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NVK: Aktuelle Verfahren

Einzeländerungen des FNP 2030, 1. Aktualisierung

1. Laufende Verfah­rens­schrit­te


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Frühzei­tige Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zu Ein­ze­l­än­de­run­gen des Flächen­nut­zungs­pla­nes 2030 des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe

Folgende Änderungs­ver­fah­ren für den Flächen­nut­zungs­plan 2030 sind vorgesehen:

ET-Feuerwehr Schöllbronn in Ettlingen-Schöllbronn (PDF, 1.91 MB) (Sonderbaufläche in Gemeinbedarfsfläche und Wohnbaufläche sowie Wohnbaufläche in Sonderbaufläche)

Zur frühzei­ti­gen Unter­rich­tung über die allge­mei­nen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraus­sicht­li­chen Auswir­kun­gen ­ge­mäß § 3 Abs. 1 des Bauge­setz­bu­ches (BauGB) werden die Un­ter­la­gen in der Zeit vom 15. Januar 2024 bis ein­schließ­lich 16. Februar 2024 hier veröf­fent­licht.

Die Unterlagen können im genannten Zeitraum auch während der Dienst­stun­den, montags bis freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungs­stelle des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe, Kaise­r­al­lee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Of­fen­la­ge­raum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Darüber hinaus sind die Plangrund­la­gen auch in der betrof­fe­nen ­Ver­wal­tung in Ettlingen ausgelegt.

 

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Veröf­fent­li­chung des Entwurfs ­der Einze­l­än­de­rung des Flächen­nut­zungs­pla­nes 2030 des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe nach § 3 Abs. 2 Bauge­setz­buch (­BauGB)

Die Ver­bands­ver­samm­lung des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 13. November 2023 die Veröf­fent­li­chung der Ent­würfe der neuen Darstel­lun­gen des Flächen­nut­zungs­pla­nes nach BauGB für folgende Bereiche beschlos­sen:

ET-VE-E002 „Biogasanlage Eiswiese“ in Ettlingen (PDF, 469 KB) (Grünfläche in Fläche für Ver- und Entsorgung)

LH- Nußbaumhecken in Linkenheim-Hochstetten (PDF, 345 KB) (Grünfläche in Gewerbe- und Wohnbaufläche)

PF-M-E001 „Mischgebiet Schnellermühle“ in Pfinztal-Berghausen (PDF, 426 KB) (gewerbliche Baufläche in gemischte Baufläche)

RH-VE-E001 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Deponie Biesel“ in Rheinstetten-Mörsch (PDF, 466 KB) (Fläche für Ver- und Entsorgung - Abfall in Fläche für Ver- und

ST-W-E001 „Haus der Gesundheit“ in Stutensee-Friedrichstal (PDF, 347 KB) (Landwirtschaft in Wohnbaufläche)

Die Ein­ze­l­än­de­run­gen werden mit Umwelt­be­richt mit den Aussagen zu den Schutz­gü­tern Mensch/­Ge­sund­heit, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Luf­t­hy­giene, Tier/­Pflan­zen/­bio­lo­gi­sche Vielfalt, Land­schafts­bild und Kultur/Sach­gü­ter sowie relevan­ten ­Stel­lung­nah­men zu diesen Belangen (Stel­lung­nah­men der a­ner­kann­ten Natur­schutz­ver­bän­de), gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15. Januar 2024 bis ein­schließ­lich 16. Februar 2024 hier ­ver­öf­fent­licht. Die Un­ter­la­gen können im genannten Zeitraum auch während der Dienst­stun­den, montags bis freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungs­stelle des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe, Kaise­r­al­lee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Of­fen­la­ge­raum), zur Einsicht ausgelegt. Darüber hinaus sind die Plangrund­la­gen auch in den betrof­fe­nen Verwal­tun­gen in Ett­lin­gen, Linkenheim-Hochs­tet­ten, Pfinztal, Rheins­tet­ten und Stu­ten­see ausgelegt.

Stellung­nah­men zu den beabsich­tig­ten Einze­l­än­de­run­gen des Flächen­nut­zungs­pla­nes ­kön­nen während der Ausle­gungs­frist bei der Planungs­stelle des NVK (Nachbar­schafts­ver­band Karlsruhe, Kaise­r­al­lee 4, 76133 Karlsruhe oder unter ­in­fo@nach­bar­schafts­ver­band-karlsruhe.de) vorge­bracht wer­den. Verspätet eingehende Stellung­nah­men können bei der Be­schluss­fas­sung über die Änderungen des Flächen­nut­zungs­pla­nes un­be­rück­sich­tigt bleiben. Ergänzend wird darauf hinge­wie­sen, dass eine Verei­ni­gung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechts­be­helfs­ge­set­zes (UmwRG) in einem Rechts­be­helfs­ver­fah­ren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwen­dun­gen ausge­schlos­sen ist, die sie im Rahmen der Veröf­fent­li­chungs­frist nicht oder nicht recht­zei­tig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen ­kön­nen.

 

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Träger­be­tei­li­gung zu Einze­l­än­de­run­gen des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes 2030 des Nachbar­schafts­ver­ban­des­ ­Karls­ruhe

Die Verbands­ver­samm­lung des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karls­ru­he hat in ihrer Sitzung am 13. November 2023 die frühzei­ti­ge ­Be­tei­li­gung der neuen Darstel­lun­gen des Flächen­nut­zungs­pla­nes nach BauGB für folgende Bereiche in Ettlingen-Schöll­bronn ­be­schlos­sen:

ET-Feuerwehr in Schöllbronn (PDF, 1.91 MB)

Nach § 4 Abs. 1 BauGB unter­rich­ten wir Sie von der Planung und bitten um Stellung­nahme zu Belangen Ihres Aufga­ben­be­reichs.

Bestand­teil des Bauleit­plan­ver­fah­rens ist der Umwelt­be­richt (§ 2 Abs. 4 BauGB). Wir fordern Sie auf zu Hinweisen oder Überlas­sung von umwelt­re­le­van­ten Infor­ma­tio­nen im Hinblick auf Auswirkung, Umfang und Detail­lie­rungs­grad der Umwelt­prü­fung (Scoping).

Ihre Äußerung soll auch Aufschluss über beabsich­tigte, bereits ein­ge­lei­tete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren ­zeit­li­che Abwicklung geben, die für die städte­bau­li­che ­Ent­wick­lung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können.

Wir bitten um Ihre schrift­li­che Stellung­nahme bis 22. Dezember 2023 per Mail an die Planungs­stelle des Nach­bar­schafts­ver­ban­des: info@nach­bar­schafts­ver­band-karlsruhe.de oder per Post an die Planungs­stelle des Nachbar­schafts­ver­ban­des­ ­Karls­ruhe, Rathaus, 76124 Karlsruhe.

 

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Träger­be­tei­li­gung zur Einze­l­än­de­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes 2030 des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karls­ru­he nach § 4 Abs. 2 Bauge­setz­buch (BauGB)

Die Verbands­ver­samm­lung des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karls­ru­he hat in ihrer Sit-zung am 13. November 2023 die öffent­li­che Aus­le­gung der neuen Darstel­lung des Flächen­nut­zungs­pla­nes (Ein­ze­l­än­de­rung) sowie die Betei­li­gung der Behörden, sonsti­gen ­Trä­gern und Nachbar­ge­mein­den für folgende Einze­l­än­de­rung ­be­schlos­sen:

ET-VE-E002 „Biogasanlage Eiswiese“ in Ettlingen (PDF, 469 KB)

ET-VE-E002 „Biogasanlage Eiswiese“ in Ettlingen, Abwägungstabelle (PDF, 145 KB)

Bestand­teil des Bauleit­plan­ver­fah­rens ist der Umwelt­be­richt (§ 2 Abs. 4 BauGB).

Wir bitten um Ihre schrift­li­che Stellung­nahme bis 22. Dezember 2023 per Mail an die Planungs­stelle des Nach­bar­schafts­ver­ban­des: info@nach­bar­schafts­ver­band-karlsruhe.de oder per Post an die Planungs­stelle des Nachbar­schafts­ver­ban­des­ ­Karls­ruhe, Rathaus, 76124 Karlsruhe.

In der Stellung­nahme sollten sich die Träger öffent­li­cher ­Be­lange auf ihren Aufga­ben­be­reich beschrän­ken. Sie haben auch Auf­schluss über von ihnen beabsich­tigte oder bereits ein­ge­lei­tete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren ­zeit­li­che Abwicklung zu geben, die für die städte­bau­li­che ­Ent­wick­lung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können.

Falls Sie sich schon in früheren anderen Verfah­rens­schrit­ten ­ge­äu­ßert haben, bitten wir Sie, die noch gültigen Punkte, die die Ebene des Flächen­nut­zungs­pla­nes betreffen, nochmals zu be­nen­nen.

 

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Träger­be­tei­li­gung zur Einze­l­än­de­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes 2030 des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karls­ru­he nach § 4 Abs. 2 Bauge­setz­buch (BauGB)

Die Verbands­ver­samm­lung des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karls­ru­he hat in ihrer Sitzung am 13. November 2023 die öffent­li­che Aus­le­gung der neuen Darstel­lung des Flächen­nut­zungs­pla­nes (Ein­ze­l­än­de­rung) sowie die Betei­li­gung der Behörden, sonsti­gen ­Trä­gern und Nachbar­ge­mein­den für folgende Einze­l­än­de­rung ­be­schlos­sen:

LH-Nußbaumhecken in Linkenheim-Hochstetten (PDF, 345 KB)

LH-Nußbaumhecken in Linkenheim-Hochstetten, Abwägungstabelle (PDF, 313 KB)

Bestand­teil des Bauleit­plan­ver­fah­rens ist der Umwelt­be­richt (§ 2 Abs. 4 BauGB).

Wir bitten um Ihre schrift­li­che Stellung­nahme bis 22. Dezember 2023 per Mail an die Planungs­stelle des Nach­bar­schafts­ver­ban­des: info@nach­bar­schafts­ver­band-karlsruhe.de oder per Post an die Planungs­stelle des Nachbar­schafts­ver­ban­des­ ­Karls­ruhe, Rathaus, 76124 Karlsruhe.
In der Stellung­nahme sollten sich die Träger öffent­li­cher ­Be­lange auf ihren Aufga­ben­be­reich beschrän­ken. Sie haben auch Auf­schluss über von ihnen beabsich­tigte oder bereits ein­ge­lei­tete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren ­zeit­li­che Abwicklung zu geben, die für die städte­bau­li­che ­Ent­wick­lung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können.

Falls Sie sich schon in früheren anderen Verfah­rens­schrit­ten ­ge­äu­ßert haben, bitten wir Sie, die noch gültigen Punkte, die die Ebene des Flächen­nut­zungs­pla­nes betref-fen, nochmals zu be­nen­nen.

 

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Träger­be­tei­li­gung zur Einze­l­än­de­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes 2030 des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karls­ru­he nach § 4 Abs. 2 Bauge­setz­buch (BauGB)

Die Verbands­ver­samm­lung des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karls­ru­he hat in ihrer Sitzung am 13. November 2023 die öffent­li­che Aus­le­gung der neuen Darstel­lung des Flächen­nut­zungs­pla­nes (Ein­ze­l­än­de­rung) sowie die Betei­li­gung der Behörden, sonsti­gen ­Trä­gern und Nachbar­ge­mein­den für folgende Einze­l­än­de­rung ­be­schlos­sen:

PF-M-E001 „Schnellermühle“ in Pfinztal-Berghausen (PDF, 426 KB)

PF-M-E001 „Schnellermühle“ in Pfinztal-Berghausen, Auslegungstabelle (PDF, 63 KB)

Bestand­teil des Bauleit­plan­ver­fah­rens ist der Umwelt­be­richt (§ 2 Abs. 4 BauGB).

Wir bitten um Ihre schrift­li­che Stellung­nahme bis 22. Dezember 2023 per Mail an die Planungs­stelle des Nach­bar­schafts­ver­ban­des: info@nach­bar­schafts­ver­band-karlsruhe.de oder per Post an die Planungs­stelle des Nachbar­schafts­ver­ban­des­ ­Karls­ruhe, Rathaus, 76124 Karlsruhe.
In der Stellung­nahme sollten sich die Träger öffent­li­cher ­Be­lange auf ihren Aufga­ben­be­reich beschrän­ken. Sie haben auch Auf­schluss über von ihnen beabsich­tigte oder bereits ein­ge­lei­tete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren ­zeit­li­che Abwicklung zu geben, die für die städte­bau­li­che ­Ent­wick­lung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können.

Falls Sie sich schon in früheren anderen Verfah­rens­schrit­ten ­ge­äu­ßert haben, bitten wir Sie, die noch gültigen Punkte, die die Ebene des Flächen­nut­zungs­pla­nes betref-fen, nochmals zu be­nen­nen.

 

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Träger­be­tei­li­gung zur Einze­l­än­de­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes 2030 des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karls­ru­he nach § 4 Abs. 2 Bauge­setz­buch (BauGB)

Die Verbands­ver­samm­lung des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karls­ru­he hat in ihrer Sitzung am 13. November 2023 die öffent­li­che Aus­le­gung der neuen Darstel­lung des Flächen­nut­zungs­pla­nes (Ein­ze­l­än­de­rung) sowie die Betei­li­gung der Behörden, sonsti­gen ­Trä­gern und Nachbar­ge­mein­den für folgende Einze­l­än­de­rung ­be­schlos­sen:

RH-VE-E001 „Deponie Biesel“ in Rheinstetten-Mörsch (PDF, 466 KB)

RH-VE-E001 „Deponie Biesel“ in Rheinstetten-Mörsch, Abwägungstabelle (PDF, 200 KB)

Bestand­teil des Bauleit­plan­ver­fah­rens ist der Umwelt­be­richt (§ 2 Abs. 4 BauGB).

Wir bitten um Ihre schrift­li­che Stellung­nahme bis 22. Dezember 2023 per Mail an die Planungs­stelle des Nach­bar­schafts­ver­ban­des: info@nach­bar­schafts­ver­band-karlsruhe.de oder per Post an die Planungs­stelle des Nachbar­schafts­ver­ban­des­ ­Karls­ruhe, Rathaus, 76124 Karlsruhe.
In der Stellung­nahme sollten sich die Träger öffent­li­cher ­Be­lange auf ihren Aufga­ben­be­reich beschrän­ken. Sie haben auch Auf­schluss über von ihnen beabsich­tigte oder bereits ein­ge­lei­tete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren ­zeit­li­che Abwicklung zu geben, die für die städte­bau­li­che ­Ent­wick­lung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können.

Falls Sie sich schon in früheren anderen Verfah­rens­schrit­ten ­ge­äu­ßert haben, bitten wir Sie, die noch gültigen Punkte, die die Ebene des Flächen­nut­zungs­pla­nes betref-fen, nochmals zu be­nen­nen.

 

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Träger­be­tei­li­gung zur Einze­l­än­de­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes 2030 des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karls­ru­he nach § 4 Abs. 2 Bauge­setz­buch (BauGB)

Die Verbands­ver­samm­lung des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karls­ru­he hat in ihrer Sitzung am 13. November 2023 die öffent­li­che Aus­le­gung der neuen Darstel­lung des Flächen­nut­zungs­pla­nes (Ein­ze­l­än­de­rung) sowie die Betei­li­gung der Behörden, sonsti­gen ­Trä­gern und Nachbar­ge­mein­den für folgende Einze­l­än­de­rung ­be­schlos­sen:

ST-W-E001 „Haus der Gesundheit“ in Stutensee-Friedrichstal (PDF, 347 KB)

ST-W-E001 „Haus der Gesundheit“ in Stutensee-Friedrichstal, Abwägungstabelle (PDF, 40 KB)

Bestand­teil des Bauleit­plan­ver­fah­rens ist der Umwelt­be­richt (§ 2 Abs. 4 BauGB).

Wir bitten um Ihre schrift­li­che Stellung­nahme bis 22. Dezember 2023 per Mail an die Planungs­stelle des Nach­bar­schafts­ver­ban­des: info@nach­bar­schafts­ver­band-karlsruhe.de oder per Post an die Planungs­stelle des Nachbar­schafts­ver­ban­des­ ­Karls­ruhe, Rathaus, 76124 Karlsruhe.
In der Stellung­nahme sollten sich die Träger öffent­li­cher ­Be­lange auf ihren Aufga­ben­be­reich beschrän­ken. Sie haben auch Auf­schluss über von ihnen beabsich­tigte oder bereits ein­ge­lei­tete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren ­zeit­li­che Abwicklung zu geben, die für die städte­bau­li­che ­Ent­wick­lung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können.

Falls Sie sich schon in früheren anderen Verfah­rens­schrit­ten ­ge­äu­ßert haben, bitten wir Sie, die noch gültigen Punkte, die die Ebene des Flächen­nut­zungs­pla­nes betref-fen, nochmals zu be­nen­nen.

 


2. Vergangene Verfah­rens­schrit­te


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Geneh­mi­gung einer Einze­l­än­de­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes 2030

Das Regie­rungs­prä­si­dium Karlsruhe hat am 1. Juni 2023 die in der Sit­zung der Verbands­ver­samm­lung am 14. November 2022 ­be­schlos­sene Einze­l­än­de­rung des Flächen­nut­zungs­pla­nes 2030 für den Bereich des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe gemäß § 6 Bau­ge­setz­buch genehmigt:

KA-S-E001 – „Lebensmittelmarkt Grünwettersbach“ in Karlsruhe

Durch diese Bekannt­ma­chung wird die Einze­l­än­de­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes wirksam. Der Plan, die Begründung und die zu­sam­men­fas­sende Erklärung können während der Dienst­stun­den, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungs­stelle des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe, Kaise­r­al­lee 4, 76133 ­Karls­ruhe, 2. OG Zimmer 246, eingesehen werden. Darüber hinaus ­sind die Unterlagen auch im Internet einsehbar unter: www.nachbar­schafts­ver­band-karlsruhe.de

Hinweis Heilungs­vor­schrif­ten:
Unbe­acht­lich werden
1. eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeich­ne­ten Verfahrens- und Formvor­schrif­ten,
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beacht­li­che Mängel des Ab­wä­gungs­vor­gan­ges,
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser ­Be­kannt­ma­chung schrift­lich gegenüber dem Nachbar­schafts­ver­ban­d ­Karls­ruhe geltend gemacht werden; der Sachver­halt, der die Ver­let­zung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Ettlingen, 5. August 2023

Johannes Arnold
Ober­bür­ger­meis­ter der Stadt Ettlingen, Vorsit­zen­der des NVK

 

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Frühzei­tige Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zu Ein­ze­l­än­de­run­gen des Flächen­nut­zungs­pla­nes 2030 des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe

Folgende Änderungs­ver­fah­ren für den Flächen­nut­zungs­plan 2030 sind vorgesehen:

ET-VE-E002 „Biogasanlage Eiswiese“ in Ettlingen (PDF, 438 KB)

PF-M-E001 „Mischgebiet Schnellermühle“ in Pfinztal-Berghausen (PDF, 422 KB)

RH-VE-E001 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Deponie Biesel“ in Rheinstetten-Mörsch (PDF, 437 KB)

ST-W-E001 „Haus der Gesundheit“ in Stutensee-Friedrichstal (PDF, 341 KB)

Zur frühzei­ti­gen Unter­rich­tung über die allge­mei­nen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraus­sicht­li­chen Auswir­kun­gen ­ge­mäß § 3 Abs. 1 des Bauge­setz­bu­ches (BauGB) können die Un­ter­la­gen in der Zeit vom 19. Juni 2023 bis ein­schließ­lich 21. Juli 2023 während der Dienst­stun­den, montags bis donners­tags von 8:30 bis 15:30 Uhr und freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr, bei der Planungs­stelle des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe, Kaise­r­al­lee 4, 76133 ­Karls­ruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offen­la­ge­raum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Darüber hinaus sind die Plangrund­la­gen auch in den betrof­fe­nen Verwal­tun­gen in Ettlingen, Pfinztal, Rheins­tet­ten und Stutensee ausgelegt. Die Einze­l­än­de­run­gen des Flä­chen-nutzungs­pla­nes sind für die Zeit der Offenlage im In­ter­net unter der folgenden Adresse ein-sehbar: www.nachbar­schafts­ver­band-karlsruhe.de

Beiträge zu den beabsich­tig­ten Einze­l­än­de­run­gen des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes können wäh-rend der Ausle­gungs­zeit bei der Pla­nungs­stelle des NVK (Nach­bar­schafts­ver­band Karlsruhe, Kaise­r­al­lee 4, 76133 Karlsruhe oder unter ­in­fo@nach­bar­schafts­ver­band-karlsruhe.de) vorge-bracht werden.

 

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Öffent­li­che Auslegung der Einze­l­än­de­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes 2030 des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karls­ru­he nach § 3 Abs. 2 Bauge­setz­buch (BauGB)

Die Verbands­ver­samm­lung des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karls­ru­he hat in ihrer Sitzung am 15. Mai 2023 die öffent­li­che Ausle­gung ­der neuen Darstel­lun­gen des Flächen­nut­zungs­pla­nes nach BauGB für fol­gende Bereiche beschlos­sen:

ET-VE-E001 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Hagbruch“ in Ettlingen (PDF, 787 KB)

Synopse ET-VE-E001 Photovoltaikfreiflächenanlage Hagbruch_frühzeitig (PDF, 262 KB)

KB-S-E001 „Am Talberg“ in Karlsbad-Spielberg (PDF, 457 KB)

Synopse KB-S-E001 „Am Talberg“ in Karlsbad-Spielberg_frühzeitig (PDF, 592 KB)

Die Einze­l­än­de­run­gen werden mit Umwelt­be­richt mit den Aussa­gen zu den Schutz­gü­tern Mensch/­Ge­sund­heit, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Luf­t­hy­giene, Tier/­Pflan­zen/ biologi-sche Vielfalt, Land­schafts­bild und Kultur/Sach­gü­ter sowie relevan­ten ­Stel­lung­nah­men zu die-sen Belangen (Stel­lung­nah­men der a­ner­kann­ten Natur­schutz­ver­bän­de), gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19. Juni 2023 bis einschließ­lich 21. Juli 2023 während der Dienst-stunden, montags bis don­ners­tags von 8:30 bis 15:30 Uhr und freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr, bei der Planungs­stelle des Nachbar­schafts­ver­ban­des­ ­Karls­ruhe, Kaise­r­al­lee 4, 76133 Karls-ruhe, 2. OG Zimmer 245 (Of­fen­la­ge­raum), zur Einsicht ausgelegt. Darüber hinaus sind die Plangrund­la­gen auch in den betrof­fe­nen Verwal­tun­gen in Ettlin­gen und Karlsbad ausgelegt. Die Einze­l­än­de­run­gen des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes sind für die Zeit der Offenlage im In­ter­net unter der folgenden Adresse einsehbar: www.nachbar­schafts­ver­band-karlsruhe.de

Stel­lung­nah­men zu den beabsich­tig­ten Einze­l­än­de­run­gen des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes können während der Ausle­gungs­frist bei der Pla­nungs­stelle des NVK (Nachbar­schafts­ver­band Karlsruhe, Kaise­r­al­lee 4, 76133 Karlsruhe oder unter ­in­fo@nach­bar­schafts­ver­band-karlsruhe.de) vorge­bracht wer­den. Verspätet eingehende Stellung­nah­men können bei der Be­schluss­fas­sung über die Änderungen des Flächen­nut­zungs­pla­nes un­be­rück­sich­tigt bleiben. Ergänzend wird darauf hinge­wie­sen, dass eine Verei­ni­gung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechts­be­helfs­ge­set­zes in einem Rechts­be­helfs­ver­fah­ren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des
UmwRG mit allen Einwen­dun­gen ausge­schlos­sen ist, die sie im Rahmen der Ausle­gungs­frist nicht oder nicht recht­zei­tig gelten­d ­ge­macht hat, aber hätte geltend machen können.

 

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Frühzei­tige Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zur Ein­ze­l­än­de­rung des Flächen­nut­zungs­plans 2030 des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe

Folgende Änderungs­ver­fah­ren für den Flächen­nut­zungs­plan 2030 sind vorgesehen:

KB-VE-E001 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Hamberg“ in Karlsbad - Spielberg (PDF, 363 KB)

KB-S-E001 „Am Talberg“ in Karlsbad – Spielberg (PDF, 448 KB)

Zur frühzei­ti­gen Unter­rich­tung über die allge­mei­nen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraus­sicht­li­chen Auswir­kun­gen ­ge­mäß § 3 Abs. 1 des Bauge­setz­bu­ches (BauGB) können die Un­ter­la­gen in der Zeit vom 6. März 2023 bis ein­schließ­lich 6. April 2023 während der Dienst­stun­den, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungs­stelle des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe, Kaise­r­al­lee 4, 76133 ­Karls­ruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offen­la­ge­raum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Darüber hinaus sind die Plangrund­la­gen auch in der Verwaltung in Karlsbad ausgelegt. Die Ein­ze­l­än­de­run­gen des Flächen­nut­zungs­pla­nes sind für die Zeit der Of­fen­lage im Internet unter der folgenden Adresse einsehbar: www.nachbar­schafts­ver­band-karlsruhe.de

Beiträge zu den beabsich­tig­ten Einze­l­än­de­run­gen des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes können während der Ausle­gungs­zeit bei der Pla­nungs­stelle des NVK (Nach­bar­schafts­ver­band Karlsruhe, Kaise­r­al­lee 4, 76133 Karlsruhe oder unter ­in­fo@nach­bar­schafts­ver­band-karlsruhe.de) vorge­bracht werden.

 

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Frühzei­tige Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zur Ein­ze­l­än­de­rung des Flächen­nut­zungs­plans 2030 des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe

Folgendes Änderungs­ver­fah­ren für den Flächen­nut­zungs­plan 2030 ist vorgesehen:

LH-Nussbaum­he­cken in Linkenheim-Hochs­tet­ten
ET-VE-E001 - "Photo­vol­taik­frei­flä­chen­an­lage Hagbruch" in Ett­lin­gen Kernstadt und Bruch­hau­sen

LH-Nussbaumhecken in Linkenheim-Hochstetten (PDF, 348 KB)

ET-VE-E001 – „Photovoltaikfreiflächenanlage Hagbruch“ in Ettlingen Kernstadt und Bruchhausen (PDF, 573 KB)

Zur frühzei­ti­gen Unter­rich­tung über die allge­mei­nen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraus­sicht­li­chen Auswir­kun­gen ­ge­mäß § 3 Abs. 1 des Bauge­setz­bu­ches (BauGB) können die Un­ter­la­gen in der Zeit vom 21. November 2022 bis ein­schließ­lich 23. Dezember 2022 während der Dienst­stun­den, Montag, Dienstag, Mittwoch von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr, Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, bei der Geschäfts­stelle des Nachbar­schafts­ver­ban­des im Planungs­am­t ­der Stadt Ettlingen, Schil­ler­straße 7-9 in 76275 Ettlingen im Foyer des dritten Oberge­schos­ses, eingesehen und bei Bedar­f er­ör­tert werden. Darüber hinaus sind die Plangrund­la­gen auch in der Verwaltung in Linkenheim-Hochs­tet­ten ausgelegt. Die Ein­ze­l­än­de­run­gen des Flächen­nut­zungs­pla­nes sind für die Zeit der Of­fen­lage im Internet unter der folgenden Adres­se ein­seh­bar:
www.nachbar­schafts­ver­band-karlsruhe.de

Beiträge zu den beabsich­tig­ten Einze­l­än­de­run­gen des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes können wäh-rend der Ausle­gungs­zeit bei der Ge­schäfts­stelle des NVK (Nach­bar­schafts­ver­band Karlsruhe, Schil­ler­straße 7-9, 76275 Ettlingen oder unter ­in­fo@nach­bar­schafts­ver­band-karlsruhe.de) vorge­bracht werden.

 

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Frühzei­tige Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zur Ein­ze­l­än­de­rung des Flächen­nut­zungs­plans 2030 des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe

Folgendes Änderungs­ver­fah­ren für den Flächen­nut­zungs­plan 2030 ist vorgesehen:

KA-S-E301 "Sportpark Untere Hub" in Karlsruhe-Durlach
KA-Gf-E701 "Grün­flä­che Sportpark Untere Hub" in Karls­ruhe-Durlach

KA-S-E301 "Sportpark Untere Hub“, KA-Gf-E701 "Grünfläche Sportpark Untere Hub" in Karlsruhe-Durlach (PDF, 1000 KB)

Zur frühzei­ti­gen Unter­rich­tung über die allge­mei­nen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraus­sicht­li­chen Auswir­kun­gen ­ge­mäß § 3 Abs. 1 des Bauge­setz­bu­ches (BauGB) können die Un­ter­la­gen in der Zeit vom 7. Juni 2022 bis ein­schließ­lich 8. Juli 2022 während der Dienst­stun­den, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungs­stelle des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 ­Karls­ruhe, Zimmer D 117 (Offen­la­ge­raum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Aufgrund der aktuellen pande­mi­schen ­Si­tua­tion wird dringend empfohlen, bei der Planungs­stelle des NVK im Stadt­pla­nungs­amt der Stadt Karlsruhe unter der Telefonnr. 0721/133 6151 oder per E-Mail (­plan­ver­fah­ren@st­pla.karlsruhe.de), einen Termin zur Ein­sicht­nahme zu verein­ba­ren. Darüber hinaus sind die Plangrund­la­gen zur Einze­l­än­de­rung des Flächen­nut­zungs­pla­nes 2030 im Internet hier einsehbar.

Beiträge zu der beabsich­tig­ten Einze­l­än­de­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes können während der Ausle­gungs­zeit bei der Pla­nungs­stelle des NVK (Nach­bar­schafts­ver­band Karlsruhe, Lamm­straße 7, 76133 Karlsruhe oder unter ­in­fo@nach­bar­schafts­ver­band-karlsruhe.de) vorge­bracht werden.

 

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Öffent­li­che Aus­le­gung der Einze­l­än­de­rung des Flächen­nut­zungs­pla­nes 2030 des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe nach § 3 (2) Bauge­setz­buch (­BauGB)

Die Verbands­ver­samm­lung des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karls­ru­he hat in ihrer Sitzung am 29. November 2021 die öffent­li­che Aus­le­gung der neuen Darstel­lung des Flächen­nut­zungs­pla­nes nach BauGB für folgenden Bereich beschlos­sen:

KA-S-E001 – „Lebensmittelmarkt Grünwettersbach“ in Karlsruhe-Grünwettersbach (PDF, 388 KB)

Die Einze­l­än­de­rung wird mit Umwelt­be­richt mit den Aussagen zu den Schutz­gü­tern Mensch/­Ge­sund­heit, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Luf­t­hy­giene, Tier/­Pflan­zen/­bio­lo­gi­sche Vielfalt, Land­schafts­bild und Kultur/Sach­gü­ter sowie relevan­ten ­Stel­lung­nah­men zu diesen Belangen, gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 7. Juni 2022 bis einschließ­lich 8. Juli 2022 während der Dienst­stun­den, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungs­stelle des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 ­Karls­ruhe, Zimmer D 117 (Offen­la­ge­raum), zu jedermanns Einsicht ­aus­ge­legt. Des Weiteren können aus dem parallel laufen­den ­Be­bau­ungs­plan­ver­fah­ren der Entwurf des Umwelt­be­rich­tes und die FFH-Verträg­lich­keits­prü­fung sowie die Markt­un­ter­su­chung ein­ge­se­hen werden.

Marktuntersuchung (PDF, 1.03 MB)

Synopse Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung (PDF, 139 KB)

Entwurf Umwelt­be­richt Bebau­ungs­plan:

Entwurf Umweltbericht (PDF, 2.71 MB)

Übersichtslageplan (PDF, 433 KB)

Bestandslageplan (PDF, 3.43 MB)

Maßnahmenplan (PDF, 380 KB)

FFH Verträg­lich­keits­prü­fung zum Bebau­ungs­plan:

FFH Verträglichkeitsprüfung (PDF, 2.91 MB)

Biotoptypen (PDF, 2.44 MB)

Lebensraumtypen und Lebensstätten (PDF, 2.41 MB)

Fundstellen artenschutzrelevanter Arten (PDF, 2.34 MB)

FFH-Verträglichkeitsprüfung 2009, Teil I (PDF, 52 KB)

FFH-Verträglichkeitsprüfung 2009, Teil II (PDF, 60 KB)

 

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Frühzei­tige Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zur Ein­ze­l­än­de­rung des Flächen­nut­zungs­plans 2030 des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe

Folgendes Änderungs­ver­fah­ren für den Flächen­nut­zungs­plan 2030 ist vorgesehen:

KA-S-E001 "Lebensmittel Grünwettersbach“ in Grünwettersbach (PDF, 211 KB)

Zur frühzei­ti­gen Unter­rich­tung über die allge­mei­nen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraus­sicht­li­chen Auswir­kun­gen ­ge­mäß § 3 Abs. 1 des Bauge­setz­bu­ches (BauGB) können die Un­ter­la­gen in der Zeit vom 23. August 2021 bis einschließ­lich 24. September 2021 während der Dienst­stun­den, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungs­stelle des Nachbar­schafts­ver­ban­des­ ­Karls­ruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Zimmer D 117 (Of­fen­la­ge­raum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Aufgrund der aktuellen pande­mi­schen Situation wird jedoch darauf hin­ge­wie­sen, dass eine Einsicht­nahme in die ausge­leg­ten ­Plan­un­ter­la­gen nur nach vorheriger termin­li­cher Absprache mit der Planungs­stelle des NVK beim Stadt­pla­nungs­amt der Stadt­ ­Karls­ruhe unter der Telefonnr. 0721/133 6151 oder per E-Mail (­plan­ver­fah­ren@st­pla.karlsruhe.de) möglich ist.

Beiträge zu der beabsich­tig­ten Einze­l­än­de­rung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes können während der Ausle­gungs­zeit bei der Pla­nungs­stelle des NVK (Nach­bar­schafts­ver­band Karlsruhe, Lamm­straße 7, 76133 Karlsruhe oder unter ­in­fo@nach­bar­schafts­ver­band-karlsruhe.de) vorge­bracht werden.