NVK: Planwerke
Landschaftsplan 2030
Auf kommunaler Ebene
ist der Landschaftsplan (LP) das zentrale Instrument des
Naturschutzes, der Landschaftspflege und der
Erholungsvorsorge.
Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) hat als Träger der Flächennutzungsplanung die Aufgabe zur Aufstellung des Landschaftsplanes im Benehmen mit den unteren Naturschutzbehörden.
Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) hat als Träger der Flächennutzungsplanung die Aufgabe zur Aufstellung des Landschaftsplanes im Benehmen mit den unteren Naturschutzbehörden.
Im Landschaftsplan
werden die konkretisierten Erfordernisse und Maßnahmen
formuliert und flächendeckend dargestellt. Er bildet auch den
ökologischen Beitrag zum Flächennutzungsplan und gibt einen
wertenden Überblick über die Schutzgüter im Verbandsgebiet.
Damit ist er wichtige Grundlage für die Umweltprüfung des
Flächennutzungsplans 2030 (FNP).
Die Verbandsversammlung hat im März 2012 den Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des FNP und des LP 2010 gefasst.
Die grundsätzliche Herangehensweise und des Aufbaus des Planwerkes wurden an den von der Landesanstalt für Umwelt Baden Württemberg (LUBW) erarbeiteten Empfehlungen für die Landschaftsplanung ausgerichtet.
Mit der Erarbeitung wurde das Planungsbüro Hage+Hoppenstedt Partner (HHP), Rottenburg beauftragt.
Der Aufbau des fertigen LP 2030 nimmt auf die zurückliegenden Phasen der Erarbeitung Bezug:
Die Verbandsversammlung hat im März 2012 den Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des FNP und des LP 2010 gefasst.
Die grundsätzliche Herangehensweise und des Aufbaus des Planwerkes wurden an den von der Landesanstalt für Umwelt Baden Württemberg (LUBW) erarbeiteten Empfehlungen für die Landschaftsplanung ausgerichtet.
Mit der Erarbeitung wurde das Planungsbüro Hage+Hoppenstedt Partner (HHP), Rottenburg beauftragt.
Der Aufbau des fertigen LP 2030 nimmt auf die zurückliegenden Phasen der Erarbeitung Bezug:
• Orientierungsphase (Screening): Festlegung inhaltlicher Schwerpunkte und Arbeitsschritte. Inhaltliche Basis waren der Landschaftsplan 2010 (Stand 2004) und die Ökologische Tragfähigkeitsstudie des NVK (2011).
• Analyse: Darstellung und Bewertung der vorhandenen Qualitäten und Ziele zur Entwicklung der Schutzgüter.
• Leitbild: Landschaftsbezogene Darstellung der fachlichen Ziele als Wegweiser für die Entwicklung von Natur, Landschaft und der landschaftsgebundenen Erholung im Verbandsgebiet
• Handlungsprogramm: Ziele, Erfordernisse, Maßnahmen und Umsetzungshinweise
In die Fortschreibung eingebunden waren neben Mitgliedsgemeinden und Fachbehörden auch Naturschutzverbände sowie die Öffentlichkeit.
Die Verbandsversammlung
des NVK hat am 30. März 2020 den Landschaftsplan (Stand 30.
November 2019) beschlossen.