 wurde im CIMA-Gutachten zunächst ein Grund­be­darf von rd. 195 ha (netto) ermittelt. Daraus ergibt sich für die Anpassung des Progno­se­ho­ri­zon­tes eine voraus­sicht­li­che Nachfrage von umgerech­net 260 ha (netto) bis 2030. Vorhandene Flächenpo­ten­ziale sind dabei noch nicht berücksichtigt.

 


Summe vorhandene Potentiale


Vorhandene Potenziale Innen­ent­wick­lung

Die Potenziale im Bestand sind in den "Gebiets­steck­brie­fen" darge­stellt. Aus den 34 unter­such­ten Gewer­be­be­rei­chen der Mitglieds­ge­mein­den ergeben sich insgesamt rd. 89 ha (netto) aktivier­bare Flächen­po­ten­ziale.

 

Vorhandene Potenziale FNP 2010

Im FNP 2010 sind derzeit noch rd. 169 ha (netto) geplante Gewer­be­flä­chen als Potenziale vorhanden, inkl. einer ungenutz­ten aber bereits als Bestand darge­stell­ten Fläche südlich der Raffinerie in Karlsruhe (rd. 19 ha).

 

Summe vorhan­de­nene Potenziale

Das Gewer­be­flä­chen­an­ge­bot aus Bestands- und FNP- Poten­zia­len beträgt im NVK somit insgesamt rd. 258 ha (netto) und liegt damit im Saldo rein quanti­ta­tiv nur gering­fü­gig unter der ermit­tel­ten Nachfrage.

 

Wieso besteht Neuaus­wei­sungs­be­darf ?

Die für den Nachbar­schafts­ver­band progno­s­ti­zierte Nachfrage an Gewer­be­flä­chen und das Gewer­be­flä­chen­an­ge­bot aus Bestands- und FNP- Poten­zia­len im NVK erscheint auf den ersten Blick insgesamt recht ausge­gli­chen, der Saldo ergibt in der Summe rein rechne­risch einen Neuaus­wei­sungs­be­darf von lediglich 2 ha (netto).

Bei diffe­ren­zier­ter Betrach­tung der Situation in den einzelnen Mitglieds­ge­mein­den ergibt sich jedoch ein anderes Bild: In manchen Gemeinden sind derzeit durchaus noch mehr Flächen­po­ten­ziale vorhanden, als zur Deckung der berech­ne­ten Nachfrage benötigt werden.

 

Da die Flächen­po­ten­ziale aus dem beste­hen­den FNP diesen Gemeinden zugestan­den werden, bleiben negative Saldi bei der Ermittlung des Neuaus­wei­sungs­be­darfs unberück­sich­tigt.

Einige andere Gemeinden besitzen im Verhältnis zum ermit­tel­ten Bedarf zu wenig Flächen­po­ten­ziale. Damit diese Gemeinden ihre Entwick­lungs­mög­lich­keit wahren können, entsteht somit lokal ein Neuaus­wei­sungs­be­darf von insgesamt 42 ha brutto - also inkl. ca. 30% Flächen für Straßen, technische Infra­struk­tur, öffent­li­che Grünflä­chen bzw. ökolo­gi­sche Ausgleichs­maß­nah­men.

 

Suchkulisse


Tausch­emp­feh­lun­gen

Hinsicht­lich quali­ta­ti­ver Aspekte, insbe­son­dere die Lagegunst der FNP-Flächen betreffend, verdeut­licht das Gutachten weiteren Handlungs­be­darf. Flächen­tausch in einem bezogen auf das Gesamt­po­ten­zial relevanten Umfang wird vor allem in Karlsruhe, aber auch in Pfinztal und Eggenstein-Leopolds­ha­fen empfohlen. Betroffen sind Flächen im Umfang von rd. 63 ha (brutto).

 

Neuaus­wei­sungs­be­darf

Der Abgleich von Bedarf und Angebot zeigt lokal zusätz­li­chen Neuaus­wei­sungs­be­darf im Umfang von rd. 42 ha (brutto). Dieser ist insbe­son­dere bei den Gemeinden, die keine oder nur noch wenige FNP Poten­zia­le aufweisen, wie Ettlingen, Stutensee, Pfinztal, Karlsbad und Waldbronn zu finden.

 

Suchku­lisse aus Tausch­emp­feh­lung und Neuaus­wei­sungs­be­darf

Um die aus zusätz­li­chem Neubedarf und Flächen­tausch resul­tie­ren­den Anfor­de­run­gen zu erfüllen, gilt es bei der FNP-Fortschrei­bung somit als Eingangs­größe in das Verfahren insgesamt rd. 105 ha Gewer­be­ge­biets­flä­che (brutto) als "Such­ku­lis­se" im NVK räumlich zu verorten.

 

Gemeinden mit Flächenressourcen profitieren vom gemeinsamen Ausbau eines Standortes

Gemeinden mit Flächenressourcen profitieren vom gemeinsamen Ausbau eines Standortes

 

Handlungs­emp­feh­lung:
Inter­kom­mu­nale Gewer­be­ge­biete

Im Rahmen der Studie werden Ansätze für inter­kom­mu­nale Lösungen empfohlen, um NVK-intern gemeinsame Lösungen für wettbe­werbs­fä­hi­ge Gewer­be­stand­ort­ent­wick­lun­gen zu reali­sie­ren. Ziele sind die Entwick­lung hochwer­ti­ger, regional bedeut­sa­mer und konflikt­ar­mer Flächen durch gemein­de­über­grei­fende Suchräume. Hiermit einher geht die bessere Auslastung kommunaler Infra­struk­tur. Vermieden werden sollen unnötige Fläche­ni­n­an­spruch­nahme, sowie Fehl- und Minder­nut­zung an mehreren isolierten Standorten und ein dadurch bedingter ruinöser Konkur­renz­kampf zwischen einzelnen Kommunen.