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NVK: Planwerke

Genehmigung

Nachbar­schafts­ver­band Karlsruhe NVK

Geneh­mi­gung des Flächen­nut­zungs­plan 2030

Das Regie­rungs­prä­si­dium Karlsruhe hat am 31. Mai 2021 den in der Sit­zung der Verbands­ver­samm­lung am 7. Dezember 2020 ­be­schlos­se­nen

Flächen­nut­zungs­plan 2030

für den Bereich des Nachbar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe gem. § 6 Bau­ge­setz­buch genehmigt.

Durch diese Bekannt­ma­chung ist der Flächen­nut­zungs­plan 2030 wirk­sam. Der Plan, die Begründung, die Gebietspässe, der Um­welt­be­richt, die Synopse der einge­gan­ge­nen Stellung­nah­men ­so­wie die zusam­men­fas­sende Erklärung können während der Dienst­stun­den, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungs­stelle des Nach­bar­schafts­ver­ban­des Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 ­Karls­ruhe, Zimmer D 218, durch jedermann eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Pande­mie­si­tua­tion wird jedoch darauf hin­ge­wie­sen, dass eine Einsicht­nahme in die Planun­ter­la­gen nur nach vorheriger termin­li­cher Absprache mit der Planungs­stel­le ­des NVK beim Stadt­pla­nungs­amt der Stadt Karlsruhe unter der Te­le­fonnr. 0721/133 6111 oder per
E-Mail (info@nach­bar­schafts­ver­band-karlsruhe.de) möglich ist. Darüber hinaus sind die Planun­ter­la­gen im Internet unter der fol­gen­den Adresse einsehbar: www.nachbar­schafts­ver­band-karlsruhe.de

Hinweis Heilungs­vor­schrif­ten:
Unbe­acht­lich werden
1. eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeich­ne­ten Verfahrens- und Formvor­schrif­ten,
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beacht­li­che Mängel des Ab­wä­gungs­vor­gan­ges,
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser ­Be­kannt­ma­chung schrift­lich gegenüber dem Nachbar­schafts­ver­ban­d ­Karls­ruhe geltend gemacht werden; der Sachver­halt, der die Ver­let­zung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Karlsruhe, 3. Juli 2021

Dr. Frank Mentrup
Ober­bür­ger­meis­ter der Stadt Karlsruhe, Vorsit­zen­der des NVK