NVK: Aktuelle Verfahren
Genehmigung FNP 2030
Nachbarschaftsverband Karlsruhe NVK
Genehmigung des Flächennutzungsplan 2030
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat am 31. Mai 2021 den in der Sitzung der Verbandsversammlung am 7. Dezember 2020 beschlossenen
Flächennutzungsplan 2030
für den Bereich des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe gem. § 6 Baugesetzbuch genehmigt.
Durch diese Bekanntmachung ist der Flächennutzungsplan 2030
wirksam. Der Plan, die Begründung, die Gebietspässe, der
Umweltbericht, die Synopse der eingegangenen Stellungnahmen
sowie die zusammenfassende Erklärung können während der
Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des
Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133
Karlsruhe, Zimmer D 218, durch jedermann eingesehen werden.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation wird jedoch darauf
hingewiesen, dass eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nur
nach vorheriger terminlicher Absprache mit der Planungsstelle
des NVK beim Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe unter der
Telefonnr. 0721/133 6111 oder per
E-Mail (info@nachbarschaftsverband-karlsruhe.de) möglich ist.
Darüber hinaus sind die Planunterlagen im Internet unter der
folgenden Adresse einsehbar:
www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de
Hinweis Heilungsvorschriften:
Unbeachtlich werden
1. eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis
3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser
Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Nachbarschaftsverband
Karlsruhe geltend gemacht werden; der Sachverhalt, der die
Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Karlsruhe, 3. Juli 2021
Dr. Frank Mentrup
Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Vorsitzender des NVK