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NVK: Planwerke

Öffentlichkeitsbeteiligung

Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zur Fortschrei­bung des Landschafts­plans 2030 des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe nach § 42 Gesetz über die Um­welt­ver­träg­lich­keits­prü­fung (UVPG)

Die Verbands­ver­samm­lung des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karls­ru­he hat in ihrer Sitzung am 3. Juni 2019 die Durch­füh­rung der öf­fent­li­chen Auslegung des Entwurfes des Landschafts­pla­nes 2030 ­be­schlos­sen.

Die Betei­li­gung der Öffent­lich­keit nach § 42 UVPG erfolgt durch die öffent­li­che Auslegung des Entwurfs des Landschafts­pla­nes 2030, der nach § 11 Bundes­na­tur­schutz­ge­setz und § 12 Na­tur­schutz­ge­setz Baden-Württem­berg derzeit erstellt wird. Die Aus­le­gung findet in der Zeit vom 8. Juli 2019 bis einschließ­lich 23. August 2019 statt. Der Entwurf des Land­schafts­pla­nes mit Textteil und Umwelt­be­richt sowie ­Ana­ly­se­pläne zu den Schutz­gü­tern Gesund­heit des Menschen, Kultur- und Sachgüter, Landschaft, Pflanzen, Tiere und biolo­gi­sche Vielfalt, Boden, Wasser sowie Klima und Luft kann während der Dienst­stun­den, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungs­stelle des Nachbar­schafts­ver­ban­des­ ­Karls­ruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Zimmer D 117 (Of­fen­la­ge­raum) eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Zur er­leich­ter­ten Infor­ma­tion über die Planin­halte, können die Un­ter­la­gen auch in den Rathäusern der Mitglieds­ge­mein­den Eg­gen­stein-Leopolds­ha­fen, Ettlingen, Karlsbad, Linken­heim-Hochs­tet­ten, Marxzell, Pfinztal, Rheins­tet­ten, Stutensee, Waldbronn, und Weingarten eingesehen werden.

Mit der Fortschrei­bung des Landschafts­plans des Nach­bar­schafts­ver­ban­des soll den Landschafts­ver­än­de­run­gen und den geänderten Rahmen­be­din­gun­gen durch die die anste­hen­de ­Fort­schrei­bung Flächen­nut­zungs­pla­nes Rechnung getragen werden. Soweit erfor­der­lich und geeignet sollen Inhalte des Land­schafts­pla­nes in den Flächen­nut­zungs­plan aufge­nom­men werden. Nach § 17 Abs. 1 Umwelt­ver­wal­tungs­ge­setz (UVwG BW) bedarf der Land­schafts­plan einer Strate­gi­schen Umwelt­prü­fung.

Bis einschließ­lich 27. September 2019 besteht nach § 42 UVPG die Möglich­keit sich zum Entwurf des Land­schafts­pla­nes 2030 äußern. Die Stellung­nah­men können ­schrift­lich oder zur Nieder­schrift bei der Planungs­stelle des NVK (Nachbar­schafts­ver­band Karlsruhe, Lamm­straße 7, 76133 Karlsruhe oder unter ­in­fo@nach­bar­schafts­ver­band-karlsruhe.de) vorge­bracht wer­den. Mit Ablauf der Äußerungs­frist sind alle Äußerun­gen ­aus­ge­schlos­sen, die nicht auf besonderen privat­recht­li­chen ­Ti­teln beruhen. Dies gilt auch für anerkannte Verei­ni­gun­gen nach § 3 Umwelt-Rechts­be­helfs­ge­setz.