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NVK: Planwerke

Planwerke der vorbereitenden Bauleitplanung

Aufgabe der vorbe­rei­ten­den Bauleit­pla­nung ist die struk­tu­rier­te ­Ge­stal­tung der räumlichen Entwick­lung der Mitglieds­ge­mein­den des Ver­ban­des. Die Werkzeuge zur Steuerung sind der Flä­chen­nut­zungs­plan und der Landschafts­plan.


Der schriftliche Teil des Flächennutzungsplan 2030 besteht aus Begründung, Umweltbericht und den Gebietspässen

Der schriftliche Teil des Flächennutzungsplan 2030 besteht aus Begründung, Umweltbericht und den Gebietspässen


Flächen­nut­zungsplan

Der Flächen­nut­zungs­plan (FNP) ist der "vorbe­rei­ten­de ­Bau­leit­plan" und damit das maßgebende generelle Planwerk für die räum­li­che Stadt­ent­wick­lung. Der Planungs­spiel­raum ist begrenz­t ­durch die Ziele der Raumord­nung und durch einzelne Fachpla­nun­gen ­des Bundes und Landes. Der FNP entfaltet keine direk­te Rechts­kraft für Einzelne, sondern enthält Bindungen für Be­hör­den. Diese greifen zum Beispiel, wenn es um die Geneh­mi­gung von Vorhaben oder um den Inhalt von Bebau­ungs­plä­nen geht.

Landschafts­plan

Um die Zielset­zun­gen und Maßnahmen des Natur­schut­zes, der Land­schafts­pflege und der Erholungs­vor­sorge darzu­stel­len, muss nach dem Natur­schutz­ge­setz Baden-Württem­berg zum Flä­chen­nut­zungs­plan ein Landschafts­plan aufge­stellt werden. Das vor­ran­gige Ziel ist die Sicherung der natür­li­chen Le­bens­grund­la­gen für die Menschen. Eine besondere Aufgabe liegt in der Ausweisung von "Such­räu­men" für den Ausgleich von Ein­grif­fen in Natur und Landschaft. Der Landschafts­plan erlang­t ­selbst keine eigene Rechts­kraft. Sein Inhalt wird, soweit er­for­der­lich und geeignet, in den FNP aufge­nom­men.

Fortschrei­bung der Pläne

In der vorbe­rei­ten­den Bauleit­pla­nung geht man von einem Progno­se und Planungs­ho­ri­zont von ungefähr 15 Jahren aus. Dann werden die Pläne wieder fortge­schrie­ben, sprich: An aktuelle Anfor­de­run­gen an­ge­gli­chen. Der aktuelle Flächen­nut­zungs­plan 2030 ist seit Juli 2021 und der Landschafts­plan 2030 seit November 2020 wirksam.

 

Planungsebenen - Das Große im Kleinen

Frage


Der Flächen­nut­zungs­plan ist Teil der räumlichen Planung, die auf allen Ebenen der Gebiets­kör­per­schaf­ten wie Bund, Länder und Gemeinden in unter­schied­li­chen Formen betrieben wird.

Planungsebenen

Planungsebenen


Hierbei geben die höheren Planungs­ebe­nen den Rahmen vor, in denen sich die niedri­ge­ren Planungs­ebe­nen einpassen.