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NVK: Planwerke

FNP 2030 Verfahrenslogbuch

Verfahrenslogbuch zur Fortschreibung des FNP


 

Das Verfah­rens­log­buch

Im Verfah­rens­log­buch werden Sie in chrono­lo­gi­scher Reihen­folge über die Arbeits­schritte im Verfahren zur Fortschrei­bung des Flächen­nut­zungs­pla­nes 2010 informiert. Dem Arbeits­schritt zugeordnet werden von Protokolle, weiter­füh­rende Links oder relevante Planungs­un­ter­la­gen zum Download angeboten. Die Status­leiste zeigt Ihnen an wie weit das Verfahren fortge­schrit­ten ist. Erkundigen Sie sich!

 

Verfahrensstand



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Juli 2021 | Der FNP 2030 wurde veröf­fent­licht und ist wirk­sam

Mit der Bekannt­ma­chung der Geneh­mi­gung in den BNN am 3. Juli 2021 wird der Flächen­nut­zungs­plan 2030 wirksam.

Weiter­füh­rende Links:

Bekanntmachung der Genehmigung (PDF, 12 KB)

Mehr zum Thema Fortschreibung


Formelle Schritte:

Öffent­li­che Bekannt­ma­chung der Flächen­nut­zungs­plan-Änderungen in den BNN 03.07.2021
 

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Mai 2021 | Der FNP 2030 ist genehmigt

Am 31 Mai 2021 hat das Regie­rungs­prä­si­dium Karlsruhe, als zu­stän­dige Geneh­mi­gungs­be­hörde, den Flächen­nut­zungs­plan 2030 ­ge­neh­migt.


Formelle Schritte:

Geneh­mi­gung durch das Regie­rungs­prä­si­dium Karlsruhe 31.05.2021
 

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Dezember 2020 | Die Verbands­ver­samm­lung fasst den ab­schlie­ßen­den Beschluss

Am 7. Dezember 2020 fasst die Verbands­ver­samm­lung den ab­schlie­ßen­den Beschluss zum Verfahren. Der nächste Schritt ist die Prüfung des Planwerks durch das Regie­rungs­prä­si­di­um ­Karls­ruhe.


Formelle Schritte:

Öffent­li­che Bekannt­ma­chung der Verbands­ver­samm­lung und Einla­dung dazu in den BNN 28.11.2020
Bericht­er­stat­tung in der Verbands­ver­samm­lung über die Abstim­mung ­mit den benach­bar­ten Gemeinden und Betei­li­gung der Behörden (§ 4 (2) BauGB) sowie der formellen Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung (§ 3 (2) BauGB) zur Abwägung (§ 1 (7) BauGB) in Form einer ta­bel­la­ri­schen Auflis­tung 07.12.2020
Beschluss über die Flächen­nut­zungs­plan-Änderungen durch die Ver­bands­ver­samm­lung - Protokoll 07.12.2020
 

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Mai 2020 | Formelle Betei­li­gung - 2. Entwurf

In der formellen Betei­li­gung zum 2. Entwurf gingen ­Stel­lung­nah­men von 42 Trägern öffent­li­cher Belange ein. Aus der Öf­fent­lich­keit sind keine Anregungen an die Planungs­stel­le her­an­ge­tra­gen worden. Nach einge­hen­der Prüfung der einge­reich­ten ­An­re­gun­gen kommt die Planungs­stelle zum Ergebniss, dass keine wei­tere Offenlage mehr erfor­der­lich ist und der abschlie­ßen­de ­Be­schluss gefasst werden kann.


Formelle Schritte:

Bekannt­ma­chung der formellen Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung durch­ öf­fent­li­che Auslegung in den BNN (§ 3 (2) BauGB) 16.05.2020
Öffent­li­che Auslegung (§ 3 (2) BauGB) 25.05.2020
bis
26.06.2020
Abstim­mung mit den benach­bar­ten Gemeinden und
Betei­li­gung der Behörden (§ 4 (2) BauGB)
08.04.2020
bis
08.05.2020
 

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März 2020 | Offen­la­ge­be­schluss - 2. Entwurf

Nach der Prüfung der einge­reich­ten Anregungen die im Rahmen der Of­fen­lage im Sommer 2019 einge­gan­gen sind, ist eine ­über­ar­bei­tung des 1. Entwurfs und eine erneute Offen­la­ge er­for­der­lich.

Neben kleineren redak­tio­nel­len Änderungen in den Mit­glieds­ge­mein­den Karlsbad, Karlsruhe, Rheins­tet­ten und Wald­bronn, ist vor allem die Heraus­nahme der geplan­ten ­ge­werb­li­chen Baufläche "Oberer Haag Erwei­te­rung" (ET-G-202) in Ett­lin­gen Bestand­teil dieser erneuten beschränk­ten Offenlage.


Formelle Schritte:

Öffent­li­che Bekannt­ma­chung der Verbands­ver­samm­lung und Einla­dung dazu in den BNN 21.03.2020
Bericht­er­stat­tung in der Verbands­ver­samm­lung über die Abstim­mung ­mit den benach­bar­ten Gemeinden und Betei­li­gung der Behör­den ­so­wie der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung 1. Entwurf 30.03.2020
Beschluss der öffent­li­chen Auslegung (§ 3 (2) BauGB) und der Ab­stim­mung mit den benach­bar­ten Gemeinden sowie die Betei­li­gung ­der Behörden und Träger öffent­li­cher Belange (§ 4 (2) BauGB) ­durch die Verbands­ver­samm­lung 30.03.2020
 

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Sommer 2019 | Formelle Betei­li­gung - 1. Entwurf

Insgesamt gingen Stellung­nah­men von 49 Trägern öffent­li­cher ­Be­lange sowie 13 Stellung­nah­men aus der Öffent­lich­keit ein. Nach ­Prü­fung der einge­reich­ten Anregungen ist eine erneu­te ­be­schränkte Offenlage erfor­der­lich.


Formelle Schritte:

Bekannt­ma­chung der formellen Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung durch­ öf­fent­li­che Auslegung in den BNN (§ 3 (2) BauGB) 29.06.2019
Öffent­li­che Auslegung (§ 3 (2) BauGB) 08.07.2019
bis 23.08.2019
Abstim­mung mit den benach­bar­ten Gemeinden und
Betei­li­gung der Behörden (§ 4 (2) BauGB)

24.06.2019
bis 09.08.2019
verlän­gert bis
23.08.2019

 

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Juni 2019 | Offen­la­ge­be­schluss - 1. Entwurf

Beschluss der öffent­li­chen Auslegung des Entwurfes des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes 2030 in der Verbands­ver­samm­lung vom 3. Juni 2019


Formelle Schritte:

Öffent­li­che Bekannt­ma­chung der Verbands­ver­samm­lung und Einla­dung dazu in den BNN 25.05.2019
Bericht­er­stat­tung über die Abstimmung mit den benach­bar­ten ­Ge­mein­den und Betei­li­gung der Behörden sowie der frühzei­ti­gen Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung 03.06.2019
Beschluss der öffent­li­chen Auslegung (§ 3 (2) BauGB) und der Ab­stim­mung mit den benach­bar­ten Gemeinden sowie die Betei­li­gung ­der Behörden und Träger öffent­li­cher Belange (§ 4 (2) BauGB) ­durch die Verbands­ver­samm­lung 03.06.2019

 

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Sommer 2016 | Frühzei­tige Betei­li­gung "Wohnen"

Für das frühzei­tige Betei­li­gungs­ver­fah­ren zu den Wohnbau­flä­chen wur­den für die elf Mitglieds­ge­mein­den, analog zu den Ge­wer­be­flä­chen, Gebiets­steck­briefe für 110 Prüfflä­chen mit einem ­Flä­chen­um­fang von insgesamt rund 440 ha angefer­tigt. Um deren Er­ör­te­rung in einem städte­bau­lichräum­li­chen Kontext durch­füh­ren zu können, wurden für einzelne Gemeinden auch "Va­ri­an­ten­dar­stel­lun­gen" erstellt.

Weiter­füh­rende Links:

Frühzeitige Beteiligung zum Teilbereich "Wohnen" Unterlagen zur frühzei­ti­gen Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung nach § 3 Abs. 1 Bauge­setz­buch.


Formelle Schritte:

Bekannt­ma­chung der frühzei­ti­gen Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung Woh­nen durch öffent­li­che Auslegung in den BNN (§ 3 (1) BauGB) 25.06.2016

Früh­zei­tige Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung (§ 3 (1) BauGB) Wohnen in Form einer öffent­li­chen Auslegung

04.07.2016
bis 29.07.2016
verlän­gert bis
16.09.2016
Abstim­mung mit den benach­bar­ten Gemeinden und
Betei­li­gung der Behörden (§ 4 (1) BauGB)

20.06.2016
bis 16.09.2016

Ergän­zende Abstimmung mit den benach­bar­ten Gemeinden und
Betei­li­gung der Behörden (§ 4 (1) BauGB)

30.09.2016
bis 14.10.2016

Ergän­zende Abstimmung mit den benach­bar­ten Gemeinden und
Betei­li­gung der Behörden (§ 4 (1) BauGB)

07.06.2017
bis 23.06.2017

 

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März 2015 | Wieder­auf­nahme der Teilfort­schrei­bung "Woh­nen"

Aufgrund fehlender Daten­grund­la­gen wurde die Fortschrei­bung der Wohn­bau­flä­chen im Juli 2012 von der Fortschrei­bung der Ge­wer­be­flä­chen entkoppelt und zurück­ge­stellt. Da diese ­mitt­ler­weile geschaffen wurden, beauftragt die Ver­bands­ver­samm­lung die Planungs­stelle am 9. März 2015 mit der Wie­der­auf­nahme des Verfahrens.

Gesucht werden 91 Hektar an neuen Flächen - davon 85 Hektar in Karls­ruhe und sechs Hektar in Eggenstein-Leopolds­ha­fen. Die an­de­ren Mitglieds­ge­mein­den können keine rechne­ri­schen Bedarfe an neuen Flächen nachweisen. Sie haben jedoch die Option beste­hen­de ­ge­plante Flächen aus dem Flächen­nut­zungs­plan 2010 an besser ­ge­eig­nete Standorte zu verlagern.

Weiter­füh­rende Links:

Verbandsversammlung 9. März 2015 Weitere Informationen zu diesem Tagesordnungspunkt finden Sie in der Vorlage und im Protokoll zur Verbandsversammlung am 9. März 2015.

 

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Oktober 2014 | Handbuch "Unter­neh­mens­stand­orte zukunfts­fä­hig ­ent­wi­ckeln"

Aufbauend auf der Gewer­be­flä­chen­stu­die des NVK zur Fort­schrei­bung des Flächen­nut­zungs­plans im Rahmen des Programms "­Flä­chen gewinnen durch Innen­ent­wick­lung", hat die Stadt­ ­Karls­ruhe mit einem Praxis-Handbuch für Unter­neh­men einen wei­te­ren Baustein zum sparsamen und verant­wor­tungs­vol­len Umgang mit der endlichen Ressource "Fläche" vom Deutschen Institut für Ur­ba­nis­tik (DIfU) erstellen lassen.

Die Umsetzung ressour­cen­op­ti­mier­ter Maßnahmen steht und fällt in hohem Maße mit der Mitwir­kungs­be­reit­schaft der Unter­neh­men vor Ort. Große Bedeutung hat daher bei ansied­lungs­wil­li­gen und be­reits angesie­del­ten Firmen eine Infor­ma­tion und Beratung, in denen sowohl für ihre örtliche Situation passende Maßnahmen, als auch der Mehrwert dieser Maßnahmen für das Unter­neh­men auf­ge­zeigt werden. Genau an diesem Punkt setzt das Handbuch an. Die aufge­zeig­ten Beispiele und Beratungs­hil­fen sind somit auch auf andere Kommunen übertrag­bar.

Weiter­füh­rende Links:

Handbuch - Unter­neh­mens­stand­orte zukunfts­fä­hig ­ent­wi­ckeln (PDF, 12.03 MB) Handbuch der Stadt Karlsruhe zum ressourcenoptimierten Gewerbeflächenmanagement. Gefördert im Rahmen des Programms "Flächen gewinnen durch Innenentwicklung" des Ministerium für Verkehr und Infrastruktur.


 

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Juli 2014 | Nachge­fragt - Dokumen­ta­tion des Dialog­pro­zes­ses zur Teil­fort­schrei­bung "Gewerbe"

Um die wesent­li­chen Ergebnisse und Erkennt­nisse des Dia­log­pro­zes­ses zur Teilfort­schrei­bung "Gewerbe" nochmals ins Ge­dächt­nis zu rufen, wurden diese von der Planungs­stel­le ­über­sicht­lich in einer Broschüre zusam­men­ge­fasst. Ein Schwer­punkt liegt auf der Aufbe­rei­tung der Vorträge und der Dis­kus­sio­nen rund um das Thema inter­kom­mu­na­len Gewer­be­ge­bie­ten.

Weiter­füh­rende Links:

Broschüre - Nachgefragt (PDF, 4.14 MB) Ergebnisse und Dokumentation des Dialogprozesses zum Flächennutzungsplan 2030 "Gewerbe"

 

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Juli 2014 | Beschluss von zwei Entwurfs­va­ri­an­ten zur früh­zei­ti­gen Betei­li­gung "Gewerbe"

Auf Grundlage der Flächen der "Vertie­fungs­ku­lis­se" hat die Pla­nungs­stelle des Nachbar­schafts­ver­ban­des zwei ­Ent­wurfs­va­ri­an­ten erstellt. Variante A beinhaltet das Szena­rio "­lo­kal", das heißt jede Gemeinde deckt die jeweiligen Bedar­fe auf eigener Gemarkung. Variante B stellt den "koope­ra­ti­ven" An­satz in den Fokus und bildet verschie­dene Optionen ab, um in in­ter­kom­mu­na­len Gewer­be­ge­bie­ten die ermit­tel­ten Kontin­gente an wenigen Standorten zu konzen­trie­ren.

Die Verbans­ver­samm­lung beauftragt die Planungs­stelle anhand der Va­ri­an­ten, als "Vorent­wurf" für den FNP 2030 - Teil­fort­schrei­bung Gewerbe - die frühzei­tige Betei­li­gung der Be­hör­den, Nachbar­ge­mein­den und sonstigen Träger öffent­li­cher ­Be­lange durch­zu­füh­ren.

 

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Februar 2014 | Die Verbands­ver­samm­lung beschließt die "­Ver­tie­fungs­ku­lisse Gewerbe"

Verbands­weit wurden 50 Poten­zi­al­flä­chen einer erstma­li­gen ­Prü­fung unterzogen, 18 Gewer­be­flä­chen aus dem Flä­chen­nut­zungs­plan 2010 wurden hinsicht­lich einer mögli­chen Her­aus­nahme zwecks Flächen­tauschs geprüft. Diese "Prüf­ku­lis­se" von 592 ha wurde in gebiets­be­zo­ge­nen Steck­brie­fen abgebildet.

Um für die erfor­der­li­che Alter­na­ti­ven­prü­fung unter­schied­li­che Va­ri­an­ten entwickeln zu können, wurde die "Prüf­ku­lis­se" per Be­schluss der Verbands­ver­samm­lung am 20. Februar 2014 auf eine "­Ver­tie­fungs­ku­lis­se" reduziert.

Für die verblei­ben­den rund 175 ha an Flächen erfolgen nun tiefer­ge­hende fachliche Prüfungen, insbe­son­dere hinsicht­lich der ver­kehr­li­chen und klima­ti­schen Auswir­kun­gen.

 

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April 2013 | Frühzei­tige Betei­li­gung (Gewerbe) - 4 x öffent­li­che Workshops

In vier öffent­li­chen Workshops wurden im April 2013 die Vor- und Nach­teile der poten­zi­el­len Auswei­sun­gen von zukünf­ti­gen ­Ge­wer­be­flä­chen mit der inter­es­sier­ten Bürger­schaft erörtert. Die Work­shops konzen­trie­ren sich jeweils auf Teilge­biete des Flä­chen­nut­zungs­plans. Gerne konnten daran aber auch ­In­ter­es­sierte aus anderen, insbe­son­dere angren­zen­den Gemein­den und Stadt­tei­len teilnehmen.


Formelle Schritte:

Früh­zei­tige Abstimmung mit den benach­bar­ten Gemeinden und Be­tei­li­gung der Behörden (§ 4 (1) BauGB) Gewerbe 19.03.2013
Früh­zei­tige Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung (§ 3 (1) BauGB) Gewerbe in Form von teilre­gio­na­len Workshops 19.03.2013
 

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Dezember 2012 | Frühzei­tige Betei­li­gung (Gewerbe) - Fachforum Gewerbe

Das Fachforum Gewerbe zum Thema: "Rahmen­be­din­gun­gen für die Aus­wei­sung von zukünf­ti­gen Gewer­be­flä­chen" fand am 3. Dezem­ber 2012, 18-21 Uhr im IHK-Saal Baden, Lammstraße 13-17, 76133 ­Karls­ruhe statt. Es diente zur fachlichen Unter­stüt­zung und Ab­si­che­rung des Betei­li­gungs­pro­zes­ses zur Fortschrei­bung des Flä­chen­nut­zungs­plans 2030.

Zu Beginn wurde vertieft über die Gewer­be­flä­chen­stu­die des NVK, die als Grundlage zur Ermittlung des Gewer­be­flä­chen­be­darfs her­an­ge­zo­gen wird, informiert. Danach folgten fachli­che In­put­vor­träge in denen mehrere Referenten aus der Praxis der in­ter­kom­mu­na­len Gewer­be­flä­chen­ent­wick­lung berichten.


Formelle Schritte:

Früh­zei­tige Abstimmung mit den benach­bar­ten Gemeinden und Be­tei­li­gung der Behörden (§ 4 (1) BauGB) Fachforum Gewerbe 03.12.2012
 

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November 2012 | Frühzei­tige Betei­li­gung - Öffent­li­ches ­Fo­rum

Am Montag den 26. November 2012 fand in der Durlacher Karls­bur­g von 19-22 Uhr die Auftakt­ver­an­stal­tung zur Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung bei der Fortschrei­bung des FNP und des LP für den NVK statt.

Die Veran­stal­tung diente als Einstieg in die Spiel­re­geln der Fort­schrei­bung, die durch fachliche Grundlagen oder auch recht­li­che und politische Vorgaben bestimmt werden. Dabei wurde das Vorgehen bei der weiteren Planung besprochen. Rund 70 Bür­ge­rin­nen und Bürger brachten sich in den Prozess ein und gaben den Betei­lig­ten eine Rückmel­dung zur bisherigen Arbeit.


Formelle Schritte:

Früh­zei­tige Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung (§ 3 (1) BauGB) in Form einer öffent­li­chen Veran­stal­tung 26.11.2012
Orts­üb­li­che Bekannt­ma­chung der frühzei­ti­gen Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung in den BNN (§ 3 (1) BauGB) 17.11.2012
 

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Herbst 2012 | Einstieg ins Verfahren mit Politik und Ver­wal­tung

Der Betei­li­gungs­pro­zess zur Fortschrei­bung des FNP und des LP startet mit vier Workshops für Verwaltung und Politik, in denen über Gutachten und rechtliche Rahmen­be­din­gun­gen informiert aber auch über Ziele, Interessen und die Zusam­men­ar­beit innerhalb des NVK diskutiert wurde.

Um die Veran­stal­tun­gen "über­sicht­lich" zu halten, wurden die Kom­mu­nen des NVK in vier Teilre­gio­nen zusam­men­ge­fasst. An den teil­re­gio­na­len Workshops haben Bürger­meis­te­rin­nen und Bür­ger­meis­ter, Vertre­te­rin­nen und Vertreter der Ge­mein­de­rats-Fraktionen sowie der Fachver­wal­tun­gen der je­wei­li­gen Kommunen teilge­nom­men. Die Öffent­lich­keit war bewusst ­nicht dazu eingeladen.

 

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März 2012 | Einleitung des Verfahrens

In der Verbands­ver­samm­lung am 19.März 2012 wurde der Auf­stel­lungs­be­schluss für die Fortschrei­bung des Flä­chen­nut­zungs­pla­nes 2010 gefasst. Dieser ist seit dem 24. Juli 2004 gültig.


Formelle Schritte:

Aufstel­lungs­be­schluss der Verbands­ver­samm­lung (§ 2 (1) BauGB) - Proto­koll 19.03.2012
Öffent­li­che Bekannt­ma­chung der Verbands­ver­samm­lung und Einla­dung dazu in den BNN 10.03.2012