NVK: Planwerke
Landschaftsplan 2010 abgelöst durch den LP 2030
Der LP ist ein Handlungskonzept für Umgang mit Natur und Landschaft.
Einsicht in den LP
Aufgrund der aktuellen Situation ist eine persönliche Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Karlsruhe nicht möglich. Der Erläuterungsbericht des Landschaftsplanes 2010 kann unter Download eingesehen werden.
Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe Tel.: +497211336111 oder E-Mail: info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
Aufgaben des Landschaftsplanes (LP)
Der Landschaftsplan ist ein eigenständiger Fachplan des Naturschutzes und der Landespflege. Zugleich ist er der landschaftsökologische und landschaftsgestalterische Beitrag zum Flächennutzungsplan. Er stellt Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Text und Karte dar. In seinem Entwicklungsteil enthält er die örtlichen Maßnahmen zur Verwirklichung der im Landschaftsrahmenplan formulierten Zielsetzungen im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung. Der "Landschaftsplan 2010" des NVK wurde im Jahr 2004 fertiggestellt.
Den gesetzlichen Rahmen für die Berücksichtigung landschaftsplanerischer Gesichtspunkte auf den einzelnen Planungsebenen liefern das Baugesetzbuch des Bundes (BauGB) vom 23.09.2004 sowie die Naturschutzgesetze des Bundes (BNatSchG) vom 29.07.2009 und der Länder (in Baden-Württemberg NatSchG vom 01.01.2006).
Inhalte und Ablauf der Erstellung des Landschaftsplanes in Baden-Württemberg
- Ermittlung der planerischen Rahmenbedingungen
- Bestandsaufnahme der Naturgüter / Landschaftsfaktoren sowie der Nutzungsansprüche / Nutzungen
- Ermittlung der natürlichen Eignung der Landschaft für bestimmte Funktionen, der Beeinträchtigungen sowie der Konflikt
- Landespflegerisches Zielkonzept zur Flächennutzung
- Entwicklung des landespflegerischen Fachprogramms
- Landespflegerische Aussagen für andere Fachplanungen und zur Siedlung
- Aufnahme der Landschaftsplanung in den Flächennutzungsplan.