NVK: Aktuelle Verfahren
Einzeländerungen des FNP 2030, 1. Aktualisierung
1. Laufende Verfahrensschritte
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Folgende Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan 2030 sind vorgesehen:
KB-VE-E001 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Hamberg“ in Karlsbad - Spielberg (PDF, 363 KB)
KB-S-E001 „Am Talberg“ in Karlsbad – Spielberg (PDF, 448 KB)
Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) können die Unterlagen in der Zeit vom 6. März 2023 bis einschließlich 6. April 2023 während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offenlageraum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Darüber hinaus sind die Plangrundlagen auch in der Verwaltung in Karlsbad ausgelegt. Die Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes sind für die Zeit der Offenlage im Internet unter der folgenden Adresse einsehbar: www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
Beiträge zu den beabsichtigten Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungszeit bei der Planungsstelle des NVK (Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe oder unter info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de) vorgebracht werden.
2. Vergangene Verfahrensschritte
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Folgendes Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan 2030 ist vorgesehen:
LH-Nussbaumhecken in Linkenheim-Hochstetten
ET-VE-E001 - "Photovoltaikfreiflächenanlage Hagbruch" in
Ettlingen Kernstadt und Bruchhausen
LH-Nussbaumhecken in Linkenheim-Hochstetten (PDF, 348 KB)
Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen
gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) können die
Unterlagen in der Zeit vom 21. November 2022 bis
einschließlich 23. Dezember 2022 während der
Dienststunden, Montag, Dienstag, Mittwoch von 9:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr, Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und
13:30 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, bei
der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes im Planungsamt
der Stadt Ettlingen, Schillerstraße 7-9 in 76275 Ettlingen im
Foyer des dritten Obergeschosses, eingesehen und bei Bedarf
erörtert werden. Darüber hinaus sind die Plangrundlagen auch in
der Verwaltung in Linkenheim-Hochstetten ausgelegt. Die
Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes sind für die Zeit der
Offenlage im Internet unter der folgenden Adresse
einsehbar:
www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
Beiträge zu den beabsichtigten Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes können wäh-rend der Auslegungszeit bei der Geschäftsstelle des NVK (Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Schillerstraße 7-9, 76275 Ettlingen oder unter info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de) vorgebracht werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Folgendes Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan 2030 ist vorgesehen:
KA-S-E301 "Sportpark Untere Hub" in Karlsruhe-Durlach
KA-Gf-E701 "Grünfläche Sportpark Untere Hub" in
Karlsruhe-Durlach
Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) können die Unterlagen in der Zeit vom 7. Juni 2022 bis einschließlich 8. Juli 2022 während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Zimmer D 117 (Offenlageraum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Aufgrund der aktuellen pandemischen Situation wird dringend empfohlen, bei der Planungsstelle des NVK im Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe unter der Telefonnr. 0721/133 6151 oder per E-Mail (planverfahren@stpla.karlsruhe.de), einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren. Darüber hinaus sind die Plangrundlagen zur Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 im Internet hier einsehbar.
Beiträge zu der beabsichtigten Einzeländerung des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungszeit bei der Planungsstelle des NVK (Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe oder unter info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de) vorgebracht werden.
Öffentliche Auslegung der Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 29. November 2021 die öffentliche Auslegung der neuen Darstellung des Flächennutzungsplanes nach BauGB für folgenden Bereich beschlossen:
KA-S-E001 – „Lebensmittelmarkt Grünwettersbach“ in Karlsruhe-Grünwettersbach (PDF, 388 KB)
Die Einzeländerung wird mit Umweltbericht mit den Aussagen zu den Schutzgütern Mensch/Gesundheit, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Lufthygiene, Tier/Pflanzen/biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Kultur/Sachgüter sowie relevanten Stellungnahmen zu diesen Belangen, gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 7. Juni 2022 bis einschließlich 8. Juli 2022 während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Zimmer D 117 (Offenlageraum), zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Des Weiteren können aus dem parallel laufenden Bebauungsplanverfahren der Entwurf des Umweltberichtes und die FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie die Marktuntersuchung eingesehen werden.
Marktuntersuchung (PDF, 1.03 MB)
Synopse Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung (PDF, 139 KB)
Entwurf Umweltbericht Bebauungsplan:
Entwurf Umweltbericht (PDF, 2.71 MB)
Übersichtslageplan (PDF, 433 KB)
Bestandslageplan (PDF, 3.43 MB)
FFH Verträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplan:
FFH Verträglichkeitsprüfung (PDF, 2.91 MB)
Lebensraumtypen und Lebensstätten (PDF, 2.41 MB)
Fundstellen artenschutzrelevanter Arten (PDF, 2.34 MB)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Folgendes Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan 2030 ist vorgesehen:
KA-S-E001 "Lebensmittel Grünwettersbach“ in Grünwettersbach (PDF, 211 KB)
Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) können die Unterlagen in der Zeit vom 23. August 2021 bis einschließlich 24. September 2021 während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Zimmer D 117 (Offenlageraum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Aufgrund der aktuellen pandemischen Situation wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nur nach vorheriger terminlicher Absprache mit der Planungsstelle des NVK beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe unter der Telefonnr. 0721/133 6151 oder per E-Mail (planverfahren@stpla.karlsruhe.de) möglich ist.
Beiträge zu der beabsichtigten Einzeländerung des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungszeit bei der Planungsstelle des NVK (Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe oder unter info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de) vorgebracht werden.
Einzeländerungen des FNP 2010, 6. Aktualisierung
Genehmigung von
Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes 2010
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat am 12. April 2021 die in
der Sitzung der Verbandsversammlung am 7. Dezember 2020
beschlossenen Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes 2010
für den Bereich des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe gem. § 6
Baugesetzbuch genehmigt.
KA-772 "Kleintierzuchtanlage Windelbachstraße“ in Karlsruhe-Stupferich (PDF, 441 KB)
Unbeachtlich werden
1. eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe geltend gemacht werden; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Karlsruhe, 29. Mai 2021
Dr. Frank Mentrup
Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Vorsitzender des NVK
Öffentliche
Auslegung der Einzeländerungen nach § 3 (2) Baugesetzbuch
(BauGB) des Flächennutzungsplans 2010 des
Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
hat in ihrer Sitzung am 30. März 2020 die öffentliche Auslegung
der neuen Darstellung des Flächennutzungsplanes nach BauGB für
folgende Bereiche beschlossen:
KA-772 "Kleintierzuchtanlage Windelbachstraße“ in Karlsruhe-Stupferich (PDF, 478 KB)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den
Einzeländerungen des
Flächennutzungsplans 2010 des Nachbarschaftsverbandes
Karlsruhe
Folgende Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan 2010 sind vorgesehen:
PF-106 - "Wohnpark an der Pfinz" in Pfinztal - Berghausen
PF-745 - "Grünfläche Pfinzufer" in Pfinztal - Berghausen
PF-401 - "Seniorenzentrum an der Pfinz" in Pfinztal - Berghausen
FNP Einzeländerung Wohnpark und Seniorenzentrum in Pfinztal (PDF, 695 KB)
Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) können die Unterlagen in der Zeit vom 18. November 2019 bis einschließlich 20. Dezember 2019 während der Dienststunden, 08:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Zimmer D 117 (Offenlageraum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Darüber hinaus werden bei der Verwaltung Pfinztal die Planunterlagen ebenfalls ausgelegt.
Beiträge zu den beabsichtigten Einzeländerungen des Flächennutzungsplans können während der Auslegungszeit mündlich oder schriftlich (Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe) vorgebracht werden.
Karlsruhe, 9. November 2019
Johannes Arnold Oberbürgermeister der Stadt Ettlingen und
Vorsitzender des NVK
Genehmigung einer Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2010
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat am 5. August 2019 die in der Sitzung der Verbandsversammlung am 12. Oktober 2015 beschlossene Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2010 für den Bereich des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe gem. § 6 Baugesetzbuch genehmigt.
WG-745 "Erweiterung Kiesabbau" in Weingarten (PDF, 307 KB)
Hinweis Heilungsvorschriften:
Unbeachtlich werden
1. eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe geltend gemacht werden; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Johannes Arnold, Oberbürgermeister der Stadt Ettlingen, Vorsitzender des NVK
Genehmigung einer Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2010
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat am 5. September 2018 die in der Sitzung der Verbandsversammlung am 11. Juni 2018 beschlossene Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2010 für den Bereich des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe gem. § 6 Baugesetzbuch genehmigt.
WB-305 „Erweiterung Einzelhandel Talstraße“ in Waldbronn-Reichenbach (PDF, 1003 KB)
Genehmigungsplan WB-305 (PDF, 552 KB)
Zusammenfassende Erklärung zu WB-305 (PDF, 112 KB)
Hinweis Heilungsvorschriften:
Unbeachtlich werden
1. eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe geltend gemacht werden; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Johannes Arnold, Oberbürgermeister der Stadt Ettlingen, Vorsitzender des NVK
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu der Einzeländerung des Flächennutzungsplans KA-772 "Kleintierzuchtanlage Windelbachstraße" in Karlsruhe-Stupferich des Flächennutzungsplans 2010
KA-772 „Kleintierzuchtanlage Windelbachstraße“ (PDF, 728 KB)
Anzeigentext formelle Offenlage KA-772 (PDF, 14 KB)
Öffentliche Auslegung der Einzeländerung MA-301 "Nahversorgung Pfaffenrot" (Marxzell) des Flächennutzungsplans 2010
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 11. Juni 2018 die öffentliche Auslegung der neuen Darstellung des Flächennutzungsplanes (Einzeländerung) sowie die Beteiligung der Behörden, sonstigen Trägern und Nachbargemeinden für folgende Einzeländerung beschlossen:
MA-301 "Nahversorgung Pfaffenrot" in Marxzell-Pfaffenrot (PDF, 844 KB)
Auswirkungsanalyse zum Nahversorgungsstandort Marxzell-Pfaffenrot (PDF, 3.54 MB)
Anzeigentext formelle Offenlage MA-301 (PDF, 14 KB)
Synopse zur frühzeitigen Beteiligung MA-301 (PDF, 112 KB)
Genehmigung einer Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2010
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat am 19. Februar 2018 die in
der Sitzung der Verbandsversammlung am 27. November 2017
beschlossenen Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2010 für
den Bereich des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe gem. § 6
Baugesetzbuch genehmigt:
Genehmigungsplan KB-404 und KB-025 (PDF, 487 KB)
Zusammenfassende Erklärung zu KB-404 und KB-025 (PDF, 56 KB)
Durch diese Bekanntmachung werden die Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes wirksam. Der Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung können während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Zimmer D 219, durch jedermann eingesehen werden.
Hinweis Heilungsvorschriften:
Unbeachtlich werden
1. eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis
3 BauGB be-zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorgan-ges,
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser
Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Nachbarschaftsverband
Karlsruhe geltend gemacht werden; der Sachverhalt, der die
Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Ettlingen, 23. Juni 2018
Johannes Arnold
Oberbürgermeister der Stadt Ettlingen, Vorsitzender des NVK
Öffentliche Auslegung der Einzeländerungen PF-105 und PF-745 "Wohnbaufläche Finkenstraße und Ausgleich" des Flächennutzungsplans 2010
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
hat in ihrer Sitzung am 27. November 2017 die öffentliche
Auslegung der neuen Darstellungen des Flächennutzungsplanes
(Einzeländerungen) sowie die Beteiligung der Behörden, sonstigen
Trägern und Nachbargemeinden für folgende Einzeländerungen
beschlossen:
Öffentliche Auslegung der Einzeländerung WB-305 "Erweiterung Einzelhandel Talstraße" in Waldbronn-Reichenbach des Flächennutzungsplans 2010
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
hat in ihrer Sitzung am 27. November 2017 die öffentliche
Auslegung der neuen Darstellungen des Flächennutzungsplanes
(Einzeländerungen) sowie die Beteiligung der Behörden, sonstigen
Trägern und Nachbargemeinden für folgende Einzeländerungen
beschlossen:
WB-305 „Erweiterung Einzelhandel Talstraße“ in Waldbronn-Reichenbach (PDF, 1006 KB)
Auswirkungsanalyse - Nahversorgungsstandort Talstraße in Waldbronn (PDF, 2.61 MB)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu der Einzeländerung des Flächennutzungsplans MA-301 "Nahversorgung Pfaffenrot" in Marxzell-Pfaffenrot des Flächennutzungsplans 2010
MA-301 – „Nahversorgung Pfaffenrot“ (PDF, 845 KB)
Auswirkungsanalyse - Nahversorgung Pfaffenrot in Marxzell (PDF, 3.54 MB)
Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) können die Unterlagen in der Zeit vom 26. Februar 2018 bis einschließlich 29. März 2018 während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Zimmer D 114 (Offenlageraum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Darüber hinaus werden die Planungsunterlagen in der Verwaltung in Marxzell ausgelegt.
Beiträge zu den beabsichtigten Einzeländerungen des Flächennutzungsplans können während der Auslegungszeit mündlich oder schriftlich (Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe) vorgebracht werden.
Genehmigung einer Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2010
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat am 29. August 2017 die in der Sitzung der Verbandsversammlung am 22. Mai 2017 beschlossenen Einzeländerungen
des Flächennutzungsplans 2010 für den Bereich des
Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe gem. § 6 Baugesetzbuch
genehmigt.
Ebenso hat das Regierungspräsidium Karlsruhe am 4. Oktober 2017
die in der Sitzung der Verbandsversammlung am 8. Juli 2014
beschlossene Einzeländerung
KA-388 „Spitalhof“ in Karlsruhe-Hohenwettersbach (PDF, 469 KB)
des Flächennutzungsplans 2010 für den Bereich des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe gem. § 6 Baugesetzbuch genehmigt.
Durch diese Bekanntmachung werden die Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes wirksam. Der Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung können während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Zimmer D 219, durch jedermann eingesehen werden.
Hinweis
Heilungsvorschriften:
Unbeachtlich werden
1. eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis
3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit
dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem
Nachbarschaftsverband Karlsruhe geltend gemacht werden; der
Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll,
ist darzulegen.
Karlsruhe, 10. November 2017
Dr. Frank Mentrup
Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe
Vorsitzender des NVK
Formelle Auslegung der Einzeländerung nach § 3 (2) Baugesetzbuch des Flächennutzungsplans 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 22. Mai 2017 die öffentliche Auslegung der neuen Darstellungen des Flächennutzungsplanes nach Baugesetzbuch für folgenden Bereich beschlossen:
Diese Einzeländerungen werden mit Umweltbericht gemäß § 3 BauGB in der Zeit vom 24. Juli 2017 bis einschließlich 1. September 2017 während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Zimmer D 114 (Offenlageraum), zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Darüber hinaus werden die Planungsunterlagen in der betreffenden Verwaltung in Karlsbad ausgelegt.
Stellungnahmen zu der beabsichtigten Einzeländerung des Flächennutzungsplans können während der Auslegungsfrist bei den vorgenannten Stellen vorgebracht werden. Verspätet eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderungen des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Folgende Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan 2010 sind vorgesehen:
Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) können die Unterlagen in der Zeit vom 24. Juli 2017 bis einschließlich 1. September 2017 während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Zimmer D 114 (Offenlageraum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Darüber hinaus werden die Planungsunterlagen in der Verwaltung in Pfinztal ausgelegt.
Beiträge zu den beabsichtigten Einzeländerungen des Flächennutzungsplans können während der Auslegungszeit mündlich oder schriftlich (Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe) vorgebracht werden.
Öffentliche Auslegung der Einzeländerung nach § 3 (2) Baugesetzbuch des Flächennutzungsplans 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 7. November 2016 die öffentliche Auslegung der neuen Darstellungen des Flächen-nutzungsplanes nach Baugesetzbuch für folgenden Bereich beschlossen:
KA-376 „Stuttgarter Straße, Sonderbaufläche, Sport“ in Karlsruhe-Südstadt (PDF, 312 KB)
KA-771 „Stuttgarter Straße, Grünfläche, Sport“ in Karlsruhe-Südstadt (PDF, 312 KB)
EL-101 „Ehrlichweg, Umwidmung Wohnbaufläche in Grünfläche“ in Eggenstein-Leopoldshafen (PDF, 306 KB)
Diese Einzeländerungen werden mit Umweltbericht gemäß § 3
Baugesetzbuch in der Zeit vom 6. März 2017 bis
einschließlich 7. April 2017 während der Dienststunden,
8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des
Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 14-18
Hinterhaus, 76133 Karlsruhe, 1. Obergeschoss Zimmer 1.10
(Offenlageraum), zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Darüber
hinaus werden die Eggenstein-Leopoldhafen betreffenden
Planunterlagen auch bei der dortigen Stadtverwaltung
aus-gelegt.
Stellungnahmen zu den beabsichtigten Einzeländerungen des
Flächennutzungsplans können während der Auslegungsfrist bei den
vorgenannten Stellen mündlich oder schriftlich
(Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe)
vorgebracht werden. Verspätet eingehende Stellungnahmen können
bei der Beschlussfassung über die Änderungen des
Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Karlsruhe, 24. Februar 2017
gez. Dr. Frank Mentrup
Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe und Vorsitzender des NVK
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Folgende Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan 2010 sind vorgesehen:
KB-404 "Feuerwache Stöckmädle/Hinteracker" in Karlsbad-Ittersbach (PDF, 221 KB)
KB-025 "Im Stöckmädle/Hinteracker" in Karlsbad-Ittersbach (PDF, 221 KB)
- WB-305 Erweiterung "Einzelhandel Talstraße" in Waldbronn-Reichenbach
Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) können die Unterlagen in der Zeit vom 16. Januar 2017 bis einschließlich 17. Februar 2017 während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 14-18 Hinterhaus, 76133 Karlsruhe, 1. Obergeschoss Zimmer 1.10 (Offenlageraum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Darüber hinaus werden bei den Verwaltungen Karlsbad und Waldbronn die betreffenden Planunterlagen ebenfalls ausgelegt.
Beiträge zu den beabsichtigten Einzeländerungen des Flächennutzungsplans können während der Auslegungszeit mündlich oder schriftlich (Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe) vorgebracht werden.
Karlsruhe, 7. Januar 2017
gez. Dr. Frank Mentrup
Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe
Vorsitzender des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu den
Einzeländerungen des Flächennutzungsplans 2010 des
Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Folgende Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan 2010
sind vorgesehen:
KA-376 "Stuttgarter Straße, Sonderbaufläche, Sport" in Karlsruhe-Südstadt (PDF, 320 KB)
KA-771 "Stuttgarter Straße, Grünfläche, Sport" in Karlsruhe-Südstadt (PDF, 320 KB)
EL-101 "Ehrlichweg, Umwidmung Wohnbaufläche in Grünfläche" in Eggenstein-Leopoldshafen (PDF, 306 KB)
Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) können die Unterlagen in der Zeit vom 1. August 2016 bis einschließlich 9. September 2016 während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 14-18 Hinterhaus, 76133 Karlsruhe, 1. Obergeschoss Zimmer 1.10 (Offenlageraum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Darüber hinaus wird die Eggenstein-Leopoldhafen betreffenden Planunterlagen auch bei der dortigen Stadtverwaltung ausgelegt
Beiträge zu den beabsichtigten Einzeländerungen des Flächennutzungsplans können während der Auslegungszeit mündlich oder schriftlich (Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe) vorgebracht werden.
Karlsruhe, 23. Juli 2016
gez. Dr. Frank Mentrup
Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe
Vorsitzender des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Öffentliche Auslegung der Einzeländerung nach § 3 (2) BauGB des Flächennutzungsplans 2010 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 18. Juli 2016 den Aufstellungsbeschluss und die öffentliche Auslegung der neuen Darstellung des Flächennutzungsplanes nach Baugesetzbuch für folgenden Bereich beschlossen:
KA-375 "Einkaufszentrum Durlacher Allee" In Karlsruhe-Rintheim (PDF, 611 KB)
Diese Einzeländerung wird mit Umweltbericht gemäß § 3 BauGB in der Zeit vom 1. August 2016 bis einschließlich 9. September 2016 während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 14-18 Hinterhaus, 76133 Karlsruhe, 1. Obergeschoss Zimmer 1.10 (Offenlageraum), zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Stellungnahmen zu der beabsichtigten Einzeländerung des Flächennutzungsplans können während der Auslegungsfrist bei den vorgenannten Stellen vorgebracht werden. Verspätet eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderungen des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Karlsruhe, 23. Juli 2016
gez. Dr. Frank Mentrup
Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe
Vorsitzender des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe