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NVK: Planwerke

Rückblick Fortschreibung LP

Gemeindeübergreifende Entwicklung der Rheinauen als Thema des LP

Gemeindeübergreifende Entwicklung der Rheinauen als Thema des LP

 

Anlass für die Fortschrei­bung

Der Landschafts­plan muss nach dem Bundes­na­tur­schutz­ge­setz (BNatSchG) aufge­stellt und seine Inhalte im FNP berück­sich­tigt werden. Die Fortschrei­bung des Landschafts­plans ist daher parallel zum Flächen­nut­zungs­plan vorgesehen. Sie kann mit dem aktuellen Daten­ma­te­rial und den Bewer­tungs­er­geb­nis­sen aus der Tragfä­hig­keits­stu­die umfas­sen­der angegangen werden als dies bisher der Fall war.

 

Schwer­punkte bei der Fortschrei­bung

Die notwendige Fortschrei­bung des Landschafts­pla­nes erfordert keine erneute, vollstän­dige Aufar­bei­tung von Bestands­da­ten. Vielmehr ist sie als zielge­rich­te­ter Prozess vorgesehen, in dem inhalt­li­che und räumliche Schwer­punkte gebildet und bedarfs­ge­recht abgear­bei­tet werden sollen. Sie wird zu großen Teilen - wie schon beim FNP 2010 - von einem externen Planungs­büro bearbei­tet werden. Folgende Schwer­punkte werde bei der Fortschrei­bung eine Rolle spielen:

Siedlungs­ent­wick­lung, Infra­struk­tur, erneu­er­bare Energien: Landschafts­pla­ne­ri­sche Beurtei­lung von geplanten flächen­wirk­sa­men Vorhaben der Kommunen und anderer Vorha­ben­trä­ger hinsicht­lich ihrer Auswir­kun­gen auf Natur und Landschaft; sie dient jeweils als Beitrag zur räumlichen Lenkung und Abwägung auf Ebene der vorbe­rei­ten­den Bauleit­pla­nung bzw. der Umwelt­prü­fung zum FNP. Hierzu zählen Konzepte und Planungen zur Siedlungs­ent­wick­lung sowie relevante Vorhaben Dritter, vorrangig geplante Projekte der Infra­struk­tur, Wasser­wirt­schaft und erneu­er­ba­ren Energien.

Sicherung der biolo­gi­schen Vielfalt: Erarbei­tung von Maßnahmen und Umset­zungs­stra­te­gien zur Sicherung der biolo­gi­schen Vielfalt. Zentrale Aufgabe ist die Darstel­lung und Begründung der örtlichen Ziele und Erfor­der­nisse für den Arten- und Biotop­schutz einschließ­lich des Biotop­ver­bunds. Sie resul­tie­ren aus den recht­li­chen und fachlichen Grundlagen, wie dem Zielar­ten­kon­zept und dem Arten- und Biotop­schutz­pro­gramm des Landes Baden-Württem­berg, Fachgut­ach­ten und Konzepte sowie Vorgaben überge­ord­ne­ter Planungen. Anfor­de­run­gen infolge absehbarer Auswir­kun­gen des Klima­wan­dels sind einzu­be­zie­hen.

Freiflä­chen­ver­bund­sys­tem: Inhalt­li­che, räumliche und strate­gi­sche Weiter­ent­wick­lung der örtlichen Grünsys­teme im besie­del­ten und unbesie­del­ten Bereich des gesamten NVK-Gebiets. Ziele der Entwick­lung von Grün- bzw. Freiflä­chen­sys­te­men sind die Sicherung und Stärkung der Erholungs­funk­tio­nen und Erleb­nis­qua­li­tät, der klima­ti­schen Ausgleichs­wir­kun­gen sowie des Biotop­ver­bunds.

Kompen­sa­ti­ons­ma­na­ge­ment: Für die Erfor­der­nisse zur Kompen­sa­tion von Eingriffen sollen besonders geeignete Maßnah­men­be­rei­che bzw. -komplexe vorge­schla­gen werden. Die im LP und FNP 2010 darge­stell­ten Kompen­sa­ti­ons­such­räume sind zu überprüfen und ggf. an aktuelle fachliche Anfor­de­run­gen und Erkennt­nisse anzupassen. Aufzu­zei­gen ist eine Strategie zur Handhabung der Kompen­sa­ti­ons­maß­nah­men auch im überört­li­chen Zusam­men­hang, z. B. Möglich­kei­ten zur Bildung eines Flächen­pools im Gebiet des NVK. In einer Priori­sie­rung sollen die abseh­ba­ren Flächen­ver­füg­bar­kei­ten und die Konsens­fä­hig­keit von Maßnahmen einbezogen werden.

Eine Päzisie­rung der Inhalte, Ziele und Anfor­de­run­gen ist in einem vorbe­rei­ten­den Screening-Verfahren erfolgt. Einbezogen sind die Mitglieds­ge­mein­den, Fachbe­hör­den und Verbände.

 

Weitere Informationen

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zum Verfahrenslogbuch Informationen zu den Arbeitsschritten im Verfahren zur Fortschreibung des Landschaftsplanes 2010