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NVK: Aktuelle Verfahren

Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes

Die neue Feuerwache in Karlsruhe - ohne laufende Einzeländerung nicht möglich.

Die neue Feuerwache in Karlsruhe - ohne laufende Einzeländerung nicht möglich.

 

Raum für wichtige Projekte

Eine Einze­l­än­de­rung ist im Flächen­nut­zungs­plan eigentlich nicht vorgesehen. Nur in wenigen Fällen, wenn ein Projekt ansteht, das für die Entwick­lung einer Mitglieds­ge­meinde von großer Bedeutung ist, kann eine solche Nachbes­se­rung genehmigt werden. Hierbei sind die Kommunen dazu verpflich­tet, möglichst frühzeitig über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sowie sich wesentlich unter­schei­dende Lösungen, die für die Neuge­stal­tung oder Entwick­lung eines Gebietes in Betracht kommen, zu unter­rich­ten.

 

Betei­li­gung der Öffent­lich­keit im Verfahren

Die nach dem Bauge­setz­buch vorge­se­hene Betei­li­gung der Öf­fent­lich­keit erfolgt in zwei Stufen. Im Stadium des Vor­ent­wurfs erfolgt die erste Stufe - die frühzei­ti­ge ­Be­tei­li­gung. Ziele der frühzei­ti­gen Betei­li­gung sind die Infor­ma­tion der Öffent­lich­keit über die sich wesent­lich un­ter­schei­dende Lösungen für die Neuge­stal­tung oder Entwick­lung ­des Gebiets sowie die allge­mei­nen Ziele und Zwecke und vor­aus­sicht­li­chen Auswir­kun­gen der Einze­l­än­de­rung. Als zweite ­Stufe erfolgt die öffent­li­che Auslegung. Diese hat den Entwurf für die räumliche Abgren­zun­gen samt Begrün­dung und die aus der frühzei­ti­gen Betei­li­gung bereits berück­sich­tig­te ­Stel­lung­nah­men zum Gegenstand.

Im Rahmen der frühzei­ti­gen Betei­li­gung und der öffent­li­chen Aus­le­gung besteht die Möglich­keit die entspre­chen­den Unter­la­gen ein­zu­se­hen und Stellung­nah­men zur Einze­l­än­de­rung abzugeben. Jeder hat die Möglich­keit sich zu den unter­schei­den­den Lösun­gen und deren voraus­sicht­li­chen Auswir­kun­gen zu äußern. Die ein­ge­reich­ten Stellung­nah­men werden geprüft und mit anderen ­Stel­lung­nah­men abgewogen.

Ort und Dauer der Offenlage werden in den BNN, im Amtsblatt der je­wei­li­gen Mitglieds­ge­meinde und hier im Internet mindes­tens eine Woche vorher veröf­fent­licht. In der Regel liegt die Ein­ze­l­än­de­rung für einen Monat in den Räumen des Stadt­pla­nungs­amts Karlsruhe in der Kaise­r­al­lee 4, 2. OG, Offen­la­ge­raum Zimmer 245 - und in den entspre­chen Räumlich­kei­ten ­der betrof­fe­nen Mitglieds­ge­meinde - zur Einsicht aus.