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NVK: Planwerke

Verfahrenslogbuch zur Fortschreibung des LP


Verfahrenslogbuch zur Fortschreibung des LP


 

Das Verfah­rens­log­buch

Im Verfah­rens­log­buch werden sie in chrono­lo­gi­scher Reihen­folge über wichtige Arbeits­schritte im Verfahren zur Fortschrei­bung des Landschafts­pla­nes 2010 informiert. Den Arbeit­schritt zugeordnet werden von Protokolle, weiter­füh­rende Links oder relevante Planungs­un­ter­la­gen zum Download angeboten. Die Status­leiste zeigt ihnen an wie weit das Verfahren fortge­schrit­ten ist. Erkundigen sie sich!

 

Verfahrensstand




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September 2020 | Bekannt­ma­chung und Möglich­keit der Ein­sicht­nah­me

Nach § 44 des Um­welt­ver­träg­lich­keits­prü­fungs­ge­set­zes besteht für die Öf­fent­lich­keit die Möglich­keit, den angenom­me­nen Plan, die zu­sam­men­fas­sende Erklärung sowie die Maßnahmen zur Um­welt­über­wa­chung und -beobach­tung für den Zeitraum von einem ­Mo­nat einzusehen. Durch diese Bekannt­ma­chung und die an­schlie­ßende Möglich­keit der Einsicht­nahme wird der Land­schafts­plan 2030 wirksam. Die Einsicht­nahme findet in der Zeit vom 28. September 2020 bis 30. Oktober 2020 statt.

 

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März 2020 | Beschluss der Verbands­ver­samm­lung

Zu den Unterlagen

 

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Juli 2019 | Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zur Fortschrei­bung des Land­schafts­plans 2030

Die Betei­li­gung der Öffent­lich­keit nach § 42 UVPG erfolgt durch die öffent­li­che Auslegung des Entwurfs des Landschafts­pla­nes 2030, der nach § 11 Bundes­na­tur­schutz­ge­setz und § 12 Na­tur­schutz­ge­setz Baden-Württem­berg derzeit erstellt wird. Die Aus­le­gung findet in der Zeit vom 8. Juli 2019 bis einschließ­lich 23. August 2019 statt.

 

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April 2017 | Voraus­sicht­li­che Fertig­stel­lung des Entwurfes im Sommer 2017

Der Entwurf wird im Sommer 2017 fertig­ge­stellt. Zentra­ler ­Ar­beits­schritt ist der Abgleich mit dem Entwurf zur FNP-Fortschrei­bung 2030 und der darin enthal­te­nen Kulis­se ­ge­plan­ter Gewerbe- und Wohnflä­chen. Für diese wird parallel die Um­welt­prü­fung erarbeitet.

 


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Mai bis November 2013 | Betei­li­gung - Workshops

Weitere Informationen

 

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März 2013 | Ergebnis der Orien­tie­rungs­phase
(Scree­ning)

Eine Präzi­sie­rung der Inhalte, Ziele und Anfor­de­run­gen ist in 2012 in einem vorbe­rei­ten­den Screening-Verfahren erfolgt. Damit ist der NVK den Empfeh­lun­gen des Leitfadens zur Landschafts­pla­nung in Baden-Württem­berg (LUBW) gefolgt. Einbezogen wurden die Mitglieds­ge­mein­den, Fachbe­hör­den und Verbände.

Das beauf­tragte Landschafts­pla­nungs­bü­ro Hage+Hop­pens­tedt Partner, Rotten­bur­g/N. hat den Ablauf und Ergebnisse in einem Bericht dokumen­tiert. Er ist Leitlinie für inhalt­li­che Schwer­punkte und die Heran­ge­hens­weise der Fortschrei­bung.

Download:

Bericht zum Screening (PDF, 3.27 MB)

 

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November 2012 | Auftakt der Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung

Der Auftakt zur Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung der Fortschrei­bung ­des FNP und des LP fand am 26. November in der Durla­cher ­Karls­burg von 19-22 Uhr statt. Die Veran­stal­tung diente als Ein­stieg in die Spiel­re­geln der Fortschrei­bung, die durch­ fach­li­che Grundlagen oder auch rechtliche und politi­sche Vor­ga­ben bestimmt werden. Dabei wurde das Vorgehen bei der wei­te­ren Planung besprochen.

 

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September 2012 | Workshops und Auftakt Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung

In der Verbands­ver­samm­lung wurde über den ersten Arbeit­schritt von Politik und Verwaltung im Betei­li­gungs­pro­zess zur Fortschrei­bung des FNP und des LP berichtet. Dieser startete mit vier Workshops, in denen über Gutachten und recht­li­che Rahmen­be­din­gun­gen informiert aber auch über Ziele, Interessen und die Zusam­men­ar­beit innerhalb des NVK diskutiert wurde.

 

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März 2012 | Frühzei­tige Betei­li­gung als Prozess

Ebenfalls in der Verbands­ver­samm­lung vom 19.März 2012 wurde beschlos­sen, dass die frühzei­ti­ge Betei­li­gung der Öffent­lich­keit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behörden nach § 4 (1) BauGB in Form eines auf ein Jahr angelegten, externen moderier­ten Betei­li­gungs­pro­zes­ses erfolgen soll. Da der LP Bestand­teil des FNP ist und die Fortschrei­bung parallel verläuft, wird auch die Betei­li­gung für beide Pläne integriert verlaufen. Die Verbands­ver­samm­lung wird regelmäßig über den Sachstand bzw. Abwei­chun­gen vom geplanten Ablauf informiert.

 

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März 2012 | Aufstel­lungs­be­schluss

In der Verbands­ver­samm­lung am 19.März 2012 wurde der Aufstel­lungs­be­schluss für die Fortschrei­bung des Landschafts­plans 2010 gefasst. Der Landschafts­plan ist von den Trägern der Flächen­nut­zungs­pla­nung nach dem Natur­schutz­ge­setz Baden-Württem­berg (NatSch­G)auf­zu­stel­len. Die Fortschrei­bung des Landschafts­plans ist daher parallel zum Flächen­nut­zungs­plan vorgesehen.

Seit 2004 sind mittler­weile 32 Einze­l­än­de­run­gen und 34 redak­tio­nelle Änderungen des beste­hen­den Flächen­nut­zungs­pla­nes beschlos­sen worden. Diese sind im Landschafts­plan bisher nicht nachvoll­zo­gen. Zudem basiert er im Wesent­li­chen auf inzwischen über 10 Jahre alten Daten.

Ziel der Fortschrei­bung ist, den Landschafts­plan zu einem handhab­ba­ren Instrument für die Entwick­lung von Natur und Landschaft auszu­for­men. Er soll die örtlichen Anfor­de­run­gen darstellen und Umset­zungs­stra­te­gien aufzeigen. Damit entstehen zudem wichtige Beiträge für die Abwägungs­schritte in der Flächen­nut­zungs­pla­nung sowie den Umwelt­be­richt zum FNP.

Die Fortschrei­bung des Landschafts­pla­nes soll - wie schon beim FNP 2010 - überwie­gend von einem externen Landschafts­pla­nungs­büro bearbeitet werden, unter­stützt durch die Planungs­stelle.

 

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Oktober 2011 | Vergabe der Orien­tie­rungs­pha­se (Scree­ning)

Die notwendige Fortschrei­bung des Landschafts­pla­nes erfordert nach Einschät­zung der Planungs­stelle nicht erneut eine vollstän­dige Aufar­bei­tung von Bestands­da­ten und ‑bewer­tun­gen, da mit dem geltenden Landschafts­plan und insbe­son­dere den Ergeb­nis­sen der Tragfä­hig­keits­stu­die (2011) eine umfassende Daten­ba­sis zur Verfügung steht. Vielmehr ist sie als zielge­rich­te­ter Prozess vorgesehen, in dem inhalt­li­che und räumliche Schwer­punkte entspre­chend aktueller fachlicher und plane­ri­scher Anfor­de­run­gen gebildet und bedarfs­ge­recht abgear­bei­tet werden sollen.

Die Aufga­ben­stel­lun­gen sollen zunächst auf breiter Basis entwickelt werden. Für die Fortschrei­bung des Landschafts­pla­nes in 2011 ist daher vorbe­rei­tend zunächst eine inhalt­li­che Orien­tie­rungs­pha­se ("Scree­ning") zur Abstimmung und Festlegung der zu behan­deln­den inhalt­li­chen und räumlichen Schwer­punk­te vorgesehen. Neben Fachbe­hör­den, Verbänden und Trägern öffent­li­cher Belange (TÖB) werden dabei die Mitglieds­ge­mein­den einge­bun­den. Ziel dieser Vorar­bei­ten ist es themen- und gebiets­be­zo­gen den Bedarf für Aktua­li­sie­rung, Überar­bei­tung und Ergänzung von Daten­grund­la­gen zu ermitteln und geeignete Arbeits­schritte festzu­le­gen. Die Ergeb­nis­se werden als "Agenda" im Sinne eines Leistungs­ka­ta­lo­ges mit Ablaufplan aufbe­rei­tet.

Nach Auswertung der vorlie­gen­den Angebote hat sich die Planungs­stelle des NVK entschie­den, das Büro "Hage+Hop­pens­tedt Partner" mit den Vorar­bei­ten zum Landschafts­plan zu beauf­tra­gen. Die Verbands­ver­samm­lung des NVK hat davon in der Sitzung am 13. Oktober 2011 Kenntnis genommen.