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NVK: Planwerke

Teil_Flächennutzungsplan Windenergie

Bald kein seltener Anblick mehr im Verbandsgebiet?

Bald kein seltener Anblick mehr im Verbandsgebiet?

 

Flächen für Windener­gie im FNP

Um alter­na­tive Energien zu fördern kann die Regio­nal­pla­nung nach dem 31.12.2012 nur noch Vorrang­ge­biete aber keine Ausschluss­ge­biete zur Windener­gie­ge­win­nung mehr festlegen. Die plane­ri­sche Steuerung liegt damit verstärkt bei den Kommunen als Trägern der Flächen­nut­zungs­pla­nung. Diese können durch die positive Stand­ort­zu­wei­sung in ihrem Plangebiet und der Ausweisung von Ausschluss­ge­bie­ten im übrigen Planungs­raum die Entwick­lung struk­tu­rie­ren.

 

Gemein­sa­mes Planungs­kon­zept für den Verband

Voraus­set­zung für eine plane­ri­sche Steuerung ist ein auf der Unter­su­chung des gesamten kommunalen Gebiets basie­ren­des Planungs­kon­zept für die Windener­gie­stand­orte. Mit der Erarbei­tung dieses Planungs­kon­zep­tes für das Gebiet des NVK wurde nach dem Aufstel­lungs­be­schluss am 11.01.2012 das Büro Hage+Hop­pens­tedt Partner, Rottenburg beauftragt. Ziel ist Flächen für die Windener­gie als so genannte Konzen­tra­ti­ons­zo­nen zu ermitteln, die möglichst verträg­lich für Menschen, Natur und Landschaft sind. Die anderen Bereiche sollen Ausschluss­ge­biete werden.

Zeit für den Dialog nehmen - trotz Termin­druck

Das neue Landes­pla­nungs­ge­setz vom 09.05.2012 sieht vor, dass die beste­hen­den regio­nal­pla­ne­ri­schen Festle­gun­gen zum 31.12.2012 aufgehoben werden und die Regio­nal­pla­nung zukünftig für Standorte regio­nalbe­deut­sa­mer Windkraft­an­la­gen (WKA) nur noch Vorrang­ge­biete aber keine Ausschluss­ge­biete mehr festlegen kann. Das bedeutet, dass der Flächen­nut­zungs­plan schnellst­mög­lich Regelungen für diese Frage­stel­lung bereit­stel­len muss.

Trotz dieses Handlungs­druckes wird sich der NVK, auch über den vorge­schrie­be­nen Rahmen des Verfahrens hinaus, intensiv mit den Belangen der betrof­fe­nen Kommunen und den dort lebenden Anwohnern ausein­an­der­set­zen. Dem NVK ist es wichtig sich Zeit für ein trans­pa­ren­tes Verfahren zu nehmen. Hierfür wurde 2012 die frühzei­ti­ge Betei­li­gung der Öffent­lich­keit durch­ge­führt, in deren Rahmen drei Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen statt fanden.

 

Weitere Informationen

Zu den Planunterlagen


zum Teil-FNP Wind

zu den Visualisierungen Visualisierungen zur Auswirkung von möglichen Windkraftstandorten auf das Landschaftsbild

zum Verfahrenslogbuch Informationen zu den Arbeitsschritten im Verfahren zur Neuaufstellung des Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie