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NVK: Aktuelle Verfahren

Berichtigungen des Flächennutzungsplanes (FNP 2010)

Die Ausnahme von der Regel

In Ausnah­me­fäl­len kann ein Bebau­ungs­plan, der von Darstel­lun­gen ­des Flächen­nut­zungs­plans abweicht, auch aufge­stellt werden, bevor der Flächen­nut­zungs­plan geändert oder ergänzt ist. Rechts­grund­lage sind § 13a Abs. 2 Nr. 2 Bauge­setz­buch (BauG­B) und §13b.

Nach Abschluss eines solchen Verfahrens, wird der Flä­chen­nut­zungs­plan nachträg­lich im Wege einer Berich­ti­gung an­ge­passt.

Die Berich­ti­gung stellt einen redak­tio­nel­len Vorgang dar, auf den die Vorschrif­ten über die Aufstel­lung von Bauleit­plä­nen k­eine Anwendung finden; Sie erfolgt ohne Öffent­lich­keits- und Be­hör­den­be­tei­li­gung, beinhaltet keinen Umwelt­be­richt und bedar­f ­nicht der Geneh­mi­gung.

 

Berichtigungen (seit Nov. 2017)