NVK: Planwerke
Verfahrenslogbuch zur Fortschreibung des LP
Das Verfahrenslogbuch
Im Verfahrenslogbuch werden sie in chronologischer Reihenfolge über wichtige Arbeitsschritte im Verfahren zur Fortschreibung des Landschaftsplanes 2010 informiert. Den Arbeitschritt zugeordnet werden von Protokolle, weiterführende Links oder relevante Planungsunterlagen zum Download angeboten. Die Statusleiste zeigt ihnen an wie weit das Verfahren fortgeschritten ist. Erkundigen sie sich!
September 2020 | Bekanntmachung und Möglichkeit der Einsichtnahme
Nach § 44 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, den angenommenen Plan, die zusammenfassende Erklärung sowie die Maßnahmen zur Umweltüberwachung und -beobachtung für den Zeitraum von einem Monat einzusehen. Durch diese Bekanntmachung und die anschließende Möglichkeit der Einsichtnahme wird der Landschaftsplan 2030 wirksam. Die Einsichtnahme findet in der Zeit vom 28. September 2020 bis 30. Oktober 2020 statt.
März 2020 | Beschluss der Verbandsversammlung
Juli 2019 | Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Landschaftsplans 2030
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 42 UVPG erfolgt durch die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Landschaftsplanes 2030, der nach § 11 Bundesnaturschutzgesetz und § 12 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg derzeit erstellt wird. Die Auslegung findet in der Zeit vom 8. Juli 2019 bis einschließlich 23. August 2019 statt.
April 2017 | Voraussichtliche Fertigstellung des Entwurfes im Sommer 2017
Der Entwurf wird im Sommer 2017 fertiggestellt. Zentraler Arbeitsschritt ist der Abgleich mit dem Entwurf zur FNP-Fortschreibung 2030 und der darin enthaltenen Kulisse geplanter Gewerbe- und Wohnflächen. Für diese wird parallel die Umweltprüfung erarbeitet.
März 2013 | Ergebnis der
Orientierungsphase
(Screening)
Eine Präzisierung der Inhalte, Ziele und Anforderungen ist in 2012 in einem vorbereitenden Screening-Verfahren erfolgt. Damit ist der NVK den Empfehlungen des Leitfadens zur Landschaftsplanung in Baden-Württemberg (LUBW) gefolgt. Einbezogen wurden die Mitgliedsgemeinden, Fachbehörden und Verbände.
Das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Hage+Hoppenstedt Partner, Rottenburg/N. hat den Ablauf und Ergebnisse in einem Bericht dokumentiert. Er ist Leitlinie für inhaltliche Schwerpunkte und die Herangehensweise der Fortschreibung.
Download:
November 2012 | Auftakt der
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Auftakt zur Öffentlichkeitsbeteiligung der Fortschreibung des FNP und des LP fand am 26. November in der Durlacher Karlsburg von 19-22 Uhr statt. Die Veranstaltung diente als Einstieg in die Spielregeln der Fortschreibung, die durch fachliche Grundlagen oder auch rechtliche und politische Vorgaben bestimmt werden. Dabei wurde das Vorgehen bei der weiteren Planung besprochen.
September 2012 | Workshops und Auftakt
Öffentlichkeitsbeteiligung
In der Verbandsversammlung wurde über den ersten Arbeitschritt von Politik und Verwaltung im Beteiligungsprozess zur Fortschreibung des FNP und des LP berichtet. Dieser startete mit vier Workshops, in denen über Gutachten und rechtliche Rahmenbedingungen informiert aber auch über Ziele, Interessen und die Zusammenarbeit innerhalb des NVK diskutiert wurde.
März 2012 | Frühzeitige Beteiligung als
Prozess
Ebenfalls in der Verbandsversammlung vom 19.März 2012 wurde beschlossen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behörden nach § 4 (1) BauGB in Form eines auf ein Jahr angelegten, externen moderierten Beteiligungsprozesses erfolgen soll. Da der LP Bestandteil des FNP ist und die Fortschreibung parallel verläuft, wird auch die Beteiligung für beide Pläne integriert verlaufen. Die Verbandsversammlung wird regelmäßig über den Sachstand bzw. Abweichungen vom geplanten Ablauf informiert.
März 2012 |
Aufstellungsbeschluss
In der Verbandsversammlung am 19.März 2012 wurde der Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des Landschaftsplans 2010 gefasst. Der Landschaftsplan ist von den Trägern der Flächennutzungsplanung nach dem Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG)aufzustellen. Die Fortschreibung des Landschaftsplans ist daher parallel zum Flächennutzungsplan vorgesehen.
Seit 2004 sind mittlerweile 32 Einzeländerungen und 34 redaktionelle Änderungen des bestehenden Flächennutzungsplanes beschlossen worden. Diese sind im Landschaftsplan bisher nicht nachvollzogen. Zudem basiert er im Wesentlichen auf inzwischen über 10 Jahre alten Daten.
Ziel der Fortschreibung ist, den Landschaftsplan zu einem handhabbaren Instrument für die Entwicklung von Natur und Landschaft auszuformen. Er soll die örtlichen Anforderungen darstellen und Umsetzungsstrategien aufzeigen. Damit entstehen zudem wichtige Beiträge für die Abwägungsschritte in der Flächennutzungsplanung sowie den Umweltbericht zum FNP.
Die Fortschreibung des Landschaftsplanes soll - wie schon beim FNP 2010 - überwiegend von einem externen Landschaftsplanungsbüro bearbeitet werden, unterstützt durch die Planungsstelle.
Oktober 2011 | Vergabe der Orientierungsphase
(Screening)
Die notwendige Fortschreibung des Landschaftsplanes erfordert nach Einschätzung der Planungsstelle nicht erneut eine vollständige Aufarbeitung von Bestandsdaten und ‑bewertungen, da mit dem geltenden Landschaftsplan und insbesondere den Ergebnissen der Tragfähigkeitsstudie (2011) eine umfassende Datenbasis zur Verfügung steht. Vielmehr ist sie als zielgerichteter Prozess vorgesehen, in dem inhaltliche und räumliche Schwerpunkte entsprechend aktueller fachlicher und planerischer Anforderungen gebildet und bedarfsgerecht abgearbeitet werden sollen.
Die Aufgabenstellungen sollen zunächst auf breiter Basis entwickelt werden. Für die Fortschreibung des Landschaftsplanes in 2011 ist daher vorbereitend zunächst eine inhaltliche Orientierungsphase ("Screening") zur Abstimmung und Festlegung der zu behandelnden inhaltlichen und räumlichen Schwerpunkte vorgesehen. Neben Fachbehörden, Verbänden und Trägern öffentlicher Belange (TÖB) werden dabei die Mitgliedsgemeinden eingebunden. Ziel dieser Vorarbeiten ist es themen- und gebietsbezogen den Bedarf für Aktualisierung, Überarbeitung und Ergänzung von Datengrundlagen zu ermitteln und geeignete Arbeitsschritte festzulegen. Die Ergebnisse werden als "Agenda" im Sinne eines Leistungskataloges mit Ablaufplan aufbereitet.
Nach Auswertung der vorliegenden Angebote hat sich die Planungsstelle des NVK entschieden, das Büro "Hage+Hoppenstedt Partner" mit den Vorarbeiten zum Landschaftsplan zu beauftragen. Die Verbandsversammlung des NVK hat davon in der Sitzung am 13. Oktober 2011 Kenntnis genommen.