NVK: Aktuelle Verfahren
Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes
Die neue Feuerwache in Karlsruhe - ohne laufende Einzeländerung nicht möglich.
Raum für wichtige Projekte
Eine Einzeländerung ist im Flächennutzungsplan eigentlich nicht vorgesehen. Nur in wenigen Fällen, wenn ein Projekt ansteht, das für die Entwicklung einer Mitgliedsgemeinde von großer Bedeutung ist, kann eine solche Nachbesserung genehmigt werden. Hierbei sind die Kommunen dazu verpflichtet, möglichst frühzeitig über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sowie sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, zu unterrichten.
Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren
Die nach dem Baugesetzbuch vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in zwei Stufen. Im Stadium des Vorentwurfs erfolgt die erste Stufe - die frühzeitige Beteiligung. Ziele der frühzeitigen Beteiligung sind die Information der Öffentlichkeit über die sich wesentlich unterscheidende Lösungen für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets sowie die allgemeinen Ziele und Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Einzeländerung. Als zweite Stufe erfolgt die öffentliche Auslegung. Diese hat den Entwurf für die räumliche Abgrenzungen samt Begründung und die aus der frühzeitigen Beteiligung bereits berücksichtigte Stellungnahmen zum Gegenstand.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit die entsprechenden Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen zur Einzeländerung abzugeben. Jeder hat die Möglichkeit sich zu den unterscheidenden Lösungen und deren voraussichtlichen Auswirkungen zu äußern. Die eingereichten Stellungnahmen werden geprüft und mit anderen Stellungnahmen abgewogen.
Ort und Dauer der Offenlage werden in den BNN, im Amtsblatt der jeweiligen Mitgliedsgemeinde und hier im Internet mindestens eine Woche vorher veröffentlicht. In der Regel liegt die Einzeländerung für einen Monat in den Räumen des Stadtplanungsamts Karlsruhe in der Kaiserallee 4, 2. OG, Offenlageraum Zimmer 245 - und in den entsprechen Räumlichkeiten der betroffenen Mitgliedsgemeinde - zur Einsicht aus.