NVK: Planwerke
Rückblick Fortschreibung LP
Gemeindeübergreifende Entwicklung der Rheinauen als Thema des LP
Anlass für die Fortschreibung
Der Landschaftsplan muss nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) aufgestellt und seine Inhalte im FNP berücksichtigt werden. Die Fortschreibung des Landschaftsplans ist daher parallel zum Flächennutzungsplan vorgesehen. Sie kann mit dem aktuellen Datenmaterial und den Bewertungsergebnissen aus der Tragfähigkeitsstudie umfassender angegangen werden als dies bisher der Fall war.
Schwerpunkte bei der
Fortschreibung
Die notwendige Fortschreibung des Landschaftsplanes erfordert keine erneute, vollständige Aufarbeitung von Bestandsdaten. Vielmehr ist sie als zielgerichteter Prozess vorgesehen, in dem inhaltliche und räumliche Schwerpunkte gebildet und bedarfsgerecht abgearbeitet werden sollen. Sie wird zu großen Teilen - wie schon beim FNP 2010 - von einem externen Planungsbüro bearbeitet werden. Folgende Schwerpunkte werde bei der Fortschreibung eine Rolle spielen:
Siedlungsentwicklung, Infrastruktur, erneuerbare Energien: Landschaftsplanerische Beurteilung von geplanten flächenwirksamen Vorhaben der Kommunen und anderer Vorhabenträger hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Natur und Landschaft; sie dient jeweils als Beitrag zur räumlichen Lenkung und Abwägung auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung bzw. der Umweltprüfung zum FNP. Hierzu zählen Konzepte und Planungen zur Siedlungsentwicklung sowie relevante Vorhaben Dritter, vorrangig geplante Projekte der Infrastruktur, Wasserwirtschaft und erneuerbaren Energien.
Sicherung der biologischen Vielfalt: Erarbeitung von Maßnahmen und Umsetzungsstrategien zur Sicherung der biologischen Vielfalt. Zentrale Aufgabe ist die Darstellung und Begründung der örtlichen Ziele und Erfordernisse für den Arten- und Biotopschutz einschließlich des Biotopverbunds. Sie resultieren aus den rechtlichen und fachlichen Grundlagen, wie dem Zielartenkonzept und dem Arten- und Biotopschutzprogramm des Landes Baden-Württemberg, Fachgutachten und Konzepte sowie Vorgaben übergeordneter Planungen. Anforderungen infolge absehbarer Auswirkungen des Klimawandels sind einzubeziehen.
Freiflächenverbundsystem: Inhaltliche, räumliche und strategische Weiterentwicklung der örtlichen Grünsysteme im besiedelten und unbesiedelten Bereich des gesamten NVK-Gebiets. Ziele der Entwicklung von Grün- bzw. Freiflächensystemen sind die Sicherung und Stärkung der Erholungsfunktionen und Erlebnisqualität, der klimatischen Ausgleichswirkungen sowie des Biotopverbunds.
Kompensationsmanagement: Für die Erfordernisse zur Kompensation von Eingriffen sollen besonders geeignete Maßnahmenbereiche bzw. -komplexe vorgeschlagen werden. Die im LP und FNP 2010 dargestellten Kompensationssuchräume sind zu überprüfen und ggf. an aktuelle fachliche Anforderungen und Erkenntnisse anzupassen. Aufzuzeigen ist eine Strategie zur Handhabung der Kompensationsmaßnahmen auch im überörtlichen Zusammenhang, z. B. Möglichkeiten zur Bildung eines Flächenpools im Gebiet des NVK. In einer Priorisierung sollen die absehbaren Flächenverfügbarkeiten und die Konsensfähigkeit von Maßnahmen einbezogen werden.
Eine Päzisierung der Inhalte, Ziele und Anforderungen ist in einem vorbereitenden Screening-Verfahren erfolgt. Einbezogen sind die Mitgliedsgemeinden, Fachbehörden und Verbände.
Weitere Informationen
zum Verfahrenslogbuch Informationen zu den Arbeitsschritten im Verfahren zur Fortschreibung des Landschaftsplanes 2010