NVK: Aktuelle Verfahren
Einzeländerungen des FNP 2030, 1. Aktualisierung
1. Laufende Verfahrensschritte
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Folgende Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan 2030 sind vorgesehen:
ET-Feuerwehr Schöllbronn in Ettlingen-Schöllbronn (PDF, 1.91 MB) (Sonderbaufläche in Gemeinbedarfsfläche und Wohnbaufläche sowie Wohnbaufläche in Sonderbaufläche)
Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) werden die Unterlagen in der Zeit vom 15. Januar 2024 bis einschließlich 16. Februar 2024 hier veröffentlicht.
Die Unterlagen können im genannten Zeitraum auch während der Dienststunden, montags bis freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offenlageraum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Darüber hinaus sind die Plangrundlagen auch in der betroffenen Verwaltung in Ettlingen ausgelegt.
Veröffentlichung des Entwurfs der Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 13. November 2023 die Veröffentlichung der Entwürfe der neuen Darstellungen des Flächennutzungsplanes nach BauGB für folgende Bereiche beschlossen:
ET-VE-E002 „Biogasanlage Eiswiese“ in Ettlingen (PDF, 469 KB) (Grünfläche in Fläche für Ver- und Entsorgung)
LH- Nußbaumhecken in Linkenheim-Hochstetten (PDF, 345 KB) (Grünfläche in Gewerbe- und Wohnbaufläche)
PF-M-E001 „Mischgebiet Schnellermühle“ in Pfinztal-Berghausen (PDF, 426 KB) (gewerbliche Baufläche in gemischte Baufläche)
RH-VE-E001 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Deponie Biesel“ in Rheinstetten-Mörsch (PDF, 466 KB) (Fläche für Ver- und Entsorgung - Abfall in Fläche für Ver- und
ST-W-E001 „Haus der Gesundheit“ in Stutensee-Friedrichstal (PDF, 347 KB) (Landwirtschaft in Wohnbaufläche)
Die Einzeländerungen werden mit Umweltbericht mit den Aussagen zu den Schutzgütern Mensch/Gesundheit, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Lufthygiene, Tier/Pflanzen/biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Kultur/Sachgüter sowie relevanten Stellungnahmen zu diesen Belangen (Stellungnahmen der anerkannten Naturschutzverbände), gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15. Januar 2024 bis einschließlich 16. Februar 2024 hier veröffentlicht. Die Unterlagen können im genannten Zeitraum auch während der Dienststunden, montags bis freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offenlageraum), zur Einsicht ausgelegt. Darüber hinaus sind die Plangrundlagen auch in den betroffenen Verwaltungen in Ettlingen, Linkenheim-Hochstetten, Pfinztal, Rheinstetten und Stutensee ausgelegt.
Stellungnahmen zu den beabsichtigten Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungsfrist bei der Planungsstelle des NVK (Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe oder unter info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de) vorgebracht werden. Verspätet eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderungen des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Trägerbeteiligung zu Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 13. November 2023 die frühzeitige Beteiligung der neuen Darstellungen des Flächennutzungsplanes nach BauGB für folgende Bereiche in Ettlingen-Schöllbronn beschlossen:
ET-Feuerwehr in Schöllbronn (PDF, 1.91 MB)
Nach § 4 Abs. 1 BauGB unterrichten wir Sie von der Planung und bitten um Stellungnahme zu Belangen Ihres Aufgabenbereichs.
Bestandteil des Bauleitplanverfahrens ist der Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 BauGB). Wir fordern Sie auf zu Hinweisen oder Überlassung von umweltrelevanten Informationen im Hinblick auf Auswirkung, Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping).
Ihre Äußerung soll auch Aufschluss über beabsichtigte, bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein können.
Wir bitten um Ihre schriftliche Stellungnahme bis 22. Dezember 2023 per Mail an die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes: info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de oder per Post an die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Rathaus, 76124 Karlsruhe.
Trägerbeteiligung zur Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sit-zung am 13. November 2023 die öffentliche Auslegung der neuen Darstellung des Flächennutzungsplanes (Einzeländerung) sowie die Beteiligung der Behörden, sonstigen Trägern und Nachbargemeinden für folgende Einzeländerung beschlossen:
ET-VE-E002 „Biogasanlage Eiswiese“ in Ettlingen (PDF, 469 KB)
ET-VE-E002 „Biogasanlage Eiswiese“ in Ettlingen, Abwägungstabelle (PDF, 145 KB)
Bestandteil des Bauleitplanverfahrens ist der Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 BauGB).
Wir bitten um Ihre schriftliche Stellungnahme bis 22. Dezember 2023 per Mail an die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes: info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de oder per Post an die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Rathaus, 76124 Karlsruhe.
In der Stellungnahme sollten sich die Träger öffentlicher Belange auf ihren Aufgabenbereich beschränken. Sie haben auch Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können.
Falls Sie sich schon in früheren anderen Verfahrensschritten geäußert haben, bitten wir Sie, die noch gültigen Punkte, die die Ebene des Flächennutzungsplanes betreffen, nochmals zu benennen.
Trägerbeteiligung zur Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 13. November 2023 die öffentliche Auslegung der neuen Darstellung des Flächennutzungsplanes (Einzeländerung) sowie die Beteiligung der Behörden, sonstigen Trägern und Nachbargemeinden für folgende Einzeländerung beschlossen:
LH-Nußbaumhecken in Linkenheim-Hochstetten (PDF, 345 KB)
LH-Nußbaumhecken in Linkenheim-Hochstetten, Abwägungstabelle (PDF, 313 KB)
Bestandteil des Bauleitplanverfahrens ist der Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 BauGB).
Wir bitten um Ihre schriftliche Stellungnahme bis 22.
Dezember 2023 per Mail an die Planungsstelle des
Nachbarschaftsverbandes: info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
oder per Post an die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes
Karlsruhe, Rathaus, 76124 Karlsruhe.
In der Stellungnahme sollten sich die Träger öffentlicher
Belange auf ihren Aufgabenbereich beschränken. Sie haben auch
Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits
eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren
zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche
Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können.
Falls Sie sich schon in früheren anderen Verfahrensschritten geäußert haben, bitten wir Sie, die noch gültigen Punkte, die die Ebene des Flächennutzungsplanes betref-fen, nochmals zu benennen.
Trägerbeteiligung zur Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 13. November 2023 die öffentliche Auslegung der neuen Darstellung des Flächennutzungsplanes (Einzeländerung) sowie die Beteiligung der Behörden, sonstigen Trägern und Nachbargemeinden für folgende Einzeländerung beschlossen:
PF-M-E001 „Schnellermühle“ in Pfinztal-Berghausen (PDF, 426 KB)
PF-M-E001 „Schnellermühle“ in Pfinztal-Berghausen, Auslegungstabelle (PDF, 63 KB)
Bestandteil des Bauleitplanverfahrens ist der Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 BauGB).
Wir bitten um Ihre schriftliche Stellungnahme bis 22.
Dezember 2023 per Mail an die Planungsstelle des
Nachbarschaftsverbandes: info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
oder per Post an die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes
Karlsruhe, Rathaus, 76124 Karlsruhe.
In der Stellungnahme sollten sich die Träger öffentlicher
Belange auf ihren Aufgabenbereich beschränken. Sie haben auch
Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits
eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren
zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche
Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können.
Falls Sie sich schon in früheren anderen Verfahrensschritten geäußert haben, bitten wir Sie, die noch gültigen Punkte, die die Ebene des Flächennutzungsplanes betref-fen, nochmals zu benennen.
Trägerbeteiligung zur Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 13. November 2023 die öffentliche Auslegung der neuen Darstellung des Flächennutzungsplanes (Einzeländerung) sowie die Beteiligung der Behörden, sonstigen Trägern und Nachbargemeinden für folgende Einzeländerung beschlossen:
RH-VE-E001 „Deponie Biesel“ in Rheinstetten-Mörsch (PDF, 466 KB)
RH-VE-E001 „Deponie Biesel“ in Rheinstetten-Mörsch, Abwägungstabelle (PDF, 200 KB)
Bestandteil des Bauleitplanverfahrens ist der Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 BauGB).
Wir bitten um Ihre schriftliche Stellungnahme bis 22.
Dezember 2023 per Mail an die Planungsstelle des
Nachbarschaftsverbandes: info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
oder per Post an die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes
Karlsruhe, Rathaus, 76124 Karlsruhe.
In der Stellungnahme sollten sich die Träger öffentlicher
Belange auf ihren Aufgabenbereich beschränken. Sie haben auch
Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits
eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren
zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche
Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können.
Falls Sie sich schon in früheren anderen Verfahrensschritten geäußert haben, bitten wir Sie, die noch gültigen Punkte, die die Ebene des Flächennutzungsplanes betref-fen, nochmals zu benennen.
Trägerbeteiligung zur Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 13. November 2023 die öffentliche Auslegung der neuen Darstellung des Flächennutzungsplanes (Einzeländerung) sowie die Beteiligung der Behörden, sonstigen Trägern und Nachbargemeinden für folgende Einzeländerung beschlossen:
ST-W-E001 „Haus der Gesundheit“ in Stutensee-Friedrichstal (PDF, 347 KB)
ST-W-E001 „Haus der Gesundheit“ in Stutensee-Friedrichstal, Abwägungstabelle (PDF, 40 KB)
Bestandteil des Bauleitplanverfahrens ist der Umweltbericht (§ 2 Abs. 4 BauGB).
Wir bitten um Ihre schriftliche Stellungnahme bis 22.
Dezember 2023 per Mail an die Planungsstelle des
Nachbarschaftsverbandes: info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
oder per Post an die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes
Karlsruhe, Rathaus, 76124 Karlsruhe.
In der Stellungnahme sollten sich die Träger öffentlicher
Belange auf ihren Aufgabenbereich beschränken. Sie haben auch
Aufschluss über von ihnen beabsichtigte oder bereits
eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen sowie deren
zeitliche Abwicklung zu geben, die für die städtebauliche
Entwicklung und Ordnung des Gebietes bedeutsam sein können.
Falls Sie sich schon in früheren anderen Verfahrensschritten geäußert haben, bitten wir Sie, die noch gültigen Punkte, die die Ebene des Flächennutzungsplanes betref-fen, nochmals zu benennen.
2. Vergangene Verfahrensschritte
Genehmigung einer Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat am 1. Juni 2023 die in der Sitzung der Verbandsversammlung am 14. November 2022 beschlossene Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 für den Bereich des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe gemäß § 6 Baugesetzbuch genehmigt:
KA-S-E001 – „Lebensmittelmarkt Grünwettersbach“ in Karlsruhe
Durch diese Bekanntmachung wird die Einzeländerung des Flächennutzungsplanes wirksam. Der Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung können während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 246, eingesehen werden. Darüber hinaus sind die Unterlagen auch im Internet einsehbar unter: www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
Hinweis Heilungsvorschriften:
Unbeachtlich werden
1. eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis
3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser
Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Nachbarschaftsverband
Karlsruhe geltend gemacht werden; der Sachverhalt, der die
Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Ettlingen, 5. August 2023
Johannes Arnold
Oberbürgermeister der Stadt Ettlingen, Vorsitzender des NVK
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Folgende Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan 2030 sind vorgesehen:
ET-VE-E002 „Biogasanlage Eiswiese“ in Ettlingen (PDF, 438 KB)
PF-M-E001 „Mischgebiet Schnellermühle“ in Pfinztal-Berghausen (PDF, 422 KB)
RH-VE-E001 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Deponie Biesel“ in Rheinstetten-Mörsch (PDF, 437 KB)
ST-W-E001 „Haus der Gesundheit“ in Stutensee-Friedrichstal (PDF, 341 KB)
Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) können die Unterlagen in der Zeit vom 19. Juni 2023 bis einschließlich 21. Juli 2023 während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr und freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offenlageraum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Darüber hinaus sind die Plangrundlagen auch in den betroffenen Verwaltungen in Ettlingen, Pfinztal, Rheinstetten und Stutensee ausgelegt. Die Einzeländerungen des Flächen-nutzungsplanes sind für die Zeit der Offenlage im Internet unter der folgenden Adresse ein-sehbar: www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
Beiträge zu den beabsichtigten Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes können wäh-rend der Auslegungszeit bei der Planungsstelle des NVK (Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe oder unter info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de) vorge-bracht werden.
Öffentliche Auslegung der Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 15. Mai 2023 die öffentliche Auslegung der neuen Darstellungen des Flächennutzungsplanes nach BauGB für folgende Bereiche beschlossen:
ET-VE-E001 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Hagbruch“ in Ettlingen (PDF, 787 KB)
Synopse ET-VE-E001 Photovoltaikfreiflächenanlage Hagbruch_frühzeitig (PDF, 262 KB)
KB-S-E001 „Am Talberg“ in Karlsbad-Spielberg (PDF, 457 KB)
Synopse KB-S-E001 „Am Talberg“ in Karlsbad-Spielberg_frühzeitig (PDF, 592 KB)
Die Einzeländerungen werden mit Umweltbericht mit den Aussagen zu den Schutzgütern Mensch/Gesundheit, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Lufthygiene, Tier/Pflanzen/ biologi-sche Vielfalt, Landschaftsbild und Kultur/Sachgüter sowie relevanten Stellungnahmen zu die-sen Belangen (Stellungnahmen der anerkannten Naturschutzverbände), gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19. Juni 2023 bis einschließlich 21. Juli 2023 während der Dienst-stunden, montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr und freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karls-ruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offenlageraum), zur Einsicht ausgelegt. Darüber hinaus sind die Plangrundlagen auch in den betroffenen Verwaltungen in Ettlingen und Karlsbad ausgelegt. Die Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes sind für die Zeit der Offenlage im Internet unter der folgenden Adresse einsehbar: www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
Stellungnahmen zu den beabsichtigten Einzeländerungen des
Flächennutzungsplanes können während der Auslegungsfrist bei der
Planungsstelle des NVK (Nachbarschaftsverband Karlsruhe,
Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe oder unter
info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de) vorgebracht
werden. Verspätet eingehende Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über die Änderungen des Flächennutzungsplanes
unberücksichtigt bleiben. Ergänzend wird darauf hingewiesen,
dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren
nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des
UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im
Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend
gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Folgende Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan 2030 sind vorgesehen:
KB-VE-E001 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Hamberg“ in Karlsbad - Spielberg (PDF, 363 KB)
KB-S-E001 „Am Talberg“ in Karlsbad – Spielberg (PDF, 448 KB)
Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) können die Unterlagen in der Zeit vom 6. März 2023 bis einschließlich 6. April 2023 während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG Zimmer 245 (Offenlageraum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Darüber hinaus sind die Plangrundlagen auch in der Verwaltung in Karlsbad ausgelegt. Die Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes sind für die Zeit der Offenlage im Internet unter der folgenden Adresse einsehbar: www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
Beiträge zu den beabsichtigten Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungszeit bei der Planungsstelle des NVK (Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe oder unter info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de) vorgebracht werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Folgendes Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan 2030 ist vorgesehen:
LH-Nussbaumhecken in Linkenheim-Hochstetten
ET-VE-E001 - "Photovoltaikfreiflächenanlage Hagbruch" in
Ettlingen Kernstadt und Bruchhausen
LH-Nussbaumhecken in Linkenheim-Hochstetten (PDF, 348 KB)
Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen
gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) können die
Unterlagen in der Zeit vom 21. November 2022 bis
einschließlich 23. Dezember 2022 während der
Dienststunden, Montag, Dienstag, Mittwoch von 9:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr, Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und
13:30 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, bei
der Geschäftsstelle des Nachbarschaftsverbandes im Planungsamt
der Stadt Ettlingen, Schillerstraße 7-9 in 76275 Ettlingen im
Foyer des dritten Obergeschosses, eingesehen und bei Bedarf
erörtert werden. Darüber hinaus sind die Plangrundlagen auch in
der Verwaltung in Linkenheim-Hochstetten ausgelegt. Die
Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes sind für die Zeit der
Offenlage im Internet unter der folgenden Adresse
einsehbar:
www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
Beiträge zu den beabsichtigten Einzeländerungen des Flächennutzungsplanes können wäh-rend der Auslegungszeit bei der Geschäftsstelle des NVK (Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Schillerstraße 7-9, 76275 Ettlingen oder unter info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de) vorgebracht werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Folgendes Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan 2030 ist vorgesehen:
KA-S-E301 "Sportpark Untere Hub" in Karlsruhe-Durlach
KA-Gf-E701 "Grünfläche Sportpark Untere Hub" in
Karlsruhe-Durlach
Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) können die Unterlagen in der Zeit vom 7. Juni 2022 bis einschließlich 8. Juli 2022 während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Zimmer D 117 (Offenlageraum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Aufgrund der aktuellen pandemischen Situation wird dringend empfohlen, bei der Planungsstelle des NVK im Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe unter der Telefonnr. 0721/133 6151 oder per E-Mail (planverfahren@stpla.karlsruhe.de), einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren. Darüber hinaus sind die Plangrundlagen zur Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 im Internet hier einsehbar.
Beiträge zu der beabsichtigten Einzeländerung des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungszeit bei der Planungsstelle des NVK (Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe oder unter info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de) vorgebracht werden.
Öffentliche Auslegung der Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 29. November 2021 die öffentliche Auslegung der neuen Darstellung des Flächennutzungsplanes nach BauGB für folgenden Bereich beschlossen:
KA-S-E001 – „Lebensmittelmarkt Grünwettersbach“ in Karlsruhe-Grünwettersbach (PDF, 388 KB)
Die Einzeländerung wird mit Umweltbericht mit den Aussagen zu den Schutzgütern Mensch/Gesundheit, Boden und Fläche, Wasser, Klima/Lufthygiene, Tier/Pflanzen/biologische Vielfalt, Landschaftsbild und Kultur/Sachgüter sowie relevanten Stellungnahmen zu diesen Belangen, gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 7. Juni 2022 bis einschließlich 8. Juli 2022 während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Zimmer D 117 (Offenlageraum), zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Des Weiteren können aus dem parallel laufenden Bebauungsplanverfahren der Entwurf des Umweltberichtes und die FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie die Marktuntersuchung eingesehen werden.
Marktuntersuchung (PDF, 1.03 MB)
Synopse Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung (PDF, 139 KB)
Entwurf Umweltbericht Bebauungsplan:
Entwurf Umweltbericht (PDF, 2.71 MB)
Übersichtslageplan (PDF, 433 KB)
Bestandslageplan (PDF, 3.43 MB)
FFH Verträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplan:
FFH Verträglichkeitsprüfung (PDF, 2.91 MB)
Lebensraumtypen und Lebensstätten (PDF, 2.41 MB)
Fundstellen artenschutzrelevanter Arten (PDF, 2.34 MB)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
Folgendes Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan 2030 ist vorgesehen:
KA-S-E001 "Lebensmittel Grünwettersbach“ in Grünwettersbach (PDF, 211 KB)
Zur frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) können die Unterlagen in der Zeit vom 23. August 2021 bis einschließlich 24. September 2021 während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Zimmer D 117 (Offenlageraum), eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Aufgrund der aktuellen pandemischen Situation wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nur nach vorheriger terminlicher Absprache mit der Planungsstelle des NVK beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe unter der Telefonnr. 0721/133 6151 oder per E-Mail (planverfahren@stpla.karlsruhe.de) möglich ist.
Beiträge zu der beabsichtigten Einzeländerung des Flächennutzungsplanes können während der Auslegungszeit bei der Planungsstelle des NVK (Nachbarschaftsverband Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe oder unter info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de) vorgebracht werden.