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NVK: Planwerke

Das Planungsverfahren des FNP 2010

Für die Aufstel­lung des Flächen­nut­zungs­pla­nes hat der Ge­setz­ge­ber den Verfah­rensab­lauf im Bauge­setz­buch vor­ge­schrie­ben. Damit soll gewähr­leis­tet werden, dass die öf­fent­li­chen und privaten Belange berück­sich­tigt und ge­gen­ein­an­der bzw. unter­ein­an­der gerecht abgewogen werden (§1 Abs. 6 BauGB). Die Abwägung erfolgt durch die Ver­bands­ver­samm­lung des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe.

  • Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstel­lung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes 2010 erfolgte durch den Auf­stel­lungs­be­schluss der Verbands­ver­samm­lung am 19.05.1995.
  • Die Verbands­ver­samm­lung beschloss in ihrer Sitzung am 23.07.2003, nach Abwägung der Anregungen, die Entwürfe des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes 2010 und des Landschafts­pla­nes 2010.
  • Für einige zusätz­li­che Einze­l­än­de­rungs­punkte, wie "­Kon­ver­sion Neureut", "Nahver­sor­gungs- und Senio­ren­zen­trum O­ber­reut", "Betreutes Wohnen Söllingen", erfolgte der Beschluss am 12.07.2004.
  • Das Regie­rungs­prä­si­dium erteilte die Geneh­mi­gung des FNP-2010 am 19.07.2004. Fünf Bauflächen auf dem "Alten Flug­platz" mussten wegen der noch nicht abgeschlos­se­nen Natura 2000-Verfahren als sogenannte "Weiß­flä­chen", also als Flächen ohne Darstel­lun­gen der allge­mei­nen Art der Nutzung darge­stell­t wer­den.
  • Die Veröf­fent­li­chung der Geneh­mi­gung erfolgte am 24.07.2004. Damit ist der Flächen­nut­zungs­plan gültig.
  • Seit November 2017 ist die 5.Aktua­li­sie­rung des Flä­chen­nut­zungs­plans 2010 gültig.

Durch neue, nicht aus dem FNP entwi­ckelte Planungen der Mit­glieds­ge­mein­den, wird der FNP nach erfolg­rei­chem Durch­lau­fen ei­nes Einze­l­än­de­rungs­ver­fah­rens immer wieder aktua­li­siert. Die Ein­zel­blät­ter zu den Einze­l­än­de­run­gen können mit Erläu­te­rungs- und Umwelt­be­richt unter Aktuelle Verfahren eingesehen werden.