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NVK: Aktuelle Verfahren

Aktuelle Verfahren

Neben kleineren Einze­l­än­de­run­gen, die immer wieder routi­ne­mä­ßig in den Flächen­nut­zungs­plan (FNP) einzu­ar­bei­ten sind, werden mit den Fortschrei­bun­gen des FNPs und des Landschafts­plans (LP) und der Teilneu­auf­stel­lung des FNPs für den Bereich Windkraft zur Zeit auch drei größere Verfahren durch­ge­führt.


Von der Windkraft zur Fortschreibung von FNP und LP -  im Moment laufen einige Verfahren

Von der Windkraft zur Fortschreibung von FNP und LP - im Moment laufen einige Verfahren


Fortschrei­bung von FNP und LP als gemein­schaft­li­che Aufgabe

Die Fortschrei­bung FNP betrachtet als Schwer­punkt die Neustruk­tu­rie­rung ausge­wie­se­ner gewerb­li­cher Bauflächen. Hier hat die im Jahr 2012 vorge­stell­te Gewer­be­flä­chen­stu­die deutlichen Handlungs­be­darf bei der Anordnung der Flächen aufgezeigt. Die Fortschrei­bung LP beschäf­tigt sich mit der Weiter­ent­wick­lung der Grünsys­teme, der landschafts­pla­ne­ri­schen Beurtei­lung von geplanten flächen­wirk­sa­men Vorhaben und der Entwick­lung einer Strategie zu Kompen­sa­ti­ons­maß­nah­men geplanter Eingriffe.

Die Fortschrei­bung des FNPs und des LPs wird durch einen moderier­ten Betei­li­gungs­pro­zess unter­stützt. Über den Stand des Prozesses sowie zu anste­hen­den und schon statt­ge­fun­de­nen Veran­stal­tun­gen werden Sie hier auf dem Laufenden gehalten.

Neues Aufga­ben­feld Windener­gie

Die Teilneu­auf­stel­lung Wind zur Festlegung von Standorten für Windkraft­an­la­gen ist nötig, da die Landes­re­gie­rung - um den Ausbau der Windener­gie­nut­zung zu fördern - die beste­hen­den Regelungen in den Regio­nal­plä­nen aufgehoben hat. Hier werden zukünftig nur noch Vorrang­ge­biete aber keine Ausschluss­ge­bie­te mehr festgelegt. Dadurch entsteht im NVK die Möglich­keit aber auch die Notwen­dig­keit, Standorte für Windkraft­an­la­gen außerhalb der Vorrang­ge­bie­te des Regio­nal­pla­nes im FNP planerisch zu steuern.

 

Was ist mit "Verfahren" gemeint?

Frage


Um z.B. den FNP oder den LP zu ändern, fortzu­schrei­ben, aufzu­stel­len oder aufzuheben gibt es normierte Abläufe die im Bauge­setz­buch (BauGB) fixiert sind. Diese so genannten städte­bau­li­chen Verfahren regeln, wann welche politi­schen Gremien die nötigen Beschlüsse fassen müssen und wer wie beteiligt werden muss.