NVK: Planwerke
Teil-FNP Wind
August/September 2019 | Genehmigung und
Wirksamkeit
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat am 2. August 2019 den in der Sitzung der Verbandsversammlung am 3. Juni 2019 beschlossenen sachlichen Teil-Flächennutzungsplan Windenergie für den Bereich des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe gem. § 6 Baugesetzbuch genehmigt.
Durch diese Bekanntmachung wird der sachliche Teil-Flächennutzungsplan Windenergie wirksam. Der Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung können während der Dienststunden, 8:30 bis 15:30 Uhr, bei der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe, Lammstraße 7, 76133 Karlsruhe, Zimmer D 250, durch jedermann eingesehen werden.
Hinweis Heilungsvorschriften:
Unbeachtlich werden
- eine etwaige Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Nachbarschaftsverband Karlsruhe geltend gemacht werden; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Weiterführende Links:
Unterlagen Teil-FNP Wind
Genehmigter Plan (PDF, 1.07 MB)
Planteil und Begründung (PDF, 3.23 MB)
Zusammenfassende Erklärung (PDF, 1.06 MB)