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NVK: Aktuelle Verfahren

Formelle Beteiligung

Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zur Fortschrei­bung des Flächen­nut­zungs­pla­nes 2030 des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Verbands­ver­samm­lung des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karls­ru­he hat in ihrer Sitzung am 3. Juni 2019 die Durch­füh­rung der öf­fent­li­chen Auslegung des Entwurfes des Flächen­nut­zungs­pla­nes 2030 sowie des Landschafts­pla­nes 2030 beschlos­sen.

Die Offenlage des Entwurfes des Flächen­nut­zungs­pla­nes 2030 wird mit Begründung, Umwelt­be­richt (inklusive Umwelt­steck­brie­fe), Gebietspäs­sen zu den geplanten Bauflächen sowie der Synopse der Stel­lung­nah­men (früh­zei­tige Betei­li­gung der Behörden und Träger öf­fent­li­cher Belange) gemäß § 3 Bauge­setz­buch (BauGB) in der Zeit vom 8. Juli 2019 bis einschließ­lich 23. August 2019 durch­ge­führ­t und kann während der Dienst­stun­den, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Pla­nungs­stelle des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe, Lammstra­ße 7, 76133 Karlsruhe, Zimmer D 117 (Offen­la­ge­raum) eingesehen und bei Bedarf erörtert werden. Zur erleich­ter­ten Infor­ma­tion über die Planin­halte, können die Unterlagen auch in den Rathäu­sern ­der Mitglieds­ge­mein­den Eggenstein-Leopolds­ha­fen, Ettlingen, Karlsbad, Linkenheim-Hochs­tet­ten, Marxzell, Pfinztal, Rheins­tet­ten, Stutensee, Waldbronn, und Weingarten einge­se­hen wer­den.

Umwelt­be­zo­gene Infor­ma­tio­nen und Stellung­nah­men

Bestand­teil der ausge­leg­ten Unterlagen sind auch folgen­de vor­lie­gende umwelt­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen und Stel­lung­nah­men:

I. Umwelt­be­richt

Inhalt des Umwelt­be­rich­tes ist die Beschrei­bung und Bewer­tung ­des derzei­ti­gen Umwelt­zu­stan­des, die Entwick­lung der Umwelt bei Nicht­durch­füh­rung des Flächen­nut­zungs­pla­nes sowie die Dar­stel­lung der relevanten Umwelt­ziele: Gesundheit des Menschen; Kultur- und Sachgüter; Landschaft; Pflanzen, Tiere und bio­lo­gi­sche Vielfalt; Boden und Fläche; Wasser; Klima und Luft sowie die Wechsel­wir­kung zwischen den genannten Schutz­gü­tern als Grund­lage der Beschrei­bung und Bewertung der erheb­li­chen Um­welt­aus­wir­kun­gen und Wechsel­wir­kun­gen, der FFH-Verträg­lich­keit, der Beurtei­lung des beson­de­ren Ar­ten­schut­zes, der möglichen Vermei­dungs- und Mi­ni­mie­rungs­maß­nah­men nachtei­li­ger Umwelt­aus­wir­kun­gen sowie der Dar­stel­lung der geplanten Überwa­chungs­maß­nah­men. Anhänge mit Kriterien zur Einstufung der Umwelt­ver­träg­lich­keit ­so­wie Einzel­be­trach­tun­gen von geplanten Entwick­lungs­flä­chen ­ver­voll­stän­di­gen den Umwelt­be­richt.

II. Im Rahmen der früh­zei­ti­gen Betei­li­gung der Behörden und sonstigen Träger öf­fent­li­cher Belange einge­gan­gene umwelt­be­zo­ge­ne ­In­for­ma­tio­nen.

Bestand­teil der ausge­leg­ten Unterlagen sind auch die bereits vor­lie­gen­den umwelt­be­zo­ge­nen Stellung­nah­men, die mögli­che ­Aus­wir­kun­gen auf Menschen, Tiere, Boden, Pflanzen, Wasser, Arten­schutz und Landschafts­bild benennen. Die Stellung­nah­men ­sind in dem offen­ge­leg­ten Entwurf des Flächen­nut­zungs­pla­nes und des Umwelt­be­richts bereits geprüft und berück­sich­tigt worden. Die wesent­li­chen umwelt­be­zo­ge­nen Anregungen zu den einzel­nen ­ge­plan­ten Entwick­lungs­flä­chen betreffen alle Schutz­gü­ter und A­spekte und sind im Umwelt­be­richt dargelegt und do­ku­men­tiert.

Die Natur­schutz­ver­bände geben Hinweise zum Flächen­ver­brauch, -potentiale und -bedarf, zu den Umwelt­be­wer­tun­gen der Ent­wick­lungs­flä­chen des FNP 2010, zu den Radwegen, sowie ­Äu­ße­run­gen zum Umfang und Inhalt der Umwelt­prü­fung. Von Seiten der Fachver­wal­tun­gen des Landrat­sam­tes Landkreis Karlsruhe und der Stadt Karlsruhe werden Hinweise und Anfor­de­run­gen zu ge­sund­heits­ver­träg­li­chen Wohnver­hält­nis­sen, zu Altlasten und Bo­den­schutz, zu Schutz­ge­biets­ku­lis­sen, Arten­schutz und Natura 2000 sowie zur Daten­ak­tua­li­tät der Grund­la­gen­da­ten zur Be­ur­tei­lung des Umwelt­zu­stan­des gegeben. Das Regie­rungs­prä­si­di­um ­Karls­ruhe und der Regio­nal­ver­band Mittlerer Oberrhein weisen auf Be­trof­fen­hei­ten mit umwelt­be­zo­ge­nen Auswei­sun­gen der Raumpla­nung hin.

Stel­lung­nah­men zum Entwurf des Flächen­nut­zungs­pla­nes 2030 können wäh­rend der Ausle­gungs­frist schrift­lich oder zur Nieder­schrift ­bei der Planungs­stelle des NVK (Nachbar­schafts­ver­band Karlsruhe, Lamm­straße 7, 76133 Karlsruhe oder unter ­in­fo@nach­bar­schafts­ver­band-karlsruhe.de) vorge­bracht wer­den. Nicht frist­ge­recht abgegebene Stellung­nah­men können bei der Beschluss­fas­sung zum Flächen­nut­zungs­plan 2030 un­be­rück­sich­tigt bleiben. Ergänzend wird darauf hinge­wie­sen, dass eine Verei­ni­gung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechts­be­helfs­ge­set­zes in einem Rechts­be­helfs­ver­fah­ren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechts­be­helfs­ge­set­zes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechts­be­helfs­ge­set­zes mit allen Einwen­dun­gen ­aus­ge­schlos­sen ist, die sie im Rahmen der Ausle­gungs­frist nicht oder nicht recht­zei­tig geltend gemacht hat, aber hätte gelten­d ­ma­chen können.

 

Unterlagen